Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro

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Finde die Flagschiffe mit Android sind auch nicht grade billig!finde aber beide überteuert wenn man bedenkt wo diese Handys gebaut werden (Foxcon)in China auch kinderarbeit

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Bloss die Finger davon lassen(betrug)warum sollte Amazon so dumm sein Artikel für lau verkaufen?Bei jeden Menschen mit Hirn müßten da schon die Alarmglocken läuten

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