"Ein Vermittlungsvorschlag besteht aus zwei Teilen: Mit dem Vordruck VV 1 wird der
Bewerber gebeten, sich auf eine ihm vorgeschlagene Stelle zu bewerben. Mit dem
Vordruck VV 2 wird der Arbeitgeber darüber unterrichtet, welchen Bewerber das Jobcenter
für die ausgeschriebene Stelle vorgeschlagen hat. Ferner wird darin der Arbeitgeber
gebeten, mitzuteilen, ob eine Einstellung erfolgt ist. Im Falle einer Nichteinstellung
soll der Arbeitgeber hierfür die Gründe angeben. Dafür stehen Ankreuzfelder
zur Verfügung (z.B. „…Bewerber hat sich nicht vorgestellt…“)
."

Zitat die-linke-koeln

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