Ja. Wenn du die Fischerprüfung bestanden hast, kannst du überall in Deutschland einen Fischereischein beantragen. Also auch in der neuen Stadt.

...zur Antwort

Der Tausch zweier Grundstücke löst die Grunderwerbssteuer aus. Vgl. §1 Absatz 1 Nummer 1 Grunderwerbssteuergesetz:

ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet

Ein Tauschgeschäft begründet von jeder Seite den Anspruch auf Übereignung der jeweiligen Wohnung bzw. des anderen Grundstücks. Eine Wohnung ist im Rechtssinne auch ein Grundstück, es wird genau so behandelt.

Deshalb gibt es keinen Unterschied ob Kauf, Tausch oder Erwerb in der Zwangsversteigerung, etc. Man muss also Grunderwerbssteuer zahlen.

 


 

...zur Antwort

Du braucht zunächst ein Baugrundstück. Die Grundstückspreise sind sehr unterschiedlich. In teuren Ballungszentren kostet der Quadratmeter mal locker 1000 Euro, bei 600 Qm sind dann schon mal 600000 Euro für das Grundstück fort. Dann weitere ca. 15000 Euro für Erschließung, etc.

Also bleiben für den Bau noch ca. 2,2 Mio übrig. Wenn du eine günstige Baufirma findest, kannst du mit Gesamtkosten, schlüsselfertig, Massivbau, in Höhe von ca. 1600 Euro pro Quadratmeter Wohnraum rechnen. Diese Firma baut Mehrfamilienhäuser zu diesem Preis: www.standard-bau.de

Das heißt, 2,2 Mio geteilt durch 1600 gibt ca. 1400 Quadratmeter Wohnfläche. Wenn eine Wohnung 100 Quadratmeter hat, dann kannst du also ein Mehrfamilienhaus mit ca. 14 Wohnungen bauen.


 

...zur Antwort

Vielleicht sucht die Katzenmama das Kätzchen. Da solltest du noch mal schauen, wo du das Kätzchen gefunden hast.

Ansonsten ist Wärme wichtig. Und die richtige Katzenmilch. (Keine Kuhmilch).

Man muss ein paar Dinge beachten. Da kannst du was dazu lesen:

http://www.einfachtierisch.de/katzen/katzenhaltung/wie-sie-eine-waisenkatze-mit-der-hand-aufziehen-id66030/

...zur Antwort

Deine Mutter hat Recht. Ignoriere die einfach. Dann verschwinden die von alleine.

...zur Antwort

Du hast einen Anspruch auf die Deutsche Staatsbürgerschaft. Du wirst kein Problem haben, sie zu erhalten, weil du alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst.

Du gehst einfach zu eurer Stadtverwaltung und stellst einen Antrag auf Einbürgerung. (Bitte vorher noch fragen, welche Gebühren das kostet.)

...zur Antwort

Vermutlich ist das so. Aber dann wird alles andere egal. Ob das gut ist für den Menschen? Man würde einfach nur noch da hocken, und auf den Glücksknopf drücken.

...zur Antwort

Deine Anwältin soll sich nicht einfach abwimmeln lassen. Wenn der Herr Täter sich gar nicht gedenkt zu äußern, dann würde die Anwältin ja nie Akteneinsicht bekommen.

Sie soll da hingehen und darauf bestehen, dass sie die Akte bekommt.

...zur Antwort

Ich würde eine handelsübliche Dispersionsfarbe nehmen. Die kannst du später auch nochmal überstreichen. (Vorher abwaschen.)

(Die Platten sind robust und unempfindlich. So lange du nicht was abschleifst oder die Platten zerbrichst, ist das kein Problem.)

...zur Antwort

Das ist nicht ganz einfach. Aber du solltest dich bei den zuständigen Behörden informieren . Vor allem beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung. Da würde ich einen Antrag auf Schüler-Bafög stellen und schauen, was passiert.

Grundsätzlich wird Bafög mit Harz4 verrechnet. Wenn der SchülerbaföG- Anspruch höher ist, als Hatz4, dann könnte es sein, dass du den Unterscheidsbetrag dazu bekommst.

...zur Antwort

Das weiss man nie, ob es jemand ernst meint. Vertrauen wächst erst mit der Zeit.

Triff dich öfter mit ihm. Der Rest gibt sich von selber.

...zur Antwort