Zunächst einmal ist die Forderung nicht neu. Mindestens seit 15 Jahren landet das immer mal wieder auf der politischen Tagesordnung. Da es für eine Grundgesetzänderung eine 2/3-Mehrheit braucht, ist es in der Vergangenheit im Wesentlichen an der Ablehnung durch CDU/CSU gescheitert.

Desweiteren ist die Formulierung unglücklich. Sie erweckt den Anschein, als hätte eine unklar definierte Menge an Menschen Sonderrechte. Das ist Quatsch und darum geht es auch nicht. Es geht darum, eine offensichtliche Lücke zu schließen.

Die Forderung lautet, den Absatz 3 von §3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu erweitern, nach denen Menschen weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Ich wiederhole ausdrücklich: auch nicht bevorzugt.

Und da auch hier wieder zahlreiche Personen auf den ersten Absatz verweisen, nach dem ohnehin alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind: Das ist nicht so absolut zu lesen, wie immer wieder suggeriert wird. Ansonsten könnte man einen Straftäter nicht ins Gefängnis bringen. Schließlich würde ich ihn ja anders behandeln, als alle Menschen, die in Freiheit leben dürfen. Diese Gleichbehandlung ist immer in einer Bezugsgruppe zu sehen. Vielmehr darf ich zwei Straftäter mit denselben Voraussetzungen und derselben Straftat nicht unterschiedlich bestrafen.

Was unterschiedliche Voraussetzungen sind, muss begründet werden. Zum Beispiel könnte das Alter des Straftäters ein Unterscheidungskriterium bzgl. der Einsichtsfähigkeit sein. Ein Kind, ein Jugendlicher und eine erwachsene Person können daher unterschiedlich bestraft werden. Die in Absatz 3 aufgelisteten Merkmale dürfen dagegen im Regelfall nicht als Kriterium herangezogen werden oder müssen sehr, sehr gut begründet werden. Ich kann also nicht so einfach begünden: Frauen reagieren auf eine Bestrafung empfindsamer und einsichtiger, weshalb sie nur halb so lang ins Gefängnis müssen wie Männer.

Ich könnte demnach heute noch die sexuelle Identität als Unterscheidungsmerkmal für ein Gesetz mit einfacher Begründung heranziehen. Die irrige Idee, dass Homosexualität krankhaft sei, war damals bspw. ausreichende Begründung, warum homosexuelle Handlungen strafbar waren. Deshalb halte ich es für richtig, die Lücke (selbst wenn man sich darüber streitet, wie groß oder klein sie ist) endlich zu schließen.

...zur Antwort

Ja, damit hättest du bestanden, weil du sowohl 100- als auch 25-Punkte-Regel erfüllst. Die 0-Punkte-Regel gibt es nicht mehr.

...zur Antwort

Es ist richtig, dass queere Menschen in Deutschland bereits ein hohes Maß an Gleichberechtigung genießen. ABER ...

  1. Der Pride Month kennt keine Ländergrenzen und in vielen anderen Ländern ist die Situation bei weitem nicht so gut. Der Pride Month kann ein verbindendes Element sein, das auch andere Menschen in anderen Regionen ermutigt, für ihre Rechte einzustehen.
  2. Viele der Gesetze für mehr Gleichberechtigung von queeren Menschen hierzulande sind noch relativ jung. Daher ist es wichtig, diese Rechte zu verteidigen.
  3. Es gibt auch in Deutschland durchaus noch Verbesserungspotenzial. Ein paar Beispiele ...
  • Im Artikel 3 des Grundgesetzes wird aufgelistet, wegen welcher Eigenschaften man eine Person nicht benachteiligen oder bevorzugen darf. Die sexuelle Orientierung fehlt hier explizit. Schließlich waren homosexuelle Handlungen noch mehrere Jahrzehnte nach Verabschiedung des Grundgesetzes strafbar. Der Strafrechtsparagraph ist zwar heute längst Geschichte, aber eine Grundgesetzänderung ist bislang immer verschleppt worden. Diese würde aber queere Menschen davor schützen, dass irgendeine nächste Regierung wieder entsprechende Strafen oder diskriminierende Gesetze einführt.
  • Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in vielen Fällen vor Diskriminierung (hier ist sogar auch schon von sexueller Identität die Rede) und gibt ihnen rechtliche Mittel an die Hand, um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Ausgenommen von diesem Gesetz sind aber bspw. staatliche Stellen, öffentliche Schulen, Vermieter oder Kirchen. Teilweise existieren in einzelnen Bundesländern darüber hinaus gehende Gesetze.
  • Das deutsche Abstammungsrecht kennt aktuell nur das Konzept von Mutter und Vater. Der Vater muss dabei aber nicht zwingend der leibliche Vater sein. Es reicht schon, wenn die Person die Vaterschaft anerkennt. Während also ein Mann durch reine Anerkennung des Kindes zum Vater wird, kann eine Frau das nicht. Mutter ist man erst einmal nur, wenn man das Kind zur Welt bringt. In einer lesbischen Beziehung muss die andere Frau daher einen Adoptionsprozess für das Kind durchlaufen.
...zur Antwort

