Bereitschaft bei ''Leiharbeit''?

Folgende Situation, ziemlich schwer zu erklären, aber ich hoffe dennoch auf hilfreiche Antworten. Bin im Internet nicht fündig geworden. Vorab: Firma A und Firma B haben denselben Geschäftsführer, sind aber voneinander unabhängige, eigenständige Betriebe)

Ich bin Elektriker und eingestellt in einer Elektrofirma(möchte keine Namen sagen, deswegen Firma A). Habe dementsprechend einen Arbeitsvertrag dort(Keinen Tarifvertrag). Ich bin dennoch seit einigen Monaten sozusagen bei einer Partnerfirma(Firma B) beschäftigt. Ich bin in Firma B also ein Leiharbeiter und dadurch, dass mein Arbeitsvertrag mit A noch immer besteht(unbefristet) hab ich anrecht bzw hat mein AG die Pflicht meinen Lohn und Urlaubstage etc. weiterhin so zu halten wie im Vertrag mit A.

Aber:

  1. Schließt das meine Bereitschaftsvergütung ein(24h Rufbereitschaft Mo-So)?
  2. Mein AG lässt mich die Bereitschaft für Firma B machen, für A mach ich dementsprechend keine.
  3. In Firma B beinhaltet die Bereitschaftsvergütung(achtung, KEIN SCHERZ) für die komplette Woche, einen 20Euro-Tankgutschein(nicht mehr und nicht weniger, unabhängig davon, ob, wielange oder wie oft ich draussen war) und die Zeit, die ich ggf. draussen war, bekomme ich als Überstunden angerechnet

meine Frage lautet: DARF ich die Bereitschaft für FIrma B verweigern, sofern ich noch keinen Arbeitsvertrag mit der Firma habe? Oder muss mein AG meine Bereitschaft so vergüten wie es im Vertrag mit Firma A steht, unabhängig für welche Firma die Bereitschaft ist?

PS: falls ihr Links oder stichhaltige Quellen zu euren Antworten mit vermerken könnt, wäre das sehr freundlich. Würde mich gern weiterhin diesbezüglich belesen.

Arbeit, Arbeitsrecht, Leiharbeit, Rufbereitschaft
Wie üblich ist Rufbereitschaft in der IT?

Das würde mich sehr interessieren. Wie üblich sind Arbeitsverträge in der IT, bei denen man ständig Rufbereitschaft machen muss?

Ich finde Rufbereitschaft ist für mich persönlich ein Ausschlusskriterium - man kann während einer Rufbereitschaft quasi nichts tun außer zuhause zu sitzen und Däumchen zu drehen. Man kann kein Sport machen, man kann kaum Hobbys nachgehen, man kann nicht feiern gehen, man kann nicht mit Freunden was trinken gehen, man kann weder auf ein Festival noch zu einem Konzert gehen, man kann nicht übers Wochenende irgendwo hinfahren usw. usw. usw. da man ja immer erreichbar und arbeitsbereit sein muss. Ich bin kein "Stubenhocker" und Freizeittätigkeiten wie "Zocken" und "Serien schauen" und sowas sind für mich absolut uninteressant, machen mir keine Freude und somit wertlos. Quasi alle Freizeitaktivitäten die für mich interessant sind fallen bei Rufbereitschaft raus.

Mir reicht es schon dass ich derzeit während dem Studium kaum Freizeit habe - wenn es in der IT normal ist 24/7 Rufbereitschaft zu haben dann fände ich es gut das jetzt zu erfahren, dann kann ich noch rechtzeitig den Studiengang wechseln. Ich finde IT zwar sehr interessant und bin mathematisch-logisch veranlagt, aber quasi kaumFreizeit zu haben ist für mich ein Auschlusskriterium, davon habe ich bei meinem Studium schon die Schnauze mehr als voll. Es ist nur okay für mich wenn ich während dem Studium kaum Freizeit habe wenn es danach besser wird.

Computer, Anwendungsentwicklung, Informatik, Informationstechnik, Softwareentwicklung, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
Nachtarbeit, Pausen und Rufbereitschaft?

Hey, zu meiner Frage. Erstmal ein paar Erklärungen. Ich arbeite in Sicherheitsdienst und dort überwiegend Nachts. 6 Tage Woche, 48 Stunden. Ich bekomme einen festen Lohn. Auf meiner Lohnabrechnung steht nichts von Nachtzuschlag. Ist der Arbeitsgeber aber dazu verpflichtet Nachtzuschlag zu bezahlen und wenn ja kann ich Anspruch auf zurückliegende Bezahlung dieser Nachtzuschläge machen?

Dann zum Thema Rufbereitschaft. Ich arbeite wie gesagt 6 Tage die sind immer unterschiedlich. Also kann mein freier Tag jeden Wochentag mal treffen, aber ist es da dann rechtens mir an meinen freien Tag Rufbereitschaft zu geben? Habe gelesen Rufbereitschaft ist mit Freizeit gleich zu setzen. (Bekomme ich auch nicht bezahlt, außer es steht was an) Aber kann man mich 6 Tage arbeiten lassen und an meinen freien Tag mir 34 Stunden Rufbereitschaft aufdrücken, welche nicht bezahlt wird? Kann in der Zeit ja schlafen und tun was ich möchte, aber ich bin trotzdem örtlich gebunden. Soll innerhalb 10-20 Minuten dann im Bettieb sein. Ist das erlaubt?

Zum letzten Punkt. Ich arbeite 8 Stunden dazu kommen ganze 3 Stunden Pausen die mit in die Arbeitszeit fallen. Pausen werden ja nicht als Arbeitszeit gerechnet, aber wenn das Telefon klingelt oder ein Notfall ansteht verschiebe ich die Pause. Ich denke mir trotzdem das durch diese 3 Stunden Pause was in der Woche mal so eben 18 Stunden macht und 72 Stunden im Monat einfach gespart wird. "Wenn was passiert unterbricht er ja ohnehin seine Pause und dann geben wir ihn einfach jeden Tag 3 Stunden" ich kann natürlich auf stur stellen und nichts tun, aber wie sieht es aus? Wenn ein Notfall besteht und ich ihn außer Acht lasse, weil ich lieber meine Pause durchziehe. Gibt es also bei den Pausen eine Obergrenze oder eine Möglichkeit die zu verkürzen. Als ich mein Arbeitsgeber drauf angesprochen hat war er strikt dagegen. Er meinte ich sollte froh sein soviel Pause zu haben. Klar... Er muss mich in der Zeit ja auch nicht bezahlen und hat trotzdem jemanden der aufpasst. Sind halt 3 Stunden für mich die ich länger auf der Arbeit bin.

Das waren auch schon meine Fragen. Hoffe man kann sie mir beantworten.

Freizeit, Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Nachtarbeit, Pause, nachtzuschlag, Rufbereitschaft