Immer testen lassen. Wenn Du die Handwerker wider besseren Wissens beauftragst – wozu bereits der Verdacht zählt –, machst Du Dich strafbar. Deine Frage kann hierbei schon als Beweis herangezogen werden. Solche grob fahrlässigen oder fast schon vorsätzlichen Gefährdungen zahlt keine Privathaftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Bauversicherung. Das kann schnell teuer werden. Zudem haftet man in so einem Fall mit dem Privatvermögen.
Außerdem ist für Asbestarbeiten laut TRGS 519 nicht nur ein einfacher H-Sauger, sondern einer mit Zusatzzertifizierung Asbest zu verwenden. Auch muss asbesthaltiger Staub als Sondermüll entsorgt und der Staubsauger danach dekontaminiert werden.
"Instruiert" heißt hier mindestens kleiner Asbestschein, da dieser bautechnische Verfahren zur emissionsarmen Bearbeitung wie BT 30 (Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung – Bohrverfahren mit Direktabsaugung) und BT 31 (Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)) beinhaltet.
Auch wenn am Ende kein Asbest gefunden wird, ist Direktabsaugung zur Staubvermeidung und wegen des ebenfalls gesundheitsgefährdenden Silikatstaubs immer gut.