Grundsätzlich hast du das Recht deinen online abgeschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Es gibt Umstände, unter denen das ein gewerbllicher Verkäufer ausschließen kann. Das hat dann meistens damit zu tun, dass es für den Händler nicht mehr zumutbar wäre, die Ware weiterzuverkaufen. Bei Kleidung kann dies der Fall sein, wenn sie durch den Kunden beschädigt wurde oder sichtbare Abnutzungsspuren hat, die über ein normales Anprobieren der Ware hinausgehen. Oder dass bei körpernah getragenen Kleidungsstücken (wie Unterwäsche) die Hygienesiegel entfernt wurden. Oder dass es sich um eine Maßanfertigung oder Spezialanfertigung für den speziellen Kunden handelt.

Das liegt hier aber wohl alles nicht vor. Der Verkäufer begründet dies hier damit, dass es sich um einen Abverkaufsartikel handelt. Das ist aber kein legitimer Grund. Dem Händler dürfte zumutbar sein, den Artikel auch in 14 Tage noch zu verkaufen. Genauso gilt das für einen limitierten Artikel. Was sollte ihn davon abhalten, den Artikel weiterzuverkaufen?

In meinen Augen bist du also im Recht, aber dein Recht durchzusetzen, könnte schwierig werden. Als erstes solltest du dem Händler fristgerecht per E-Mail mitteilen, dass du den Kaufvertrag widerrufst. Dafür findest du genug Musterschreiben im Netz. Danach ist es deine Verpflichtung, die Ware (auf deine Kosten) zurückzuschicken. Daher solltest du direkt nach einer Adresse fragen, an die du die Ware zurückschicken kannst.

Und hier wird die Sache kompliziert. Vermutlich wird dir der Händler keine Adresse nennen, weil er wahrscheinlich dabei bleibt, dass er Rückgaben ausschließt. Kann dir letztlich egal sein, aber du kommst an der Stelle nicht weiter, weil auch das Impressum auf der Website unvollständig ist. Es gibt einen Geschäftsnamen und eine Postleitzahl, aber keine Straße oder Hausnummer. Auch wenn man den Geschäftsnamen oder den Namen des Inhabers googelt, gibt es keinerlei Treffer. Auch zur Handelsregisternummer gibt es keinen Eintrag im Unternehmensregister. Das ganze riecht also verdächtig nach einer Betrugsmasche.

...zur Antwort

Das sagt aus, dass du offenbar nur die Überschrift und nicht den Artikel gelesen hast.

Der für die nächsten olympischen Spiele verantwortliche Boxverband hat gestern bekannt gegeben, dass sich alle Boxer über 18 Jahren, die beim vom Verband organisierten Wettkämpfen antreten wollen, einem Gentest unterziehen müssen. Wer sich weigert, kann also nicht antreten. Das gilt für Khelif, aber auch für alle anderen Boxer. Aktuell darf (um in der Sprache der Überschrift zu bleiben) vermutlich niemand antreten, weil ja noch niemand den vorgeschriebenen Gentest gemacht hat.

...zur Antwort

Hab mir das jetzt auch nur über Google und dem Tipp von Raoul Zanzaar zusammengesucht. Das scheint eine Größenbezeichnung zu sein, die nur im französischsprachigen Teil Kanadas verwendet wird. CA ist dementsprechend also das Länderkürzel für Kanada. P steht für Petite, also klein/zierlich.

