Zwangsversteigerung Wertgrenzen
Ich beabsichtige eine Immobilie zu ersteigern und habe mich auch schon ein wenig schlau gemacht. Das Haus ist bereits zum 2 mal in der Versteigerung und die Wertgrenzen von 5/10 und 7/10 sind weggefallen, da im ersten Termin nur ein Gebot unter 5/10 vorlag. Für mich ist nun nicht ganz klar wann das Gericht den Zuschlag erteilen MUSS. Wenn mein Gebot bei einem Haus von einem Verkehrswert von 200000 EUR bei 110000 EUR liegt und kein Mitbieter vorhanden ist, muss man mir dann den Zuschlag erteilen??? Oder kann der Gläubiger einwände erheben weil er mit der Höhe nicht zufrieden ist? Oder MUSS der Zuschlag ggfs. auch bei einem Gebot unter der 5/10 Grenze erteilt werden?? In wie weit kann der Gläubiger in einem solchen Fall überhaupt Einfluss nehmen??? Danke für die Antworten.