Strafantrag?
Guten Abend ich habe vor 4monaten meinem Freund angezeigt und strafantrag erstattet wegen sexueller Selbstbestimmung.
Vor ein paar Wochen haben wir uns ausgesprochen und sind wieder zusammen.
Ich habe mein strafantrag zurück gezogen heute nachdem ich mich bei der Polizei erkundigt habe nur meine Frage lautet noch wenn die Staatsanwaltschaft aus eigenen Interesse weiter ermittelt muss ich dann trotzdem zum Gericht und meine Aussage tätigen????
Ich hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten liebe Grüße.
3 Antworten
Wenn die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse sieht, deswegen weiter ermittelt und Anklage erhebt, kann es durchaus sein, dass du zur Verhandlung geladen wirst und als Zeugin aussagen musst. Nur wenn du ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht hast, darfst du die Aussage verweigern.
Dunwillst dich also mit dem Mann verloben, den du wegen eines sexuellen Übergriggs angezeigt hast, nur, um dann nicht mehr gegen ihn aussagen zu müssen?
Sollte die Staatsanwaltschaft dennoch das Verfahren weiterführen und nicht einstellen, ja dann wirst du damit rechnen müssen als Zeugin zu Gericht vorgeladen zu werden.
Du kannst niemanden wegen sexueller Selbstbestimmung anzeigen, denn die hat jeder Mensch. Allenfalls kannst du wegen sexueller Belästigung oder Nötigung Anzeige erstatten.
Falls es trotzdem zu eijem Prozess kommt und du zu Gericht geladen wirst, musst du natürlich aussagen.
Warum hast du die Anzeige zurückgezogen? Ist die Belästigung oder Nötigung nun plötzlich gar keine gewesen? War die Anzeige Rache?
Achso und deswegen steht auf mein Polizei Antrag wegen sexueller Selbstbestimmung 👍🏼und was für Rache 🤦🏼♀️
Es gibt weder einen "Polizei Antrag" noch ermittelt die Polizei wegen sexueller Selbstbestimmung, allenfalls, weil diese missachtet wurde.
Was es gibt ist eien Anzeige, die mannerstatten kann, z. B. wegen sexueller Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung.
Ja genau wenn man verlobt ist muss man auch nicht mehr Aussagen