...zur Antwort

Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass transgeschlechtliche Menschen eine große Vielfalt an Ausdrucks- und Verhaltensweisen zeigen. Die, die für dich auffällig sind, fallen dir aber logischerweise mehr auf. Und Social Media verstärkt diesen Effekt nochmals, da hier nur die auffälligsten Personen genügend auffallen, um entsprechende Reichweite zu bekommen.

Das gilt aber nicht nur für Transgeschlechtlichkeit, sondern für alle Themengebiete. Auf Social Media sieht die Welt immer deutlich extremer aus, als sie es tatsächlich ist.

...zur Antwort

Du musst zwei Regeln erfüllen, damit das Abitur als bestanden gilt:

  1. In allen vier Abiturfächern zusammen mindestens 20 Punkte. 9+9+3+2=23 Punkte. Erfüllt.
  2. In mindestens zwei Abiturfächern 5 Punkte, davon mindestens ein LK. Erfüllt.
...zur Antwort
Klasenarbeit nicht zurück vor der nähsten Prüfung.

Hiiii,

Also unsere Franze Lehrerin hat uns nach 11 Wochen immer noch nicht zurück gegeben. Also 4 wochen verstehe ich ja voll, aber 11 ist zu viel. Wir mussten in der arbeit fast nur kreuze setzen oder lückentexte ausfüllen (einen Text selbst schreiben, der maximal 200 Wörter haben durfte) und wir sind im kurs 23 leute, also nicht viele. Das Prolem ist dass wir Mittwoch eine mündliche Prüfung haben. (Erstens blöd weil wir ab morgen ZP10-Phase haben)

Wir sind damit letzte woche zu unserem Klassenlehrer gegangen (es gab noch mehr Probleme mit der Lehrerin und reden hat nichts gebascht, sie hat dann immer die schüler angemekert und runtergemacht) und der hat versucht mit ihr zu reden. Daraufhin hat sie eine Schülerin (die mit dem dem Klassenlehrer geredet hatte) persönlich beleidigt "Du bekommst keinen satz auf französisch hin, du hast kein recht dich zu beschweren!". Das ganze habe nwir dann wieder unseren Klassenlehrer gesagt (mit dem kommen wir sehr gut klar, und erzählen ihm fast alles was passiert in der schule, auch wenns nichst schlimmes ist, weil er sich für uns einfach interessiert)

Naja, unser Leher meinte dass das nicht ok wäre. Und er meinte auch dass es nd ok ist, dass sie uns die Arbeit nd gibt und uns nicht richtig auf die Prüfung vorbereitet. Die lehrerin hatte uns aber auch gesagt, dass sie uns die arbeit noch vor der Prüfung gibt. Tja, hat nd gekappt. Also heute hat sie die nicht fertig gehabt, morgen sind wir nicht da und übermorgen ist die prüfung.

Lange rede ohne sinn: Meine Frage ist, ob wir die Prüfung ablegen müssen? Weil ganz ehrlich, seit jahren braucht sie so lange für arbeiten und gibt uns die arbeiten in der Pause am Tag vor der Klassenarbeit zurück (meistens). Ist das dann erlaubt sich zu weigern die prüfung zu machen? Oder müssen wir die trotzdem machen? Ich persönlich kann französisch ganz gut, aber ich finde das nicht fair was sie macht und iwie muss sie doch auch mal merken dass sie viel zu weit geht so wie sie uns behandelt, oder? Also unser Lehrer weis auch über alles bescheid und klärt das mit der schulleitung, aber ich wollte gerne mal hören ob es da ne seriöse seite gibt die das beantwortet oder ob jemand das schonmal erlebt hat?

PS: Ich bin nach dem sommer eh von der schule weg und hab mit der frau dann nix mehr am hut, das heist dass es mi rrelativ egal ist wenn sie danach sauer auf mich ist

...zum Beitrag

Wenn du eine seriöse Antwort möchtest, musst du bei Fragen zum Schulsystem immer das Bundesland mit angeben, da jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht.

Ganz allgemein kann ich aber schon mal sagen, dass es in der Regel keine festen Fristen für die Rückgabe einer Klassenarbeit gibt. Allenfalls gibt es Regeln mit „sollte“, „nach Möglichkeit“, „üblicherweise“ und dergleichen. Meist werden zwei oder drei Wochen angegeben, die begründet aber überschritten werden können.

