Lufthansa, Millionenhöhe Schadensersatz an Klimakleber?

11 Antworten

Zunächst ist es selbstverständlich rechtens, dass ein Unternehmen Anzeige auf Schadenersatz stellen darf, wenn es geschädigt wurde. Wenn es das nicht wäre, wären wir auch kein Rechtsstaat.

Ob die dann auch verurteilt werden, dass haben dann unsere unabhängigen Gerichte zu beurteilen.

Ich denke aber schon. Die Lufthansa dürfte hier leicht nachweisen können, dass denen ein erheblicher Schaden entstanden sein wird.

Meiner Meinung nach müßte auch das Land gegen die Kleber eine Strafanzeige stellen (wahrscheinlich haben die es auch getan). Denn hier gab es nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch eine massive Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit. Flughäfen gehören zweifelsfrei zu Einrichtungen der sensiblen Sicherheitsstruktur, anders als Straßen und Autobahnen.

Ob die dann Privatinsolvenz anmelden müssen, ist mir sowas von Latte. Das hätten die sich mal vorher überlegen müssen. Warum sollten für diese Idioten andere Maßstäbe gesetzt werden?

Ohnehin ist ja sogar bekannt, dass diese Organisation einfüßreiche finanzielle Unterstützer hat, teilweise aus den USA. Das soll denen mal so richtig weh tun. Vielleicht hören die ja dann mal auf mit diesem Mist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

Was oft nicht verstanden wird:
Wir unterscheiden das Strafrecht und das Zivilrecht.

In diesem (speziellem) Fall behandelt das Strafrecht (NUR) die Tatbestände des Hausfriedensbruchs (Eindringen auf Flughafengelände), die (alle) Sachbeschädigungen die in diesem Tatzusammenhang stehen, Nötigung und verschiedene andere Straftaten.

Hierbei ist der Kläger der Staat und dem Beklagtem drohen Freiheits und Geldstrafen. Diese Strafen haben aber nichts mit Entschädigungen zu tun. Die Höhe der Strafen ist im StGB festgelegt, Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen, die Einkommensabhängig sind.

Dafür gibt es das Zivilrecht. Unabhängig vom Ausgang des Stafverfahrens kann jeder Geschädigte (Flughafenbetreiber, Airlines, Passagiere etc. ) Schadensersatzansprüche geltend machen und diese vor einem Zivilgericht einklagen. Der Kläger muss dem Gericht den entstandenen wirtschaftlichen Schaden sowie die Verantwortung des Beklagten nachweisen.

Der Beklagte wird dann zur Zahlung der Schadensersatzsumme verurteilt, wobeio die tatsächliche Höhe dann oft auch von Richtern und Gutachtern ermittelt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schadensersatz bemisst sich am tatsächlich entstandenen Schaden. Und da sind einige Millionen durchaus realistisch. Man kann ja einem Geschädigten schlecht 100.000 Euro Schadensersatz zusprechen, wenn sein Schaden in Wahrheit in die Millionen geht nur weil der Schädigende das nicht zahlen kann.

Da hast du recht vermutlich wäre es da besser wenn man an das Geld der Spender im Hindergrund rankommen würde.

Grundsätzlich aber wenn sie einen Schaden in dieser Höhe verursacht haben kann man das auch einklagen. Ist dann eben Sache der Gerichte.

Unsere Gerichte werden entscheiden, ob die Forderungen der Lufthansa richtig sind. Normalerweise werden die um ca. 30% gekürzt. Danach müssen die Aktivisten Privatinsolvenz beantragen. Ich weiß aber nicht ob die Lufthansa nur die Aktivisten verklagt hat, oder auch die Auftraggeber. Die Auftraggeber können nicht so einfach Privatinsolvenz beantragen.