Wasser sollte für jeden Zugänglich sein.
Denn so beginnen Kriege.
Denn Wasser ist ein Grundnahrungsmittel
Hallo! Sehr spannende und ernste Frage.
1. Menschenrecht auf Wasser:
Das Recht auf Wasser ist ein anerkanntes Menschenrecht. Die Vereinten Nationen (UN) haben 2010 eine Resolution verabschiedet, in der das Recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt wurde.
Wichtige Quelle dafür:
- UN-Resolution 64/292 vom 28. Juli 2010
Auch der UN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz IPwskR) verpflichtet Staaten, das Recht auf Wasser zu respektieren und zu schützen.
Hier ist besonders Artikel 11 und Artikel 12 relevant (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und Gesundheit).
2. Verletzung internationalen Rechts (Flüsse zwischen Staaten):
Außerdem gibt es das Völkerrecht zu sogenannten “grenzüberschreitenden Wasserläufen”:
- UN-Konvention über die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (1997)
- Hier wird geregelt, dass Flüsse, die durch mehrere Staaten fließen, fair und angemessen geteilt werden müssen.
- Komplette Umleitung eines Flusses auf Kosten des anderen Staates würde dagegen verstoßen.
3. Diskriminierung aufgrund der Religion:
Wenn Indien das Wasser explizit “den Moslems” wegnehmen würde, wäre das eine religiöse Diskriminierung.
Hier kommt Artikel 2 und Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ins Spiel:
- Artikel 2 AEMR verbietet Diskriminierung wegen Religion.
- Artikel 18 AEMR schützt die Religionsfreiheit.
Zusammengefasst:
- Verletzung des Menschenrechts auf Wasser
- Verletzung von Anti-Diskriminierungs-Grundsätzen
- Verstoß gegen internationale Flussabkommen
- Möglicherweise auch ein Akt der “kollektiven Bestrafung”, was nach humanitärem Völkerrecht verboten ist.
Wichtige rechtliche Quellen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 2, 18, 25
- UN-Resolution 64/292 (Recht auf Wasser)
- IPwskR (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), Art. 11, 12
- UN-Wasserkonvention von 1997