Die dargestellte Spielwertung wurde "quasi am grünen Tisch" entschieden.

Aus irgendeinem Grund kam es zu einer Sportgerichtsverhandlung die das ursprüngliche (sportlich erzielte) Ergebnis revidierte und statt dessen eine andere Spielwertung (wie angegeben) entschied.

Die Sportgerichte erten ein Spiel hierbei nicjz "pi mal Daumen" sondern in den Verfahrensordnungen gibt es Vorgaben, wie ein Spiel in welchem Fakll zu werten ist.

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Die "Dauer des Spiels" ist in Regel 7 festgelegt.

(Googel mal Fussballregeln Regel 7 für detailliertere Informationen)

Dabei entscheidet der Schioedsrichter darüber wann die Spielzeit abgelaufen ist wobei er ggf Nachspielzeiten berücksichtigt.

Entgegen langläufiger Meinugen muss der Schiedsrichter für den Abpfiff nicht eine "geeignete Situation" abwarten um abzupfeiffen. Darüber hinaus müssen auch Eckstöße oder Freistöße nicht mehr ausgeführt werden wenn der Schioedsrichter entscheidet das das Spiel beebdet ist.

Einzig der Strafstoß muß nach einem Abpfiff nocht ausgeführt werden.

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Diese - übrigens sehr häufige Frage in allen Ligen- lässt sich so pauschal gar nicht beantworten.

Zunächst einmal muss man hier zwei Dinge auseinanderhalten:

1) die "Matchstrafe"

Ein Feldverweis auf Dauer (FaD/ rote Karte) oder einen Feldverweis nach Gelbroter Karte. Ausgesprochen von dem Schiedsrichter des Spiels.

Diese sogenannte Matchstrafe gilt bis zum Ende eines Spiels. der Spieler hat den Innenraum zu verlassen und darf für dieses Spiel nicht mehr eingesetzt werden.

2) die Wettbewerbssperre oder Verbandsstrafe

Nach einer wie unter 1. beschriebenen Matchstrafe kommt es in den meisten Fällen zu einer Wettbewerbssperre oder einer Verbandsstrafe.

Darüber hinaus darf /kann ein Verband auch bei Fehlverhalten, die nicht durch einen Schiedsrichter geahndet wurden oder die nicht in den Verantwortungsbereich fallen eine Sperre oder andere Strafe (bspw. Geldstrafe, Sperre nach einer Anzahl Gelber Karten im Wettbewerb o.Ä.)aussprechen.

Dem inbegriffen sind auch sogenannte "Automatische Sperren" oder Mindestsperren nach einer Matchstrafe. Diese werden in den Wettbewerbsregularien festgeschrieben und gelten nur für diesen Fussball Verband und meist auch - üblicher Weise- nur für diesen Wettbewerb.

Alle nicht in den Wettbewerbsregularien explizit beschriebenen "Automatischen Strafen" führen zur einer Sportgerichtsverhandlung, in der eine weitere Strafe festgelegt werden kann.
Dies kann in Einzelfällen auch Wettbewerbsübergreifend oder auch Verbandsübergreifend sein.

Die zunächst einmal zum allgemeinem Procedere.

Nun zur Beantwortung der konkreten Frage:

Die Informatrionen die der Fragesteller hier gegeben hat sind zu dürftig, um eine korrekte Antwort zu geben.

Darüber hinaus ist es wichtig, den genauen Wortlaut des Urteils zu kennen und welcher Verband das Urteil gesprochen hat.
Ohne diese Informationen ist eine korrekte Beantwortung der Frage leider nicht möglich.

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Diese Frage wird Dir hier auf GF vor kaum einer seriös beantworten können.

Dafür sind die Regularien in den Fussballkreisen/Landesverbänden vieil zu unterschiedlich und werden darüber hinaus -bei derartigen Fällen- nicht immer so konsequent gehandhabt wie es die Statzung fordert

Ich empfehle Dir dringenst mit Deinem Kreisschiedsrichterobman darüber zu reden und vor allem eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Die Erfahrung zeigt nämlich: Falls sich ein Wechsel an der Führungspitze während Deine Abwesenheit ergibt will sich anschliessend an soolche Vereinbarung keiner erinnern)

Denke mal da wird sich eine individuelle Lösung finden.

