Grundstücksauffüllung um 1,50m möglich?
Hi zusammen,
wir planen gerade einen Neubau und in diesem Zuge versuchen wir auch das Grundstück gleich etwas mit zu planen. Grundstück liegt in Esslingen, also Baden-Württemberg. Da wir etwas Hanglage haben, hatten wir gedacht, wir könnten das Grundstück nach unten hin auffüllen. Laut LBO BW darf man genehmigungsfrei bis 2m aufschütten. Wir würden zum unteren Nachbarn etwa 1,5m aufschütten und das ganze mit Winkelstützen (L-Steinen) Abfangen. Laut seinem Bebauungsplan, den wir einsehen konnten (er hat auch noch nicht gebaut), gräbt er von unser grenze etwa 2m nach unten hin ab, da er sonst sein Haus eingraben würde.
Dadurch, würde man seine Terrasse natürlich mehr abschatten .
Daher folgende Fragen:
Dürfen bis an die Grenze 1,5m hoch aufschütten und damit gleich hohe Winkelstützen setzen oder gibt es eine Regellung, die das wieder verhindert obwohl man grundsätzlich bis 2m über Geländeniveau darf?
Beste Grüße