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Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung
Strafanzeige wegen Erpressung auf instagram?

Guten Morgen liebe Comunity. Ich Danke euch schonmal für die schnellen und nützlichen Antworten, nun zur Frage:

Ich hab mir gestern einen Instagram Account gemacht, welcher sich "Social Media Richter" nennt. Ich habe eine alte Freundin von mir angeschrieben ( ich weiss das sie kifft, sie hatte auch ein Bild drin vom Joint) und hab ihr erzählt das seit 2017 ein Gesetz in Kraft getreten ist, welches es nicht mehr erlaubt, Bilder von ilegalen Betäubungsmittel ins Netz zu stellen, da dies unter Drogenverrherlichung geht. Ich sagte ihr sie sollte schonmal 300 CHF auf die Seite legen, da ich auf sie Regress beziehen kann, weil sie meine Steuergelder abzockt fals sie in den Spital muss wegen einer überdosis. ( Dies sollte nur ein Scherz sein und ich wollte auf keinstee Weise wirklich Geld von ihr sehen.) Ich habe ihr immer mehr sachen aufgezählt, für welche ich sie belangen könnte und was dies für ein Kostenpunkt gäbe, am schluss war ich bei c.a 3000CHF. Ich habe mir nichts schlimmes dabei gedacht, soweit so gut. nach einer Stunde hat mir ein Freund von ihr geschrieben, Dass er mich angezeigt hat wegen amtsanmassung und Erpressung da ich von ihr Geld gefordert hätte. Ich habe aber nie erwähnt das sie sie mir geld geben soll sonst passiert etwas. Er sagte meine IP adresse sei bereits hinterlegt und die Polizei wird sich um mich kümern, da hätte ich mich mit dem falschen angelegt. Nun meine Frage : habe ich mich damit Strafbar gemacht und könnte wirklich dran genommen werden? habe alle chats gelöscht und das Konto bereits deaktiviert. ps: Ich bin in 4 Tagen 18(volljährig), und würde ich dann noch nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt werden, da die Tat vor dem 18. Geburtstag geschah, oder nach dem Erwachsenen, weil sie erst dann auf mich zugekommen wären?. Besten Dank für eure Antworten, Lg Seat1999

Polizei, Erpressung, minderjährig, Strafanzeige, Strafgesetzbuch, amtsanmassung, volljährig, Instagram