Hallo. Normalerweise wird der Arzt, der die Behandlung zu Beginn der Erkrankung eingeleitet hat einschätzen ob es sich hier um einen Fall handelt, der aufgrund von besonderen Umständen am Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Spätestens wenn die Krankenkasse vom behandelndem Arzt mit der Krankheitsursache konfrontiert wird, wird diese versuchen sich einem einem anderen Sozialversicherungsträger, zum Beispiel der Berufsgenossenschaft schadlos zu halten. Ist dies nicht geschehen, wird es sehr schwer im Nachhinein eine ursächliche Verursachung der Erkrankungen aufgrund von unzureichenden Bedingungen am Arbeitsplatz, oder aufgrund einer Verunfallung in Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistung nachweisbar zu dokumentieren. 

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Zum ersten erlischt die Pflicht deiner Eltern zum Unterhalt nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Andererseits gilt aber auch eine gegenseitige "Pflicht" zum Wohlverhalten. Am besten ist eine Beratung bei einem Jugendamt oder einem darauf spezialisiertem Jugendseelsorger.  

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Vorzeitig in die Wohnung zu dürfen heißt nicht automatisch, dass das kostenlos erfolgt. Ein Kompensationsgeschäft, hier das Putzen gegen vorzeitige Einmietung, müsste beweisbar sein. Wichtig wäre wann das Übernahmeprotokoll angefertigt wurde. Es ist nämlich auch nicht per se so, dass nur weil man schon mal Möbel abstellen darf, ein Mietvertrag vollständig beginnt. Ich fürchte nur, dass der Vermieter wieder am längeren Hebel sitzt. Einen Streit würde ich mit einem privaten Vermieter der vielleicht noch im Haus wohnt, hier nicht führen. Mit einer Vermietungsgesellschaft oder Verwaltungsgesellschaft schon. Die sind eher bereit aufzugeben, weil jeder Streit Zeit kostet, die man regelmäßig nicht hat. 

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Die meisten Lautsprecher haben ja einen eingebaute Akku der über USB geladen wird. Meist sind im "Freundeskreis" so oder so "Powerbanks" vorhanden, die dann mehrer Fliegen mit einer Klappe erschlagen können. Der Umweg über batteriebetriebene (sogar solar....) Ladegeräte ist einfacher, weil dann die Auswahl zum Lautsprecher größer ist. 

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Im Fahrstuhl hängt ein Schild mit der Telefonnummer der Wartungsfirma, oder im Treppenhaus eine Rufnummer des Hausmeisters. Der Hausmeister kann hier am ehesten helfen, da er in der Regel die Aufzugsunterfahrt ab und an reinigen muss, oder weiß wie er den Aufzug fahren kann, damit er in die Unterfahrt kann. Ein wenig "Trinkgeld" ist aber dann schon fällig. 

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Ich fürchte, dass das Recht wie eine Reparatur aussehen kann, beim Eigentümer liegt. Der hat die Wahl ob die Platte ausgetauscht oder repariert wird. Du selbst hast da so gut wie kein Mitspracherecht. Natürlich darf der Eigentümer (Schulträger) nicht unbillig handeln. 

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Allergische Reaktionen können durchaus auch durch andere in der Umwelt enthaltene Stoffe verursacht sein. Reinigungsmittel, Nahrungsmittel usw. können ursächlich sein. Ursachenforschung durch Mediziner ist das einzige was mittelfristig Abhilfe schaffen kann. 

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Normalerweise sollte das "Amt" eine Bescheinigung ausstellen, dass die Kaution unmittelbar nach Schlüsselübergabe gestellt wird. Das wiederum genügt normalerweise einem Mieter immer. Frage mal beim Amt ob die das machen könnten.

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Schadenersatz ist ganz sicher nicht machbar.  Der wäre -wenn überhaupt- nur zivilrechtlich einklagbar. Die Polizei wird sich der Sache annehmen und eine formelle Ansprache bei Deiner Schwägerin machen oder durch die dortigen Kollegen veranlassen.  Gehe mit dem Sprachnachrichten zur Polizei. Alles weitere sagen die Dir. 

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üblicherweise wird der Verkehrswert angesetzt. Es geht ja bei Gericht um die Gebühren des Nachlassgerichtes, die von der Höhe des Nachlasses abhängig ist. Da ist der meist etwas geringere Verkehrswert der besser anzusetzende. Das Gericht schaut sich das Gutachten an o es einigermaßen den Formerfordernissen entspricht. Also Bodenrichtwerte usw. plausibel dargestellt sind, ob ein Haus in einem optisch guten Zustand im Gutachten zu einer Bruchbude erklärt wird usw. Insofern braucht der Gutachter keine Vereidigung, sollte aber schon eine Weiterbildung im Bereich der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken nachweisen können. Architekten können das regelmäßig. Oder der regionale Gutachterausschuss (meist ehrenamtlich tätige Fachleute) benennt einen, der dann aber Honorar verlangt. 