Bei einer Korrekturdauer von 11 Wochen müssen aber meines Erachtens schon sehr außergewöhnliche Gründe vorliegen. Auch halte ich es für sehr kritisch, wenn die Arbeit noch nicht vor der nächsten Prüfung zurückgegeben wird oder nur sehr kurzfristrig davor. Es wird üblicherweise die Erwartung angeführt, dass der Schüler ausreichend Zeit braucht, um sich mit der vorherigen Arbeit auseinanderzusetzen, aus den Fehlern zu lernen, um sie in der folgenden Arbeit zu vermeiden.

Von der Idee, die nächste Prüfung nicht anzutreten, rate ich aber dringend ab. In jedem Bundesland dürfte die Regelung vorliegen, dass eine Leistungsverweigerung mit ungenügend zu bewerten ist. Damit schadest du dir also nur selbst.

Denke lieber anders herum. Trete die Prüfung an. Wenn die Note deiner üblichen Leistung entspricht oder besser ist, kann's dir egal sein. Ist die Note unerwartet schlechter und du hast den Eindruck, dass du dich nicht angemessen vorbereiten konntest, weil du die letzte Arbeit noch nicht zurückbekommen hast, kannst du dich bei der Schulleitung beschweren. Wirst du am Ende des Schuljahres nicht versetzt oder schaffst deinen Abschluss nicht, könnte das ein Grund für einen Widerspruch gegen deine Zeugnisnote sein.

...zur Antwort
Wenn 2 geborene körperliche männer sich später als Frau Identifizieren sind sie dann schwul oder lesbisch ?

Vermutlich werden sie sich als lesbisch bezeichnen.

Und wenn ein Mann sagt er sei eine Frau und dann einen Straftat macht muss er dann in den Frauen oder männerknast ?

Der Strafvollzug ist Sache der Bundesländer, weshalb es hier unterschiedliche Regelungen geben kann. Üblicherweise werden Einzelfallentscheidungen getroffen, die die bestmögliche Sicherheit aller Gefängnisinsassen berücksichtigen.

Und wie ist es im Sport ? Dürfen transfrauen im frauensport mit machen ?

Im Spitzensport muss das durch die verschiedenen Sportverbände geregelt werden und kann je nach Sportart unterschiedlich aussehen. Auch kann es beispielsweise eine Rolle spielen, ob die Person bereits die „falsche“ Pubertät durchlaufen hat oder nicht.

Und stimmt es das nur Mann + Frau = Kind ?

Um ein Kind zu zeugen, benötigt es eine Eizelle und ein Spermium. Welche Bezeichnungen die Personen verwenden, von denen die beiden Keimzellen stammen, ist der Natur egal.

...zur Antwort
Aufgaben, die alle was mit dem Thema transgender und gender identity zu tun haben. [...] aber es ist schon etwas übertrieben die ganze Englischklausur über solche Texte zu machen, im Unterricht genau dasselbe.

Es ist völlig üblich, dass sich eine Klausur der Oberstufe nur auf ein zentrales Thema bezieht, das zuvor im Unterricht behandelt wurde. Andernfalls würde die Klausur gar nicht die nötige Tiefe erreichen können.

Heute gibts wohl kein Shakespeare und klassische Literatur im Englischunterricht mehr.

Woher nimmst du diese Erkenntnis? Weil eine Klausur kein Werk von Shakespeare behandelt, folgerst du daraus, dass das Thema überhaupt nicht mehr im Unterricht vorkommt? Muss man die 3 Jahre der Oberstufe durchgehend Shakespeare lesen? Dürfen gar keine anderen Themen und Autoren vorkommen?

Linksgrünes Programm, nur auf Englisch.

Warum handelt es sich hier um ein linksgrünes Programm und was heißt das überhaupt?

...zur Antwort

Nein, ist leider beides falsch.

Im ersten Fall: Vektor plus Vektor ergibt wieder einen Vektor. Vektor multipliziert mit Vektor ergibt ein Skalar, also eine reele Zahl.

Im zweiten Fall: Vektor mal Vektor ergibt ein Skalar. Ein Vektor kann nicht mit einem Skalar addiert werden. Dies ist also nicht definiert.

