Ohne Nachkriegsschulden (Lastenausgleich) gegenüber anderen Staaten, ohne Länder und Gemeinden, also nur die reinen Staatsschulden. Ich weiss noch, das einmal kurz die Schulden ganz auf 0 reduziert wurden, kurz danach aber wieder die Schulden zu hoch waren wie zuvor, vielleicht so um 1970 oder so.Im Internet ist das inzwischen schwer zu finden, vielleicht weil alles auf dem Bundesamt auf Statistik zurückgreift, aber in alten Büchern müsste das doch noch zu finden sein. Auch stand mal im Grundgesetz, das für jede Milliarde neuer D-Mark (Geldmengenerhöhung durch Zentralbank) die Bundesregierung erst zustimmen muss, wann wurde das geändert, und welcher Artikel war das mal?