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Ja, Rote Karte wäre besser gewesen

Regel 12 sieht für Beleidigungen zwingend einen Feldverweis auf Dauer (FaD /Rote Karte) vor

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Indem Du mit Pfiff Dir das nötige Gehör verschaffst und auf den Strafstoßpunkt zeigst.

Eigentlich soll der Pfiff ja nur dazu dienen das Spiel zu unterbrechen oder es fortzusetzen. Jedoch ist er hier situationsbedingt dennoch erforderlich.

Allerdings wirst Du darauf gefasst sein müssen, dasDu Die Entscheidung kurz erklärst.

Übrigens: Regeltechnisch handelt es sich hierbei nicht um eine Wiederholung des Strafstoßes. Eine Spielfortsetzuing kann nur wiederholt werden, wenn sie ausgeführt wurde. Für den Strafstoß ist aber der Pfiff zur Ballfreigabe zwingend erforderlich.

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Was oft nicht verstanden wird:
Wir unterscheiden das Strafrecht und das Zivilrecht.

In diesem (speziellem) Fall behandelt das Strafrecht (NUR) die Tatbestände des Hausfriedensbruchs (Eindringen auf Flughafengelände), die (alle) Sachbeschädigungen die in diesem Tatzusammenhang stehen, Nötigung und verschiedene andere Straftaten.

Hierbei ist der Kläger der Staat und dem Beklagtem drohen Freiheits und Geldstrafen. Diese Strafen haben aber nichts mit Entschädigungen zu tun. Die Höhe der Strafen ist im StGB festgelegt, Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen, die Einkommensabhängig sind.

Dafür gibt es das Zivilrecht. Unabhängig vom Ausgang des Stafverfahrens kann jeder Geschädigte (Flughafenbetreiber, Airlines, Passagiere etc. ) Schadensersatzansprüche geltend machen und diese vor einem Zivilgericht einklagen. Der Kläger muss dem Gericht den entstandenen wirtschaftlichen Schaden sowie die Verantwortung des Beklagten nachweisen.

Der Beklagte wird dann zur Zahlung der Schadensersatzsumme verurteilt, wobeio die tatsächliche Höhe dann oft auch von Richtern und Gutachtern ermittelt wird.

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Es gibt grundsätzlich keine Vorgaben darüber wie ein Pfiff zu erfolgen hat.
Prinzipiell gilt:

  • Ein laufendes Spiel wird durch Pfiff unterbrochen/beendet
  • Ein unterbrochenes Spiel wird durch Pfiff fortgesetzt

Art und Dauer des Pfiffs sind dabei nicht vorgeschrieben.
Nach einem Pfiff bei laufendem Spiel signalisiert der SR durch vorgeschriebene Handzeichen welche Spielfortsetzung vorzunehmen ist.

In Sonderfällen (z.B. Spielunterbrechung/Spielabbruch) teilt der SR den Spielführern mündlich diese Entscheidung mit. Vorgeschriebene Handzeichen gibt es dafür nicht.

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Es ist im Regelwerk festgelegt wann ein Freistpß direkt und wann indirekt ist, aber die Antwort wird Dir jetzt nicht gefallen:

Gemäß Regelwerk gibt es für ALLE Vergehen, die nicht mit einem direktem Freistoß bestraft werden einen indirekten Freistoß. (so steht es sinngemäß im Regelwerk)

Jetzt bist Du bestimmt genau so schlau wie vorher?

Um es Aufzuklären:
Das Fussball-Regelwerk definiert in Regel 12 (Googel mal) alle Vergehen, die mit einem direktem Freistoß (Abkz. dF) zu bestrafen sind.