...zur Antwort

Du musst durchschnittlich in allen Abiturprüfungen 5 Punkte schaffen, also zusammen 20 Punkte. Wenn du in Mathematik 0 Punkte befürchtest, müssen die anderen Fächer entsprechend besser sein. Wenn du in den beiden LK bei 12 Punkten liegst, hast du mit 24 Punkten bereits die Regel übererfüllt.

Dann gibt es noch die Regel, dass du in zwei Abiturprüfungen mindestens 5 Punkte holen musst, wovon mindestens eine in einem LK sein muss. Auch die Regel würdest du mit deinen beiden LK erfüllen.

Kannst also ganz entspannt morgen an die Sache rangehen. Mathe alleine wird dich nicht killen.

...zur Antwort

Was du verlinkt hast, ist keine Studie, sondern ein bunter Flyer. Darin gibt es aber zahlreiche Verweise auf Studien. Du beziehst dich in deinem Text konkret auf zwei Studien.

Die erste stammt aus dem Iran und wurde an 73 iranischen Patienten durchgeführt, die geschlechtsangleichende Operationen angefragt hatten. Sie bekamen einen standardisierten Selbsteinschätzungsbogen mit knapp 200 Ja-Nein-Fragen. Seltsamerweise haben sie eine alte Version aus den 1980er Jahren benutzt. Außerdem soll der Selbsteinschätzungsbogen einem Psychologen, der eine Persönlichkeitsstörung vermutet, nur dabei helfen, was für eine Störung vorliegen könnte. Eine Diagnose ist das noch nicht. Daher halte ich die Erkenntnisse daraus für eher zweifelhaft und die Übertragbarkeit auf andere Länder dürfte auch nicht unbedingt gegeben sein.

Die zweite stammt aus Italien und wurde an 87 Patienten durchgeführt, die eine Klink für eine geschlechtsangleichende Behandlung aufgesucht haben. Es wurden sowohl Selbsteinschätzungsfragebögen verwendet als auch psychologische Interviews geführt. Bei knapp der Hälfte der Studienteilnehmer wurde mindestens eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert (was schon mal deutlich weniger als in der iranischen Studie sind), wobei das Borderline-Syndrom am häufigsten festgestellt wurde (was der iranischen Studie komplett widerspricht, bei der das Borderline-Syndrom am seltesten ermittelt wurde).

Für ein „Ranking“, welche Persönlichkeitsstörung am häufigsten auftritt, sind die Studien meiner Meinung nach zu klein und zu regional. Da bräuchte es eine gute Metastudie. Für mich ist das also keine sinnvolle Diskussionsgrundlage.

...zur Antwort

Die Versetzungsbedingungen in der EF sind leider ziemlich kompliziert, da sie sehr von deinen individuellen Voraussetzungen abhängen. Grundsätzlich belegst du in der EF 11 Fächer. 9 davon decken deine Pflichtbelegung ab, die anderen beiden sind frei wählbar. Für die Versetzungsentscheidung werden aber nur 10 Fächer berücksichtigt: alle 9 Pflichtbelegungen und ein frei wählbares Fach. Wenn ein Fach mit der Note 5 oder 6 nicht zu deiner Pflichtbelegung zählt, wird es für die Versetzungsentscheidung gar nicht berücksichtigt. Entscheidend ist also, ob die Fächer mit 5 oder 6 für deine Pflichtbelegung relevant sind.

Eindeutig ist das für Mathe so. Das ist immer Pflichtbelegung. Die 5 würde zählen. Eine 5 darfst du dir erlauben, wenn du im Fall von Mathe dies mit einem anderen Hauptfach ausgleichen kannst, was bei dir wohl mit Deutsch und Englisch kein Problem darstellt.

Daher hängt nun alles davon ab, ob Spanisch für deine Laufbahn eine Pflichtbelegung ist. Wenn du eine konkrete Antwort von mir wünscht, müsste ich leider relativ viel von dir wissen:

  1. Eine Auflistung aller 11 von dir belegten Fächer im zweiten Halbjahr der EF.
  2. Für jede Fremdsprache: seit welcher Jahrgangsstufe hast du diese Fremdsprache?
  3. Hast du in der Mittelstufe neben Englisch eine zweite Fremdsprache erlernt?

