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Wohnungsamt - Wohnungssuche. Wie geht man am Besten voran?

Hallo Guten Tag,

Ich bin schon seit mehr als 5 Jahren beim Wohnungsamt (in Frankfurt) angemeldet bzw. Registriert und mir wurde bisher noch keine einzige Wohnung angeboten.

Ich habe eine 5 köpfige Familie und meine Dringlichkeitsstufe beim Wohnungsamt ist seit ungefähr 2 Jahren auf 1.

Jetzt habe ich vor kurzem selber eine freie Wohnung gefunden und bin sofort zum Wohnungsamt gegangen und habe dort eine Direkte Bewerbung für diese Wohnung ausgestattet. Jedoch meinte die Kollegin plötzlich zu mir, dass eine fünfköpfige Familie eine Wohnung kriegen darf, die größer als 87qm sind und dass diese Wohnung 85qm sind und dass wir die Wohnung wahrscheinlich nicht kriegen werden. Auf den Dokumenten steht, dass wir eine Wohnung bis 99qm kriegen dürfen und da steht nichts von, dass ich nur eine Wohnung kriegen darf darf die 87qm-99qm ist.

Letztendlich hat sie gesagt, dass sie diese Direkte Bewerbung dem Sachbearbeiter reichen wird. Anschließend hat sie uns die Telefonnumer des Sachbearbeiters gegeben und hat gesagt, dass wir da vllt auch nochmal anrufen könnten.

Wir, 5 Personen, leben momentan seit 15 Jahren in einer 50qm Wohnung mit 2,5 Zimmern. Wir sind echt in Not und brauchen dringend diese Wohnung. Hat jemand vielleicht schon mal dasselbe erlebt oder kennt sich mit so etwas gut aus und weiß, wie man am Besten vorgeht, um die gewünschte Wohnung bei der man eine Direkte Bewerbung ausgestattet hat, zu kriegen? Oder einfach generell welche Rechte ich habe, um diese Wohnung zu kriegen und generell wie ich vorangehen soll, um die Wohnung zu kriegen?

Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag.

Wohnung, Rechte, Frankfurt am Main, Not, Wohnungssuche, wohnungsamt
Wohnungswechsel bei Sozialwohnung?

Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in München, die zusätzlich eine Sozialwohnung ist, dafür musste ich damals beim Wohnungsamt einen Antrag stellen, der bewilligt wurde. Jetzt würde ich gerne innerhalb der Genossenschaft in eine andere Wohnung umziehen aus verschiedenen Gründen, allerdings in keine größere oder sonstig andersartige Wohnung, sondern nur einfach eine andere Wohnung. Bei der Genossenschaft sagte man mir das gehe nur, wenn ich nochmals einen Antrag beim Wohnungsamt stelle, allerdings klang es so, als sei es sehr unwahrscheinlich, dass das genehmigt wird. Ich habe beim Münchner Wohnungsamt allerdings null Information über einen Antrag auf Wohnungswechsel gefunden, auf meine email hab ich keine Antwort bekommen, hat jemand schonmal von etwas ähnlichem gehört?

Wie beantrage ich einen Wohnungswechsel beim Wohnungsamt? und gibt es spezielle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass das genehmigt wird? (Die generellen für eine Sozialwohnung erfülle ich ja immernoch...) Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ich die erste bin, die umziehen möchte, weil es ihr wo anders besser gefallen würde? Dem Amt kann doch egal sein in welcher der 1-Zimmer Wohnungen ich wohne, kümmern brauchen die sich auch nicht, die Genossenschaft macht das ja dann. ich möchte nur nicht einfach nochmal einen ganz neuen Antrag stellen, wenn das nicht nötig ist.

Wohnung, Genossenschaft, wbs, wohnungsamt
wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?

Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.

Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.

Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.

Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.

Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.

Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.

Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.

Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!

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