Das Regelwerk hier für eine Antwort zu verallgemeinern führt dazu, das das Regelwerk nicht vollumfänglich richtig wiedergegeben wird. Man muss schon die richtigen Anwendungsfälle kennen:

Einbige Beispiele:

  • Generell kann man jedoch sagen das alle Kontaktvergehen (Foul/Handspiel) mit einem dF bestraft werden.
  • Alle technischen Vergehen (bsp Rückpass, Doppelbnerührungen, Abseits oder gefährliches Spiel) mit einem idF (indirektem Freistoß).

Und jetzt Beispiele wo es Frickelig wird:

  • Handspiel vom Torwart nach einem Rückpass gibt im Strafraum einen idF, andererseits gibt Handspiel vom TW ausserhalb des Strafraums IMMER einen dF
  • Bei Wurfvergehen kommt es darauf an wer, wirft auf wen, wo steht derjenige der wirft und wo ist derjenige der getroffen wird oder werden sollte (bei Wurfverghen ist bereits der Versuch strafbar)
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Die Urteile sind zu lasch.

Es muss klar sein, das es sich hierbei um eine STAFTAT handelt und um keine Kavaliersdelikt.
Das die Uni hier auf Schadensersatzforderungen möglicherweise verzichtet ist ein Schalg ins Gesicht des Steuerzahlers

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95% aller Fussball Profi Spiele werden manipuliert, kann das sein?

Also wer sich da mit statistiken mal auseinandersetzt und einfach mal kritisch alles hinterfragt an welchen Tagen, an welchen Situationen, welche Mannschaften welche Ausgänge erzielen, wird merken, viele Spiele an den selben Tagen erzielen gleiche ergebnisse also ein Spiel hat mindestens das gleich ergebnis wie ein anderes spiel von einem anderen Land oder so, es kommt nur darauf an wer da spielt, z.B. wenn bayern gegen leipzig verkackt, dann war das schon ein heftiges verkacken und in diesem rahmen wird man ein zwei weitere Spiele haben die genauso verkacke, wisst ihr was ich mein, nicht nur eine Mannschaft wird für schlagzeilen sorgen und so, man kann schon fast erahnen welche Menschaften als nächstes verkacken werden man kann sich das fast errechnen und das ist genau das was ich komisch finde an der ganzen sache, gut ist es für jemand der dann Sportwetten geht ja kann er sich eine goldene Nase damit verdienen aber scheisse ist es einfaach das man vor Milliarden Puplikum zuschauern sowas abzieht, die Tore fallen meiner meinung nach lang nicht mehr aus zufall sondern es passiert alles so wie es sein soll weil irgendwer da den ton angibt und die Fussballer wissen das auch aber der breiten masse wird es verschwiegen glaube ich, also es hört sich sehr paranoid schon an und naja es gibt schon spiele wo ich mir denke ok das war zufall oder wenn eine Mannschaft wirklich ihr bestes gibt dann denke ich mir ok da kann jetzt alles mögliche passieren aber bei vielen anderen spielen bei dem großteil aller spielen passieren einfach komische dinge

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Da immer wieder (zum Teil auch Verschwörungstheoretiker) dies behaupten, und auch Wettanbieter sich da nicht sicjhter sind, hat man einen eher unkonverntionellen Weg bnekangen um das Nachzupfüfen.

Man beauftragte Prof. Metin Tolan (Googel mal selber wer das ist) damit die Ergebnisse der Fußball Bundesligen auf systematischen Spielmanipulationen wissenschaftlich zu untersuchen.

Wie man das macht wird in einem Kapitel seines Buchs "Manchmal Gewinnt der Bessere" (ISBN 978-3-492-31383-2) nicht nur ausführlich beschrieben, sondern ebenfalls werden die Ergebnisse seine Studien vorgestellt.

Kurz gesagt; Eine Flächendeckende systematische Spielmanipulation ist (im Ergebnis dieser Untersuchung) nicht festzustellen. Dabei ist jedoch nicht auszuschliessen, das es bei einzelnen Spielen zu manipulationen kommen kann oder gekommen ist. (Wer genaueres wissen will googelt mal die Vorträge zu diesem Thema oder kauft sich das Buch)

Die Aussage das 95% aller Bundesligaspiele manipuliert sein ist also schlichweg falsch.

