Zweitnamen eintragen lassen. Wo, wie und wie teuer?

5 Antworten

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Bei der Geburt meiner Tochter hatte die Beamtin auch einfach den zweiten Namen unterschlagen. Ich habe nicht Einspruch dagegen eingereicht. Nun hat meine Tochter nur einen Namen. Ich habe mich mal erkundigt, den zweiten noch nachtragen zu lassen. Aber das kostet richtig Geld. Es spricht aber nichts dagegen, im Alltag beide Namen zu verwenden.Nur bei amtlichen Dokumenten darf eben nur der richtige erscheinen. Meine Tante heißt Else, wird aber von allen nur Änne genannt. Dokumente unterschreibt sie mit Else...

Willst Du Deinem Sohn das wirklich antun? Er muss dann immer diese beiden Namen schreiben. Wende Dich dazu ans Standesamt

DiLiFli 
Fragesteller
 15.08.2009, 16:32

Also geht das, ja? Er muß nicht immer den vollen Namen angeben nur bei wichtigen Dokumenten. Er findet den Namen schön und will es auch. Wir haben darüber gesprochen.

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SUNFRIEND4  15.08.2009, 16:34
@DiLiFli

Ich denke, dass das schon gehen wird. Wie alt ist denn Dein Sohn, er muss sich ja auch daran gewöhnen, dass er plötzlich einen Doppelnamen hat

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DiLiFli 
Fragesteller
 15.08.2009, 16:36
@SUNFRIEND4

Er ist fast 10. Und er weiß das er den Namen hat nur nicht offiziell.

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SUNFRIEND4  15.08.2009, 16:45
@DiLiFli

Dann geh am besten mal aufs Standesamt und erkundige Dich, was Du machen musst.

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Hallo delifi, Namensänderungen sind generell möglich,wenn begründeter Anlass vorgegeben wird(zB. das das /i.d.Fall/ Kind später mal für den Namen gehänselt wird).Eine Unsachlich begründete Vorgabe ist rechtlich nicht zulässig!Grund: Es würden sonst unmengen Anträge und Namensänderungen enstehen und Ämter wie auch Wirtschaft(s.Auskunftteien/Schufa,../)wären nicht mehr in der Lage die Menschen eindeutig zu indifizieren. Ansonsten ist zusagen,dass die Kosten für eine Namensänderung von €50 bis hin zu €500 kosten kann-je nach Einkommen des Antragstellers. Viel Glück...

Wenn Du mit Zweitname/Doppelname den Geburtsnamen meinst: Dem hat § 1617 BGB glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben. Mehrere Vornamen sind erlaubt, gleichwohl eine Strafe für das Kind.

Auskunft darüber gibt dir dein zuständiges Standesamt.