Zwangsversteigerung – die meistgelesenen Beiträge

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Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus wegen 6400 EUR, was nun?

Unsere Familie (4 Erwachsene + 2 Kinder) lebt zusammen in einem Mehrgenerationenhaus. Meine Tante und meine Mutter sind die gemeinsamen Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Hauses. Meine Tante kam nach Verlust ihrer Arbeitsstelle und psychischer Probleme in eine finanzielle Notlage und war nicht mehr in der Lage ihre Stromrechnungen zu begleichen. Ich weiß immer noch nicht wie, aber sie hat über 5 Jahre Strom bezogen, ohne eine Einzige Abschlagsrechnung zu zahlen und dies obwohl sie dem Engerieanbieter mitgeteilt hat, dass sie Zahlungsunfähig ist. Leider hat sie uns nichts davon erzählt und so haben wir erst davon erfahren, nachdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet war. Jetzt ist das Haus mit einem Verkehrswert vom 180.000 EUR in einer Zwangsversteigerung wegen 6.400 EUR! Wir haben dem Energielieferanten eine Ratenzahlung vom 200 EUR mtl. angeboten, diese wurde aber abgelehnt , ebenso jeder rechtliche Einwand. Jetzt hat noch unsere Hausbank überraschend eine Aufstockung des Darlehns (das Haus ist mit 12.000 EUR belastet, wird aber regulär mtl. abgetragen) zur Begleichung der Schuld abgelehnt. Zusammen haben wir ein Einkommen von etwas über 2800 EUR, eine zusätzliche Belastung von 200 EUR mtl. wäre kein Problem, allerdings sind die Einzeleinkommen zu gering um damit einen Kredit zu bekommen. Aber das Haus sollte doch genug Sicherheit sein, oder? Was können wir tun?

Zwangsversteigerung, Schulden, Immobilien

wirksamer Ausschluss die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen?

Mein Großvater hatte seinerzeit das Elternhaus zusammen mit seiner Schwester überschrieben bekommen, in dessen meine Großeltern das Erdgeschoss und seine Schwester mit Gatte den 1. Stock bewohnten. Eine Teilungserklärung existiert nicht, die räumliche Aufteilung regelt allein der Notarvertrag.

Mittlerweile sind meine Großeltern verstorben, sodass meine Mutter, die als einziges Kind hervorging, die eine Hälfte am Haus erwarb, diese aber nicht bewohnt. Meine Mutter möchte nun ihrerseits ihre Hälfte an mich und meinem Bruder übertragen. Ziel ist die Erhaltung des Wohnraums und in jedem Fall die Verhinderung einer möglicherweise zukünftigen Teilversteigerung des gesamten Grundstückes. Die andere Hauspartei die noch lebt und bewohnt hat keine direkten Nachkommen, deren zukünftige Erben sind noch unbekannt.

Folgender Passus im Notarvertrag ist nun unklar:

„Die Erwerber schließen als Miteigentümer das Recht die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen solange aus, als einer von ihnen lebt, oder solange auch Kinder von Ihnen leben und bewilligen und beantragen hiermit die Eintragung dieses Auschlusses als Belastung der Miteigentumsanteile im Grundbuch gemäß §1010 BGB im Grundbuche“.

a) Gilt der Ausschluss bzw. der Aufhebung der Gemeinschaft nur für die damaligen Erwerber (Opa, Schwester) oder auch für die Nachfolger eines Miteigentümers?

b) Gesetzt den Fall, die zweite Aussage besitzt Gültigkeit, ist es dann entscheidend ob meine Mutter lediglich lebt oder muss Sie Eigentümerin bleiben um diese Klausel zu erhalten?

c) Gesetzt den Fall, allein unter den Lebenden zu weilen genügt nicht - kann dann durch Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes im Schenkungsvertrag einer vorzeitigen Aufhebung der Gemeinschaft vorgebeugt werden?

Wie ist die Rechtslage?

Zwangsversteigerung, Immobilien, Immobilienrecht, Teilungsversteigerung

Übernimmt man bei Zwangsversteigerungen die Schulden?

Hallo!