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Die Unterschiede liegen hier weniger zwischen Ost und West als zwischen Handwerk und Industrie. Industrie zahlt traditionell mehr. Auch in der Industrie gibt es sicher sehr große Unterschiede. Handwerk beginnt mit Einstiegsgehältern von um die 35 Tsd. € /a brutto.  Industrie beginnt eher bei 50 Tsd. € .... Dennoch rate ich zuerst einmal die Luft des Handwerkers (= Anwender industrieller Systeme) zu schnuppern, und erst danach zur Industrie zu wechseln.  

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Polizeidienst ist immer freiwillig. Die Zeiten als man zum Polizeidienst gezwungen wurde, sind vorbei. Ansonsten ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Internet hilft sehr bei der Recherche im betreffenden Bundesland oder bei der Bundespolizei. 

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Die Frage ist unverständlich. Es liegt ein Gebot über 55 Tsd. € vor. Das beinhaltet natürlich auch das Stammkapital weil die gesamte Gesellschaft verkauft wird. Stammkapital ist ja regelmäßig kein Barvermögen sondern in Sachwerten der GmbH gebunden. Bitte ggfs. genauer das Problem schildern. 

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Grundsätzlich gilt natürlich nach Deutschem Recht, dass derjenige der einem anderen einen Schaden zufügt dieser ihn zu ersetzen hat. Im hier besprochen Fall ist es unklar warum eine Behörde eine solche Verfügung mit der Begründung es läge ein Verstoß gegen eine Bestimmung vor. Das kann eine Brandschutzbestimmung sein. Das kann fehlendes generelles und fehlendes individuelles Genehmigungsverfahren sein. Es könnte sogar sein (äußerst selten), dass nur eine spezielle Nutzung einem Verbot unterliegt. Wusste der Vermieter bei Anmietung von der geplanten Nutzung und hat keine Einwände (z.B. Der Mieter hat selbst für eine Genehmigung zu sorgen...o.ä.) vorgetragen, ist er sicherlich zum Schadenersatz verpflichtet.  Gerne mehr bei mehr Informationen.  

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Zunächst einmal hilft ein Gespräch mit der Arbeitsagentur. Die beraten - trotz des schlechten Rufes - eigentlich sehr gut. Gerade wenn es um zusätzliche Beihilfen geht sind die Ansprechpartner Nr. 1. Und ja, der Anspruch zum Bafög verfällt nicht, auch wenn der Chef seinen Teil dazu beiträgt. Auch dazu berät die Arbeitsagentur.  Aber auch die Handwerkskammer und die ggfs. die IHK führen sehr gute Beratungen durch. Die kennen den individuellen Bedarf vor Ort am Besten.

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Zunächst einmal habt ihr gegenüber dem Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ihr wohnt 6 Jahre ungekündigt in der gleichen Wohnung? Dann sollten auch weiterhin die 6 Monate Kündigungsfrist weiterhin gelten. Am Mietgegenstand hat sich ja nichts verändert. Stellt sich die Frage warum der Vermieter einen neuen Vertrag abschließen wollte? Nur damit er als neuer Vertragspartner eingetragen ist? 

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Zuerst einmal müsste der steuerliche Status geklärt sein. Das heißt Kleinstunternehmer ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzuges oder mit Vorsteuerabzug als nach oben (Umsatz) offenes Unternehmen. Je nachdem sind 19% der Einnahmen (MwSt)an das Finanzamt abzuführen. Sozialabgaben (Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung) sind vom Gesamteinkommen zu berechnen. Gleiches gilt für die Steuer. Es sind immer alle Einnahmen zu versteuern.  Hinzu kommen noch Unternehmenssteuern, im Wesentlichen die Gewerbesteuer.  Kammerbeiträge bitte nicht vergessen.  Das hört sich kompliziert an und ist es auch. Deshalb kann ich nur raten einen Steuerberater aufzusuchen der das alles in die Hand nimmt. Dessen Kosten sind wirklich sehr schnell amortisiert.  

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Ich würde die Miete in diesem Fall eine Mietminderung von 70% im ersten Schritt ansetzen.  Von 3 Zimmern sind 2 nicht bewohnbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter sich wirklich sehr bemüht wenn bis heute kein Gutachter da war.  Normalerweise sind diese -wenn wie hier Gefahr in Verzug ist- innerhalb von 2 oder 3 Tagen da. Da kein Vertrag zwischen Dir und der Versicherung besteht ist die Miete einzubetten.  Der Vermieter ist Vertragspartner von beiden (Mieter+Versicherer) und muss sich selbst nachhaltig kümmern. Was er ersetzt bekommt ist zweitrangig.  Im Übrigen werden die 70% Mietminderung nicht durchsetzbar sein, aber als Druckmittel sind diese ordentlich bemessen. Ich gehe von 30% real aus. Es muss ja auch noch eine Schimmelsanierung erfolgen. 

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