Strafantrag – die meistgelesenen Beiträge

Verwandte Themen

Strafantrag & Schadensersatzklage gegen DPD (siehe Bilder)?

Hallo zusammen. Ich habe zum wiederholten Male ein Paket von DPD nicht erhalten trotz angeblicher Zustellung (siehe Bilder). Die meisten Pakete sind wenig später eingetroffen, eins ist aber auch mal komplett verschwunden. Das habe ich dann ersetzt bekommen (89€ Warenwert). Nun ist allerdings keine Information zu meinem neuen Paket im Wert von 530€ (!) einsehbar. Es wäre angeblich zugestellt worden. Im Kundenservice erreicht man telefonisch auch niemanden, da es ja angeblich zugestellt wurde. Nun habe ich aber endgültig die Schnauze mit diesen Falschmeldungen voll & habe denen eine hübsche Mail geschrieben (siehe Bild). Wenn das Paket eintrifft, werde ich dem Paketboten mal sagen, dass sie gefälligst korrekte Angaben im Lieferstatus angeben sollen & es mir nun endgültig reicht! Leider konnte ich mir den Versanddienstleister nicht aussuchen.

Meine Frage ist, kann ich irgendwelche zivilrechtlichen Rechte DPD gegenüber geltend machen? Bzw. wo stelle ich einen Strafantrag auf Schadensersatz, wenn das Paket mal wieder gar nicht ankommen sollte? Denn es reicht mir jetzt wirklich! Die sollen gefälligst endlich mal ihren Job richtig machen! Ich muss meine Pakete grundsätzlich nicht immer sofort haben, aber ich will wenigstens wahrheitsgemäße Angaben in meinem Lieferstatus! Sowas kann echt nicht sein! Also welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung & wer ersetzt mir bei Verlust wann den Warenwert? Der Verkäufer nach 21 Tagen? Ich sehe da die volle Verantwortung bei DPD! Bin mal gespannt, ob der Fahrer noch abliefert, dann gibt's jetzt echt mal 'ne fette Ansage!

Danke für Eure Antworten.

Bild zum Beitrag
Schadensersatz, Paket, DPD, Paketzustellung, Zivilrecht, Strafantrag

Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad

Wie verhalte ich mich der "Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH" gegenüber, welche mir gegenüber zugegeben hat, das 3 (drei) Einträge falsch sind?

Ein vor ca. 3 Wochen abgelehnter Kreditantrag über 10 T€ ergab nach Recherche zur Ursache, das zu meiner Person bei der "infoscore Consumer Data GmbH Baden-Baden" durch eine "uniscore Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen" vom 04.05.2014 (!) : "Inkasso-Mahnverfahren eingestellt wegen Aussichtslosigkeit..." mit fast identischen Aktenzeichen dokumentiert sind. Wegen einschlägiger Bankvorschriften war daher o.g. Antrag abzulehnen ! Es gibt jedoch gegen mich weder Mahnverfahren noch Schuldtitel !!! Der deshalb von mir am 22.12.16 angeschriebene "geschäftsführende Gesellschafter" Herr Schork o.g. "uniscore Forderungsmanagement GmbH" teilte mir noch am selben Tage mit, das eine sofortige Löschung der Einmeldungen bei der "infoscore Data GmbH" veranlaßt wurde, bedauere die Unannehmlichkeiten und : "Die Vorgänge befindet sich in Prüfung." sowie am 23.12.16 "...die Meldung erfolgte versehentlich aufgrund eines technischen Fehlers. Eine Korrektur ist erfolgt. Es wurde uns schriftlich bestätigt, das (...) die gemeldeten Daten bereits gelöscht wurden." Meine Forderung(en), mir unverzüglich das betr. Schriftstück, eine neue "bereinigte Selbstauskunft" sowie ein erklärendes Schreiben für die kreditablehnende Bank zuzustellen, sind zwar mit Sendeprotokollen belegt - aber bis heute ohne Reaktion geblieben...! Selbst die Androhung einer Strafanzeige mit Schadensersatzforderung fruchtete offenbar nicht... Ein Telefonat mit dem örtlichen Kriminaldienst am 30.12.16 ergab, das ich persönlich vorbeikommen solle - meinen (detaillierten) Schilderungen würden jedoch für einen Strafantrag gegen eine Auskunftei nicht hinreichend genug sein, d.h. erfolglos... Diese Auskunft hätte ggfls. "des Teufel's Schwiegermutter" geholfen, stellt mich aber keinesfalls zufrieden, da ich ja nachweislich einen Vermögensschaden - von der Rufschädigung vom "Einmeldezeitpunkt 05-2014 bis 12-2016 mal abgesehen - erlitten habe. Was könnte man hier noch einleiten ?** Für zeitnah konstruktive (!) Antworten wäre ich dankbar ! Gruß ! Michael

Betrug, Recht, Auskunft, Strafantrag

Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

Hallo Leute.

Mal wieder eine Topstory die Reif für die Presse ist, meiner Meinung nach. Nun werde ich zum zweiten Male innerhalb eines halben Jahres bezüglich BTM beschuldigt (Wer die Vorgeschichte wissen möchte, soll meine anderen Fragen lesen). Dieses Mal ist das ganze noch um einiges krasser und unverschämter. Ich bekam am 22.02.2016 Post von der Polizeidienststelle und werde vorgeladen, da ich im Zeitraum vom 19.01.2016 - 26.01.2016 beschuldigt werde gegen §29 BtMG verstoßen zu haben. Diese Anzeige kam aus heiterem Himmel, seit der letzten mutwilligen Anschuldigung bin ich keinem einzigen Polizisten begegnet und auffällig bin ich ebenso in keinster Weise gewesen. Ein Freund von mir wurde in diesem Zeitraum mit zwei weiteren Leuten mit BTM erwischt, er hatte 4 Gramm Cannabis bei sich und die anderen zwei eine Waage sowie weitere BTM. Ich war zu dieser Zeit über 30 Km entfernt zu Hause. Meinem Freund wurde die Waage angehängt und sein Handy wurde einkassiert. Im Chatverlauf von mir und meinem Freund ist vom 19.01.2016 - 26.01.2016 zu lesen, dass ich mir "Otto" ausleihen möchte (eine auf den Namen getaufte E-Zigarette) Ebenso wollte ich mir von ihm über die Tage verschiedenster Geschmäcker Liquid a 10ml von ihm besorgen, da er sie günstig in Polen für mich gekauft hat. Das ganze war anscheinend so ungünstig geschrieben, dass nur Otto und 10 eine Rolle spielten. Bei dem letzten Vorfall im September 2015 reichte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden ein und sie wurden intern mit dem Beamten ausgewertet. Nun möchte ich aber einen großen Schritt weiter gehen und Strafantrag stellen. Ist dies möglich? Gibt es erfolgschancen, dass der Beamte des Dienstes suspendiert wird? Gibt es weitere Paragraphen, weswegen ich Strafantrag stellen kann?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten,

LG!

Polizei, Beamte, Betäubungsmittel, Cannabis, Strafantrag, falsche Verdächtigung