Ich würde gerne erfahren, ob im Rahmen des Kaufs einer zwangsversteigerten Immobile (präziser: Wohnung) noch zusätzliche Kosten in Form von Schuldenübernahmen anfallen. Im Gutachten der Immobile steht, dass "die Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können", nicht berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale" a) das gemeinschatliche Eigentum betreffend (Haus) und b) das Sondereigentum betreffend (Wohnung) aufgeführt.

Gemeinschaftliches Eigentum:

Unterhaltungsbesonderheiten, ME anteilig

  • Unterhaltsstau: -3500€ , anteilige Wertbeeinflussung: -440,4€

Modernisierungsbesonderheiten

  • Wärmedämmung [...] ME Anteil 125,83/1000 von 5000€: -629,15€
  • Erneuerung der Fenster des Sondereigentums: -5000€

Sondereigentum

Mietabweichungen

  • Wohnung x, angesetzt für 1/2 Jahr: -1912,68€

Modernisierungsbesonderheiten

  • das Badezimmer ist komplett zu modernisieren: -7500€
  • Innenausbau, z.B. Decken, Wände und Fußböden zu modernisieren: -5500€
  • Verbesserung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilung erforderlich: -3000€

Und nun die präzisen Fragen dazu, die ich nummeriert habe, um leichter darauf antworten zu können:

1) Verstehe ich es richtig, dass die Kosten aus den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die in diesem Fall das Gemeinschaftseigentum (Haus) betreffen, im Rahmen einer erfolgreichen Ersteigerung zusätzlich übernommen werden müssen und folglich auf den Preis draufgerechnet werden?

2) Verstehe ich es richtig, dass die Modernisierungskosten des Sondereigentums (Wohnung) lediglich Schätzungen sind und nicht der Betrag, der mindestens investiert werden muss?

3) Werden die Schuldverhältnisse aus dem Grundbuch, die in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden sind, während des Termins der Zwangsversteigerung offenbart? Wenn ja: müssen die Kosten ebenfalls auf die ersteigerte Summe draufgerechnet werden?

4) Wie verhält es sich mit der 10%-tigen Sicherheitsunterlegung? Gibt es hierfür Schecks (sorry, nicht meine Zeit), in die man die Summe nachträglich eintragen kann, da der Endpreis der Wohnung nicht vorhersehbar ist?

Ich danke im Voraus, wünsche ein angenehmes Wochenende und verbleibe mit sonnigen Grüßen!

Zwangsversteigerung, Schulden, Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen

teilungsversteigerung grundschuldablösung

Hallo zusammen,

ich habe als ehemaliger miteigentümer durch eine teilungsversteigerung "mein" haus ersteigert. die zweite ehem. miteigentümerin wollte mich mit "schmerzensgeld"-forderungen erpressen, weshalb es keine einigung auf der basis des verkehrswertes gab. die rechtspflegerin nahm die grundschuld in das mindestgebot mit auf. im zuschlagsbeschluss heisst es, dass die grundschuld als eingetragenes recht bestehen bleibt. diese grundschuld, gläubiger sparwo-bank, valutiert nur noch mit einem bruchteil des nennbetrages. seitens der örtlichen filiale der bank hiess es bislang, die bank würde sich nur für die noch valutierte grundschuld interessieren. der rest sei ihr egal. ich habe nur letzteren betrag noch abzuzahlen. die bank würde nichts weiter unternehmen. die grundschuld sei ein der sicherung eines darlehens dienendes recht. nun kommt aber die bank doch und will innerhalb 4 wochen den gesamten nennbetrag eingezahlt haben. das ist natürlich ein problem und vor allem ärgerlich, da ich ja irgendwann mal nahezu die hälfte des betrages (nicht valutierte gs) zurückgewährt bekomme, oder? warum wird die bank hier eigentlich überhaupt aktiv? worauf kann sie sich berufen? nach dem bgh-urteil vom oktober 2010 hat doch nicht einmal der weichende alt-miteigentümer einen unmittelbaren anspruch auf finanzielle ablösung mehr.

Zwangsversteigerung, Immobilien, baudarlehen, Grundschuld., Teilungsversteigerung