Mach einen Darlehensvertrag, der regelt wie die Rückzahlung zu erfolgen hat (Raten oder in einer Summe), bis wann das zu erfolgen hat und ob und wenn ja was für Zinsen fällig werden. Im Idealfall macht Ihr das vor Zeugen.

Ganz wichtig Auszahlung und Rückzahlung NUR über Bankkonten, nie bar.

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Da Du Kleinunternehmer bist, bist Du nicht verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

In Deinem Fall musst Du jedoch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben und die 19 Euro Umsatzsteuer abführen.

Da die Abgabefrist für das Jahr 2024 noch nicht abgelaufen ist, gibt es keinen Verspätungszuschlag.

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Auf Deiner Rechnung an die Stadt erwähnst Du keine Steuernummer. Einfach weg lassen.

Sollten sie dann nachfragen, schickst Du ihnen ein Scheiben auf dem Du Deine Steueridentifikationsnummer angibst. Die ist vorhanden und damit kannst Du eindeutig zugeordnet werden. Dann schreibst Du noch das eine Steuernummer noch nicht erteilt wurde.

Wichtig das gehört auf keine Rechnung, sondern auf ein extra Schreiben, das sie dann mit dem Vertrag abheften können.

Du solltest Dich dann mit Elster vertraut machen. Das ist ein kostenloser Service der Finanzverwaltung mit der man Steuererklärungen und Formulare an das Finanzamt senden kann.

Wenn Du Dich dort registriert hast und die Zugangsdaten hast, kannst Du darüber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen. Dann teilt Dir das Finanzamt eine Steuernummer zu und Du kannst nächstes Jahr darüber Deine Einkommensteuererklärung samt Anlage EÜR einreichen.

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Für das Finanzamt ist eine Einreichung per Elster einfacher. Dir steht es aber selbstverständlich frei diese per Post einzusenden.

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Das Finanzamt macht eine Querprüfung zwischen der Umsatzsteuererklärung und der EÜR. Daher erfolgt eine Bearbeitung zusammen und das kann halt dauern.

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Mit einem Aufhebungsvetrag einigen sich beide Seiten auf ein bestimmtes Datum zu den der Arbeitsvertrag endet und ob bis dahin noch gearbeitet werden muss und wie die Vergütung aussieht oder evtl Vertragsstrafe zu zahlen sind.

Da du als Erzieherin arbeitest, kann es aber passieren, das dein Arbeitgeber der mit der Aufsicht betrauten Stelle (meist die Gemeinde) meldet das Du aufgrund der unberechtigten Arbeitsniederlegung evtl ungeeignet bist den Beruf auszuüben. Wenn die Gemeinde zu dem selben Schluss kommt dürfte dein neuer Arbeitgeber dich nicht einsetzen und du könntest dir einen neuen Beruf suchen müssen.

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Auf die Weise lässt sich die Erbschaftsteuer umgehen.

Ob es ratsam ist sich darauf zu verlassen das 3 Brüder gemeinschaftlich ein Haus verwalten ist eine ganz andere.

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Der Gewinn ist nach Paragraph 17 EStG zu ermitteln:

Veräußerungspreis 8.000.000 Euro abzüglich 40 % steuerfrei = 4.800.000 Euro

Davon werden die Veräußerungskosten abzüglich 40 % (lt. Aufgabe 0 Euro) und

die Anschaffungskosten 25.000 Euro abzüglich 40 % = 15.000 Euro abgezogen.

Der Veräußerungsgewinn beträgt somit 4.785.000 Euro.

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Wenn Du das gesamte Jahr 2024 bei dem selben Arbeitgeber warst, schau mal bitte in Deiner Dezembergehaltsabrechnung. Wahrscheinlich hat Dein Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und damit bereits die zu viel gezahlten Steuern auf das Jahresbrutto erstattet.

Wenn Du keine weiteren Einnahmen hast, Deine Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und auch keine Arbeitnehmersparzulage beantragen willst, bist Du nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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§ 36 StBerG regelt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als Steuerberater.

  1. Ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer Hochschule und danach praktische Tätigkeit von 3 Jahren, wenn die Regelstudienzeit weniger als 4 Jahre beträgt, sonst für mindestens 2 Jahre.
  2. Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden und danach 8 Jahre praktische Tätigkeit. Diese verkürzt sich auf 6 Jahre bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
  3. 6 Jahre praktische Tätigkeit in der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes als Sachbearbeiter oder vergleichbarer Stellung

Zusatz:

Die Zeit der Vorbereitung auf die Prüfung bei entsprechenden Vorbereitungskursen zählt dabei nicht als praktische Tätigkeit.

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Den genauen Betrag kann Dir keiner sagen außer Deinem Steuerberater, da der alle Angaben hat.