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Beginnen wir mal bei den Fußball Regeln:
HIer ist der Schienbeinschoner ein vorgeschriebenes Ausrüstungsstück, das Regelwerk macht aber keine Angaben darüber wleche Grösse getragen werden muß.

Der Schiedsrichter hat lediglich zu kontrollieren OB Du welche trägst und er darf Dich ohne nicht spielen lassen.

Der Zweck des Schienbeinbschoners

Als Schiri sehe ich sehr oft, das Erwachsene mit den MIni Scxhienbeinschondern der Winzlinge aus der E-Jugend spielen.

Der Zweck eines Schienbeinschoners ist es, das Schienbein vm Knöchel bis unterhalb des Knies vor schlägen auf den durch Muskeln quasi ungeppolsterten Schienbeinknochen zu schützen.

Hierbei soll vor allem die Verletzungsgefahr im Schienbein-Bereich verringert werden.

Du solltest Dir also übverlegen ob es das Wert ist son einen Winzding zu tragen und eine höhere Verletzungsgefahr in kauf zu nehmen. Die Teile sind inzwischen so leicht, das man sich schnell dran gewöhnt. Sie sind inzwischen so gut der Körperform aund dem Bewegungsablauf angepasst, das sie beim Fußballspiel kaum noch behindern.

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Generell liegt das Mindestalter für die Prüfungszulassung für Schiedrichter bei 14 Jahren (Stichtag ist der Tag der Prüfung).

Dies hat vor allem Gründe die mit Der Geschäftsfähigkeit und nicht mit den Fussballregeln zu tun hat.

Es gibt aber auch (für Jugendliche) Ausnahmen dazu, die von den Landesverbänden sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Daher ist es nicht möglich diese Frage auf gF abschliessend zu beantworten.

Ich empfehle Dir dazu mit dem Schiedsrichterobmann Deines Vereins kontakt aufzunehmen. Der kann Dir hier ausreichend Antwort darauf geben, wie das in Deinem Landesverband gehandhabt wird.

Falls Du nicht weist wer das ist? Frag Deinen Trainer oder den Vereinsvorstand, wer dieses Amt in Deinem Verein ausübt.

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Es gibt KEINEN "besten Panzer". Genau so wenig wie ein

  • bestes Auto
  • bestes Urlaubsland
  • bestes Flugzeug
  • etc.

Bei der Entwicklung eines Kampfpanzers fliessen derartig viele und unterschiedliche Kriterien in die Kostruktionsentscheidungen mit ein, das alleine eine Vergleichbarkeit schon so gut wie unmöglich ist.

Am deutlichsten wir dies, wenn man sich vor Augen führt, das ein Kampfpanzer auch immer ein Kompromiss aus

  • Feuerkraft
  • Beweglichkeit und
  • Panzerschutz

ist. Darüber hinaus fliessen Einsatzgrundsätze, Vewrwendungszweck, Einsatzgebiet, Logistik, Wartung, Bedienungskomfort und viele andere Parameter ebenfalls in die Entwicklung mit ein.

Ich empfehle dazu auch mal einen Vortrag von des Dipl-Ing. Rolf Hilmes am Deutschem Panzermuseum der beruflich lange Zeit mit der Konstruktion und Entwicklung von Kampfpanzern beschäftigt war.

https://www.youtube.com/watch?v=_J1dHNtyOLI

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Das Thema mit dem verlorenem Schuh ist eine der Standardfragen nahezu jeder Schiriprüfung für Schiedsrichteranwärter.

Dazu folgende Informationen

Schuhe sind ein zwingend vorgeschriebener Ausrüctungsgegenstand

Ohne Schuhe darf der Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Verliert der Speiler seinen Schuh während des Spiels, so darf er bis zur nächsten Spielunterbrechung (bspw. Einwurf, Echstoß, Freistoß usw,) ohne diesen Schuh weiterspielen und muss ihn dann erst in der Spielunterbrechung wieder anziehen.

