Hat der Vermieter gegen den Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser einen Wasserschaden in dem gemieteten Raum zu spät bemerkt?
Gemeint ist, dass der Mieter zum Beispiel neue Räume angemietet hat und die alten deshalb nicht mehr nutzt oder aus welchen Gründen auch immer ein paar Wochen die gemieteten Räumlichkeiten nicht aufsucht und deshalb ein Wasserschaden zu spät bemerkt wird.
Mietrecht,
BGB