Im Endeffekt wird der Steuersatz aus Deinem zu versteuerndem Einkommen zuzüglich des Krankengelds ermittelt und auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

Es werden also nicht die 5.500 Euro besteuert, sondern das Einkommen ohne Krankengeld wird mit dem Satz besteuert, als hättest Du die 5.500 Euro erhalten.

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andere Meinung

Das Eigenkapital in der Bilanz ergibt sich aus Aktiva minus Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Es kann somit nicht direkt zur Tilgung der Verbindlichkeiten genutzt werden. Dafür muss Bankguthaben verwendet werden aus dem Aktiva, oder Vermögensgegenstände des Aktiva veräußert werden um Bankguthaben zu erzeugen.

Da die Aktiva meinst zur Erfüllung des Vereinszwecks benötigt und somit gebunden sind stehen sie in der Regel nicht zur freien Verfügung.

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Da Deine Frau Steuerklasse 5 hat, hast Du Steuerklasse 3. Bei Steuerklasse 3 wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtig.

Für Deine Überlegung besteht somit kein noch nicht verbrauchter Grundfreibetrag zur Verfügung, der mit den Kapitaleinkünften über dem Sparerpauschbetrag aufgebraucht werden kann.

Steuerlich ist es somit unerheblich ob Du oder Deine Frau die Kapitalerträge erzielst.

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Durch den Verkauf der Wohnung endet die Möglichkeit in Zukunft Einkünfte zu erzielen. Das Finanzamt hat somit die Möglichkeit das Ergebnis der Vermietung für den Zeitraum der Anschaffung bis zur Veräußerung zu ermitteln.

Da in den 10 Jahren nur Verluste angefallen sind, liegt eine negative Einkunftserzielungsabsicht vor. Die negativen Ergebnisse hätten also nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden dürfen.

Um bestandskräftige Bescheide ändern zu können benötigt das Finanzamt eine Korrekturnorm.

Da dauerhaft negative Ergebnisse erzielt wurden wird das Finanzamt ab dem ersten Jahr, zu mindestens aber ab dem 2ten oder 3ten Jahr die Bescheide mit einem Vermerk versehen haben, das die Festsetzung in Hinblick auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung vorläufig sind, bis eine Einkünfteerzielungsabsicht ersichtlich ist.

Für alle diese Jahre wird das Finanzamt die negativen Ergebnisse streichen und dann ergeben sich Nachzahlungen zur Einkommensteuer und ggfs. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weiter erfolgt eine Verzinsung der nachzuzahlenden Einkommensteuer.

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Auf Deine Frage e.K. (eingetragener Kaufmann) oder GmbH kann es nur eine Antwort geben. Die GmbH.

Warum? Um sich als eingetragener Kaufmann in das Handelsregister eintragen zu lassen bedarf es eines Handelsgewerbes. Die Vermietung ist kein Handelsgewerbe, somit scheidet der e.K. aus.

Warum eine Kapitalgesellschaft eine gute Rechtsform für die Vermietung von 1 oder 2 Mietobjekten sein soll entschließt sich aber meiner Kenntnis.

Selbst wenn Du die Buchführung und den Jahresabschluss, nebst Hinterlegung beim Bundesanzeiger selber erledigen kannst, kommen die Gebühren dafür, die Softwarekosten und IHK Beitrag und die Gründungskosten dazu.

Kannst Du die Buchführung und den Abschluss sowie die Hinterlegung nicht alleine erledigen, bedeutet die GmbH voraussichtlich 3.000 Euro jährliche Mehrkosten.

Weiter unterliegt jede Wertsteigerung der Besteuerung. Eine Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von mindestens 10 Jahren gibt es nicht.

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Wenn das neue Haus A und B zu gleichen Teilen gehört, aber nur A den Kaufpreis entrichtet liegt eine Schenkung in Höhe des halben Kaufpreises vor. Unverheiratet gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Erfolgt die Schenkung unter Eheleuten ist die Übertragung des Familienwohnheims steuerfrei, es sei den die Wohnfläche ist größer als 200 qm.

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Wenn die zusätzliche Beschäftigung als Minijob ausgeführt wird, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer und dann gilt das Einkommen daraus als abgegolten. Es wäre für Dich dann ohne steuerliche Belastungen.

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Ein Gemeinschaftskonto in Deiner Situation zu eröffnen macht wenig Sinn.

Die Hälfte des Gemeinschaftskontos gehört Dir die andere Hälfte Deiner Freundin. Somit können 50 % des Gemeinschaftskontos gepfändet werden. Ein P-Konto hast Du ja bereits, wo Deine Freibeträge ausgeschöpft werden.

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