Das Werfen eines Fußballschuhs

Das Werfen von Gegenständen (Fußballschuh, Schienbeinschohner, Trinkflasche usw) ist ein Wurfvergehen, welches nach Regel 12 generell mit einem direktem Freistoß bestraft wird (Der Spielball oder irgendein anderer Ball gilt hier auch als Gegenstand).

Der Direkte Freistoß ist dann an der Stelle auszuführen, an der getroffen werden sollte. Es ist also egal ob der Spieler mit dem Schuh trifft oder nicht, es zählt die Absicht jemanden oder etwas treffen zu wollen. Im Strafraum gibts dann natürlich Strafstoß. Wird versucht jemanden Aussrerhalb des Feldes zu treffen gibts für den Ort noch eine Sonderregel (die ist aber hier irrelevant).

Über diese Spielstrafe (direkter Freistoß oder Strafstoß) hinaus erhält der Werfer auch noch eine persönliche (Disziplinar) Strafe, die sich danach richtet, was getroffen werden sollte.

Feldverweis auf Dauer (FaD oder Rote Karte)

wenn irgendeine Person (Spieler, Mitspieler, Gegenspieler, Schiedsrichter, Teamoffizielle, Zuschauer) oder der Ball das Ziel des Wurfes ist. Wie gesagt, der Wurf muss nicht erfolgreich sein, es reicht die Absicht treffen zu wollen.

Wurfvergehen sind grobe Unsportlichkeiten, die generell zum Spielausschluss führen. Der Feldverweis ist also keine Kann oder "Fingerspitzenentscheidung" sondern ZWINGEND vorgeschrieben.

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Entschgeidend ist die Ballposition.

Dieser muss eine Begrenzungslinie vollständig überquert haben um im "Aus" zu sein.

Ob das hier der Fall war wurde vom VAR überprüft. Dieser konnte KEINERLEI Feststellung dazu machen ob der Ball tatsächlich im Aus war.

In solchen Fällen ist die Entscheidung auf dem Feld nicht Eindeutig falsch und somit auch keine Änderung der Entscheidung möglich.

Achtung:
Bei derartigen Bildern täuscht die Perspektive häufig. wenn bei derartig knappen Entscheidungen die Kamera nicht exakt im rechtem Winkel zur Szene steht (wie im dargestelltem Fall) ist eine eindeutige Auflösung der Situation nicht möglich.

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Eine Sonderwertung kann viele Gründe haben.

In erster Linie handelt es sich hierbei nicht um ein Ergebnis, welches regulär "auf dem Feld" entschieden wurde.

Es handelt sich hierbei ein Ergebnis, welches im nachhinein vom Fussball Verband in einer sportgerichtlichen Entscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung festgelegt wurde.

Hierfür eine (nicht vollständige) Anzahl an Beispielen.

  • Nichtantritt von einem oder beider Teams
  • Ausscheiden oder abmelden eines Teams aus dem Wettbewerb
  • Nachträgliche Umwertung eines Spielergebnisses nach einem Einspruch gegen die Spielwertung - z.B. Einsatz nicht spielberechtigter Spieler
  • Wertung eines Spieles nach einem Spielabbruch durch Sportgerichtsurteil
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2 Dinge sind hier zu berücksichtigen:

Das Spiel/ Die WM/ Die Fussball Regeln

Vorraussetzung für eine Spielstrafe ist immer, das der Schiedsrichter (das gesamte SR Team) eine derartige Beleidigung wahrnimmt.

  • passiert das während des laufenden Spiels gibt es einen indirekten Freistoß am Ort des Beleidigers und der Beleidiger erhält einen FaD (Feldverweis auf Dauer - Umgangssprachlich Rote Karte.
  • passiert das während einer Spielunterbrechung (einwurf bspw.) geht es mit der vorher festgelegten Spielfortsetzung weiter, der Beleidiger erhält aber noch vor dieser Spielfortsetzung den FaD.

Die Disziplinarkommission des Wettbewerbs (in diesem Falle die die FIFA) entscheidet dann nach dem Spiel, ob eine weitere Disziplnarstrafe notwendig ist und wie hoch diese ausfällt. Einme aAussage darüber, wie die Disziplinarkommission entscheidet lässt sich hier nicht verbindlich sagen, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist.

