Die Frage ist unverständlich. Es liegt ein Gebot über 55 Tsd. € vor. Das beinhaltet natürlich auch das Stammkapital weil die gesamte Gesellschaft verkauft wird. Stammkapital ist ja regelmäßig kein Barvermögen sondern in Sachwerten der GmbH gebunden. Bitte ggfs. genauer das Problem schildern. 

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Guten Morgen, das könnte das Gebläse sein. Prüfen kann das nur ein Fachmann.  Allerdings wäre das Geräusch typisch, wenn nach Abschluss des Verbrennungsvorgangs das Gebläse abschaltet und dabei die Drehzahl nach unten geht. Flusen und Staub Ablagerungen an der Welle können solche Geräusche verursachen. Allerdings sind noch andere Möglichkeiten ins Auge zu fassen. Bitte dringend eine Wartung durchführen lassen. 

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Das ist ein Router, bzw. ein Kabelmodem mit Router der nur von Kabel-Deutschland konfiguriert wird. Aus Erfahrung weiß ist, dass die jede Konfiguration von "zuhause" aus auslesen und überwachen können. Eine einfach Möglichkeit ist jedoch an den Router ein kleines HUB zu hängen. Von diesem HUB können mehrere Geräte per Kabel angeschlossen werden. Noch etwas komfortabler ist es, an diesem HUB (oder am fest angeschlossenen Laptop) einen eigenen Router nur für W-Lan anzuschließen. Die geschulten Verkäufer bei Satur, Media-Markt, Conrad und Co. sollten da eine ordentliche Beratung leifern können. LG

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Dem Grunde nach brauchst du das nur genau so zu schreiben wie hier. Meist will eine Versicherung aber wissen wer Veranstalter war, und ob dessen Versicherung greift. Oder ob das Kind einem Verein angehört und ob dessen Versicherung gerade stehen muss. Es ist ja auf jeden Fall ein Unfall. Ein Turnier wird ja meist von einem Verein veranstaltet. Dessen Versicherung zahlt dann.

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Gleichrangige Kollegen werden bevorzugt behandelt, wie erlangt man Fairness?

Ich bin Bereichsleiter und technologischer Arbeitsvorbereiter in einem mittelständigen Betrieb. Ich bin seit über zehn Jahren für diese Firma tätig und habe mir diesen Posten vom Lehrling über den Facharbeiter erarbeitet. Es gibt Kollegen, speziell einen, welcher erst rund ein Drittel meiner Firmenzugehörigkeit hat. Er ist aber direkt als Arbeitsvorbereiter im Bereich Produktionsplanung eingestiegen, wodurch er wahrscheinlich sogar ein höheres Gehalt bezieht, als ich, der von "unten" kommt. Dies ist mir hier aber nebensächlich! Im der letzten Anlage zu meinem Arbeitsvertrag ist er mir gegenüber NICHT als weisungsbefugt ausgewiesen, wodurch es logisch ist, dass er in der Hierarchie NICHT über mir steht, sondern maximal gleichwertig. Auch erachte ich seine Qualifikationen und Kompetenzen nicht höherwertiger als die meinen. Dennoch wird er von der Geschäftsleitung bevorteilt behandelt. Das heißt, er wird z.B. zum Jour Fixe zum Chef geladen und darf mit auf dem repräsentativen Geschäftsführerparkplatz parken, während mir diese Rechte verwährt bleiben. Auch generell begegnet er mir oft, als wäre er "mehr" als er eigentlich ist. Ich will weder unbedingt einen innerbetrieblichen Streit vom Zaun brechen, noch gönne ich jemanden etwas** rechtmäßiges** nicht, aber innerhalb dieser Konstellation fühle ich mich zu Unrecht benachteiligt. Wie würdet ihr handeln? Zum Chef und mal fragen, warum dieser Kollege bevorzugt wird? Hinter dem Rücken des Kollegen? Der derzeitige Zustand motiviert mich natürlich ungemein...

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Zum Ersten besagt die fehlende Weisungsbefugnis grundsätzlich nichts über die Betriebshierahie. Es ist sogar sinnvoll und üblich, dass die Leitungen der unterschiedlichen Abteilungen keine Durchgriffsrechte auf andere Abteilungen bzw. deren Mitarbeiter haben. Es obliegt einzig auch der Geschäfs- und Betriebsleitung welche Wertigkeit die einzelnen Abteilungen in den Augen der Geschäftsleitung haben. Ein Regulativ ist immer die Entlohnung. Um des Betriebsfriedenswillen sind meist Tarife vereinbart. Aber selbst da kann die Geschäftsleitung in eigenem Ermessen außertarifliche Zuschläge zahlen. Selbst bei der Einstufung nach Ausbildung /Vorbildung und Betriebszugehörigkeit entscheidet die Geschäftsleitung so lange bei allen anderen die Tariftreue gewährleistet ist. Was nun bleibt ist das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Und zwar nicht in eine Richtung der Beschwerde, dass andere bevorzugt werden, sondern ......was muss ich tun um ebenfalls dorthin zu kommen....... Ich weiß, dass ich mich sehr weit aus dem Fenster lehne. Aber meist liegt es an eigener Einstellung die solche Situationen herbeiführt.

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Zuerst einmal muss er einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Was steht da in Bezug auf eine Nebentätigkeit. Oder will er sogar eine ähnliche oder gleiche Tätigkeit wie die im Hauptberuf ausgeübte ausführen. Rein rechtlich hindert ihn nichts daran eine UG (mini-GmbH) zu gründen. Es kommt nur auf den Arbeitsvertrag an. Allerdings wäre auch eine Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Hauptunternehmen mit einiger Sicherheit ein Kündigungsgrund. Insbesondere immer dann, wenn sogar Kunden des Arbeitgebers angesprochen oder abgeworben werden.

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