Alternativ kannst du sicherlich auch die Oberstufenkoordination deiner Schule fragen. Ohne die Infos, können wir hier aber nur spekulieren. Und auch was der Typ aus der Q1 gesagt hat, bringt dir wenig, weil dieser vermutlich andere Belegungen hatte.

...zur Antwort

Sehr ungewöhnliche Kombi, weshalb ich noch einmal nachschlagen musste, aber ich konnte nichts finden, was den Abiturbedingungen widerspricht. Also formal passt das.

Aber kommt denn an eurer Schule überhaupt ein Russisch-LK zustande? Ich meine, Schulen mit Russisch-GK zu finden, ist schon nicht einfach, aber Russisch-LK ist schon etwas sehr Spezielles.

...zur Antwort
Muss ich irgendwelche Anforderungen erfüllen um in die Oberstufe zu kommen?

Es gelten die gewöhnlichen Versetzungregelungen mit ein paar Ausnahmen:

  1. Da du nach Klasse 10 einen Abschluss erwirbst, zählen immer auch nicht-gemahnte Defizite.
  2. Die Prognoseklausel kann nicht mehr angewendet werden. (Also die Idee jemanden zu versetzen, auch wenn er die Versetzungsregelungen nicht erfüllt, weil prognostiziert werden kann, dass die Leistungen wieder aufgeholt werden können.)
  3. In den Fächern der ZP10 (also Mathematik, Englisch und Deutsch) kann man keine Nachprüfungen ablegen, um die Zulassung zur Oberstufe nachträglich zu erlangen.
Ich habe gehört dort sollen die Anforderungen höher sein und allgemein soll die Schule dort schwieriger sein.

Das Hauptproblem ist immer, dass die Lehrpläne von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Ein Wechsel ist immer nicht ganz einfach, aber durchaus möglich. Du musst das ein oder andere nacharbeiten, kannst dafür aber vielleicht schon andere Dinge, die dort erst in der Oberstufe vorkommen.

...zur Antwort

Die Schuhgröße bezieht sich auf die Länge des Schuhs. Entsprechend ist ein Schuh der Größe 43 unabhängig davon, ob er als Herren- oder Damenschuh vermarktet wird, genauso lang.

Frauen haben durchschnittlich aber etwas schmalere Füße als Männer. Deswegen sind Damenschuhe auch häufig etwas schmaler geschnitten. Das kann man (in begrenztem Umfang) ausgleichen, indem man die Länge etwas größer wählt.

Margita1881s Vorschlag ist sicherlich ein guter Ausgangspunkt, am Ende musst du es aber ausprobieren. Es gibt auch Männer mit schmaleren Füßen, die mit schmaleren Damenschuhen insgesamt besser zurecht kommen und dann auch die normale Länge wählen können. Es gibt auch Männer mit sehr breiten Füßen, die so gar nicht kompatibel mit regulären Damenschuhen sind, egal wie groß sie den Schuh wählen.

...zur Antwort

Die Idee von Lerntypen ist unwissenschaftlicher Quatsch, der sich aber hartnäckig hält. Lernen findet im Kopf statt und basiert auf Motivation, bereits erlernten Fähigkeiten und deinem Vorwissen.

Beispiel: Lerne diese Ziffernfolge auswendig!

1 5 2 2 2 9 3 6 4 3 5 0 5 7 6 4 7 1 7 8 8 5 9 2 9 9

Du kannst dir die Ziffernfolge anschauen, du kannst sie dir von der Sprachausgabe deines Browsers vorlesen lassen, du kannst sie abschreiben oder entsprechend oft in die Hände klatschen. Ich behaupte aber, dass du sie auf keinem Weg besser lernen wirst.

Wenn du aber motiviert bist, ein gewisses Geschick im Umgang mit Zahlen mitbringst und ein bisschen mathematisches Vorwissen hast, kannst du den Aufbau der Ziffernfolge verstehen und sehr einfach auswendig lernen.

Welcher Sinneskanal genutzt wird, damit die Information in dein Gehirn gelangt, ist also erst einmal irrelevant. Relevant kann es aber im Zusammenhang mit dem Lerngegenstand sein. Fußballspielen wird man vermutlich nicht lernen, indem man sich im Sportunterricht regelmäßig Fußballspiele ansieht. Und die Wirkung eines Musikstücks erfährt man wohl nicht sonderlich gut, indem man sich nur das Notenblatt anschaut.

...zur Antwort