In Sonderfällen, kann die Disziplinarkommission auch dann tätig werden, wenn der SR-Team den Vorgang nicht wahrgenommen hat und es daher nicht zu einem FaD gekommen ist (z.B. auf dem Weg in die Kabine nach dem Spiel)

Die Straf-/Zivilrechtliche Aufarbeitung

Unabhängig der vorgenannten Wettbewerbsspezifischen Disziplinarmaßnahmen kann es zusätzlich zu einer strafrechtlichen Verfolgung sowie zivilrechtlichen Schadensersatzanmsprüchen kommen.

Dazu muß jedoch ein Strafantrag form- und fristgerecht eingereicht werden sowie für die Zivilansprüche ebenfalls diese Ansprüche vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Dafür ist jedoch der Ausrichter des Wettbewerbs nicht zustäündig, dies muss durch den Beleidigten geschehen.

Der Ausgangs dieses(dieser Verfahren hat aber auf den Einsatz des Spielers bei der WM keinerlei Auswirkungen.

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Alle Entscheidungen eines Schiedsrichter beruhen auf Tatsachenfeststellungen.

Das bedeutet, das der Schiedwsrichter eine Tatsache feststellt und danach anhand des vorgegebenem Regelwerks eine Entscheidung trifft.

Eine weitere weitestgehend unbekannte Tatsache ist dabei, das alles was ein Schiedrichter nicht wahrgenommen hat auch nicht passiert ist.

Das ist jetzt vielleicht etwas unbefriedigend, aber so sehen es die Regeln halt vor.

Natürlich könnte ein Schiri ein Spiel boykottieren, aber derartige Charaktere kommen nicht über die Kreisklassenebene hinaus.

Da Schiedsrichter regelmäßig in ihren Leistungen beobachtet und bewertet werden fallen derartige Unregelmässigkeiten sehr schnell auf.

Nur bei einer falschen Regelanwendung ist ein Einspruch gegen eine Spielwertung möglich

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Nun, der "Markt" regelt bereits, nur geht das nicht von jetzt auf Gleich.

Zumal hier auch noch zwei Teilmärkte betroffen sind, die voneinander abhängen und konträr auf den Produzenten (Gaststätte) einwirken.

  1. der "Verbrauchermarkt", der nicht bereit ist, einen höheren Preis für seine Pizza zu bezahlen.
  2. Der Arbeitsmarkt, der zwar "Fachkräfte" hat, diese aber nicht bereit sind ihre Arbeitkraft für niedrige Löhne zu verkaufen.

Für den Produzenten (Gastronom) entsteht jetzt eine betriebswirtschaftliche Situation der Wahl zwischen "Pest und Cholera"

  1. Preise zu erhöhen um teurere Fachkräfte am Arbeitsmarkt einzustellen und zu bezahlen
  2. Weiterhin auf die knapper werdende Ressource der günstigeren Arbeitskraft zu setzen und über den (billigeren als beim Wettbewerb) Preis seine Pizza zu verkaufen.

Auf Dauer findet hierbei eine Markbereinigung bei den Produzenten statt - und diese ist bereits sichtbar!

  1. auf der einen Seite diejenigen, die am Verbrauchermarkt ihre höheren Preise durchsetzen können und somit auch ihre höheren Produktionskosten bezahlen können
  2. und diejenigen, die im sogenannten "billigsegment" über den Preis verkaufen und mit den immer geringer werdenden Human Capital auskommen müssen.

In beiden Gruppen wird es Gastronomen geben, die ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung nicht überleben werden, was letztlich bedeutet, das die Zahl der Produzenten sinken wird - in Folge wird das Angebot geringer womit der Verbraucher bei geringerem Angebot höhere Preise zu erwarten hat.

Da nicht alle Verbraucher (Nachfrager) bereit sind bestimme Preise zu zahlen sinkt automatisch die Gesamtnachfrage und so wird sich dieser Markt dann einpendeln.

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