Darf mein Chef mich zur Arbeit bestellen um mich dann unbezahlt auf Arbeit warten zu lassen?
Hallo, ich arbeite in der Gastronomie als Kellner. Momentan häuft es sich, dass ich zur Arbeit bestellt werde und dort vertröstet werde, dass momentan im Laden nicht viel los ist und ich noch nicht anfangen soll zu arbeiten.
Das Ding ist, dass ich im ca. 18 Km dort hin fahren muss um dann festzustellen, dass ich umsonst gekommen bin und das nervt, besonders weil die Wartezeit in meinem Lokal nicht bezahlt wird und die nicht vorher anrufen, dass ich später oder gar nicht kommen soll. Deshalb ist meine erste Frage: Ist es rechtlich richtig so, was mein Chef macht, denn ich kenn es aus einem anderen Arbeitsverhältnis, dass mein Ex- Chef mir die Wartezeit mit dem vollen Lohn entschädigt hat, da ich ja schließlich von ihm zur Arbeit bestellt wurde. So ist es vorgekommen, dass ich ungezahlter Dinge um sonst 18 Km hin und 18 Km aus meiner Tasche zurückgefahren bin. Das nervt, gerade bei den Spitpreisen! Außerdem ist dei zweite Frage: Gibt es eine gesetzlich festgelegte Zeit, die man rufbereit sein muss, ehe man wieder nach Hause fährt und dann an dem Tag überhaupt nicht mehr arbeitet.
Es würde mich echt freuen, wenn euch dazu was einfällt!
5 Antworten
Hallo xSchwede, Dein Arbeitgeber wälzt das Unternehmerrisiko auf seine Mitareiter ab. Das geht garnicht. Wer Mitarbeiter bestellt muss diese auch bezahlen. Suche dir einen anderen Chef. Hier läuft alles schief, Grundeinstellung und so. Gruß, Peter
Ach und übrigens, eine gesetzlich festgelegte Zeit gibt es nicht,ggf. bei Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Hallo, also eigentlich ist das ganz einfach. Wenns nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann gibt es auch in der Gastronomie festgelegte Arbeitszeiten. Wenn dein Chef dich anruft und dich zur Arbeit bestellt ausser deiner Dienstzeit, dann muss er dir das auch bezahlen oder Urlaub dafür geben. Dazu zählt auch eine Rufbereitschaft, wie du sie ja dann auch im Lokal hast. Wenn du allerdings aus freiem Willen im Lokal rumsitzt, dann zählt die Regelung natürlich nicht.
Wenn Du am Tag X ab 18.00 Uhr eingeteilt bist dann hast Du spätestens 18 Uhr dort zu sein und bekommst das auch bezahlt.
Rufbereitschaft, ob auf Arbeit oder zu Hause ist ebenfalls Arbeitszeit.
Das Du am Tag X ab 18 Uhr arbeiten mußt sollte Dir aber schon einige Tage vorher bekannt sein.
natürlich müssen die dich bezahlen! und eigentlich müssen sie dir deine Arbeitszeiten am Anfang der Woche sagen..
spreche mal mit deinem Chef darüber, wenn er das nicht akzeptiert such dir einen neuen Aushilfsjob!
Die Arbeitszeiten sind auch in einem "Plan" niedergeschrieben, wann welcher Kellner eingetragen ist. Aber ob ich dann wirklich anfange zu arbeiten,... das steht momentan öfters in den Sternen -.-