Kann mir jemand helfen bitte.. ein "Mann" war anwesend und aber auch nicht anwesend?

Hallo Leute, Heute bin ich aus meinem Haus und bin zur Bushaltestelle gerannt die 500m entfernt von mir ist ich hatte nurnoch 2 min und wollte den Bus auf keinen Fall verpassen. Als ich Richtung Bushaltestelle gerannt bin und auf der langen Straße keinen Bus in weiterer Entfernung erkennen konnte stoppte ich das rennen und lief weiter, doch dann rufte plötzlich ein alter Herr mit weißem Bart der normal gekleidet war " Bitte warten sie" und als ich mich umdrehte gab er mir meinen VVS (Verbundspass zum Bus fahren), obwohl ich mir so sicher war das alle meine Hosentaschen geschlossen waren, weil ich sie vor dem rennen geschlossen hatte und die Lücke aus der sie rausfallen könne, FASST unmöglich war. Trotzdem bedankte ich mich bei ihm mehrmals und der Mann dagegen lächelte mich nur freundlich an ohne etwas zu sagen. ich drehte mich um und lief 2 Schritte und entschied mich nochmal nach dem mann zu schauen und vielleicht noch einmal lächelnd "danke" zu sagen, doch als ich mich umdrehte war der Mann WEG!!! es gab keine Kurve wo er abbiegen konnte oder so. Es war am Straßenrand und es gab wirklich nichts wo er verschwinden konnte, nur eine lange gerade Straße. Ich bekam so Gänsehaut wie noch nie... ich war so in schock der mann war einfach weg.. ich hatte ja nur 2 Schritte gemacht mehr aber auch nicht.. und ich weiß einfach nicht was das war sowas ist mir mal passiert als ich 8 war da war die Geschichte noch krasser.. und ich bin 16 Jahre alt und ich hab keine Ahnung was das war. das war ein richtiger schock Moment.

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Was meinen Sie? Ist die hier gezeigte Geschichte wahr oder haben ihnen unsere Autoren nur einen üblen Streich gespielt? X-Faktor - das Unfassbare!

Sicher das du keine Drogen oder ähnliches genommen hast?! Träume sich vermischt haben?! Was du erlebst hast, ist real nicht möglich!

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Kranke Gesellschaft halt. Sehr viele Eltern schlagen ihre Kinder heute noch und sind somit mit die größten Abschäume die gehen!!!

Ich weiß nicht ab wann es das Züchtigungsrecht gab? Es wurde jedoch im Dezember 2000 aufgelöst und durch § 1631 BGB ersetzt. Demnach dürfen Eltern ihre Kinder weder seelisch, noch körperlich schädigen.

Früher gehörte es zum guten Ton, seine Kinder körperlich zu züchtigen. Kinder waren minderwertiger als Erwachsene. Reines Mittelalterdenken.

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Gerichtstermin. Findet die Verhandlung noch statt?

Gerichtstermin. Findet die Verhandlung noch statt?

Hey,

Ich habe Ca vor 3 Wochen eine Vorladung als Angeklagter für einen Gerichtstermin für den kommenden Freitag bekommen. Und 2 Wochen später habe ich eine beglaubigte Abschrift bekommen. Dort steht: in dem Rechtsstreit... Sende ich Ihnen auf Anordnung des Gerichts eine beglaubigte Abschrift der eingereichten Klage und der richterlichen Verfügung. Bitte beachten Sie das es zwei Fristen gibt: sie sind aufgefordert, dem Gericht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Wenn sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen auf die Klage schriftlich erwidern. Verfügung:in Derm Rechtsstreit... Wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Der beklagte wird aufgefordert, innerhalb einer notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, wenn er sich gegen die Klage verteidigen will, oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird. Geht die Anzeige der verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist hier ein, kann auf Antrag der Klägerin ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen werden, mit welchem dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden und aus welchem die Klägerin unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen. Wird der Anspruch anerkannt, ergeht gegen den Beklagten ohne mündliche Verhandlung ein anerkenntnisurteil.

Das ist erstmal das wichtigste aus dem schreiben. Es geht um eine Geldsache in Höhe von 2000 Euro. Die Klägerin wohne Ca 500 Kilometer von mir entfernt und die Verhandlung würde in meiner Stadt stattfinden. Nun frage ich mich, ob die Verhandlung am kommenden Freitag stattfindet oder nicht? Denn in dem aktuellen schreiben steht ja, dass ich zwei Wochen Zeit habe mich dazu schriftlich zu äußern, und dann wäre der Termin zur Verhandlung ja schon vorbei. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Klägerin auf Grund der Entfernung, ein schriftliches Verfahren angeordnet hat.

Kann mir jemand helfen?

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Augen auf und Hirn einschalten!  -.-

Du hast einmal offensichtlich eine Gerichtsladung in einem Strafprozess erhalten, wo du als Angeklagter auftreten und erscheinen musst. Zumindest suggerierst du es so. In Zivilprozessen gibt es nämlich keine Angeklagten.

Dann hast du weiter Schreiben von der Zivilabteilung eines Gerichts erhalten. Wahrscheinlich weil du zuvor einem Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid schriftlich widersprochen hast. Dann ist es normal das das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet.

Vergleich doch einfach mal das Gerichtsschreiben mit der Vorladung und das spätere Gerichtsschreiben mit der Bitte, dich dort eventuell schriftlich zu melden. Dort steht immer, von welcher Abteilung diese Gerichte sind. Strafabteilung oder Zivilabteilung.

Dazu stehen die Akten- oder Geschäftszeichen da. Sind das die gleichen in beiden Schreiben? Nein? Ist ja auch logisch.  tz tz tz

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Wie krank Schüler sind. Damit meine ich das es Gerüchte über euch gibt! Haben diese absolut gossigen Leerhirne nichts besseres zu tun, als sich Gedanken über Dritte zu machen?!  -.-

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Nimm sowas nicht ernst. Der Charakter ist am wichtigsten! Wen tangiert, ob eine Frau 70a oder 80c hat? Man macht die Sympathie zu einer Frau nicht von der Größe ihrer ° ° abhängig. Denn das wäre moralisch ein tiefer Griff ins ungespülte Klo!

Silikon ° ° sind richtig abartig!

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Sofort Polizei anrufen! Kann aber sein das sie dann in ein Heim, zu Oma und Opa oder zu Pflegeeltern kommt.

Niemand darf einen anderen grundlos schlagen! Schon gar nicht Eltern ihre Kinder! Das Züchtigungsrecht ( schlimm genug das es das mal gab ) wurde im Dezember 2000 aufgelöst und hierdurch  http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_1631.html  ersetzt.  § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuch, das zweithöchsten deutschen Gesetz.

Demnach dürfen Eltern ihre Kinder weder seelisch noch körperlich schlagen. Dazu gibt es die üblichen Körperverletzungs Paragrafen im Strafgesetzbuch. Hier speziell die §§ 223, 224 und 226 . Einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung.

Nicht gefallen lassen! Polizei einschalten. Jeder soll wissen, dass die Eltern deiner Freundin asoziale Gossenmenschen sind, die ihr eigenes Kind schlagen!  -.-

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