Hallo ichbinsG, leider ist nicht zu erkennen wie alt/jung das Kind ist. Grundsätzlich hat das Jugendamt(respektive die Mitarbeiter/innen) KEINE rechtliche Möglichkeit sich Zutritt in eine Wohnung zu erzwingen! Dies ist ausschliesslich und das aus ganz bestimmten Gründen(Grundgesetzt >Besonderer Schutz der Familie/ Wohnung) nur bei Gefahr in Verzug möglich. Also, wenn akuter Kindesmisshandlung,Brandgefahr ö.Ä. vorliegt. Ansonsten können sie die Auffälligkeiten bei einem Kind durch die Schulbehörde(Lehrer/in), Kindergarten,Kinderarzt,etc. feststellen (lassen).Begründete Verdachtsmomente oder gar begründete Tatasachen können dem Jugendamt,Polizei(bei akuter Gefahr), aber auch dem Kinderarzt,Lehrer/in (Schulleitung/Behörde) gemeldet werden. Auch die Schulaufsichtsbehörde ist verpflichtet diese Meldungen aufzunehemen (gegebenenfall zu verfolgen). Ferner sind Kinderschutzbund, Caritas, etc. gerne hilfsbereit in diesen Dingen. Es besteht KEINE Pflicht zur Namensnennung seitens der meldenden Person. Meldungen können auch per Telefon,Fax,Brief, etc. getätigt werden. Selbst wenn die Person, welche es meldet den eigenen Namen nennt besteht die Möglichkeit diesen zur Nicht-Nennung gegenüber der "beschuldigten" Person anzugeben. Es empfiehlt sich bei einer Meldung stets anzugeben das eine weitere Meldung an einer anderen Stelle erfolgt. Dies stellt sicher das die Meldung nicht versehendlich "untergeht"! Für das Kind alles Gute und für die meldende Person viel Erfolg ...

...zur Antwort

Hallo turan31, Vorweg: Ich werde hier KEINE Tipps zur Leistungsänderung geben!Also Du darfst recht viel mit dem Fahrzeug machen - zB. putzen,pflegen,spazierenfahren, ... . Naja, mal ernst. Es ist nicht zu empfehlen, sondern eher davor eindringlich zuwarnen, etwas an der Leistung des Fahrzeuges zu manipulieren! Selbst wenn dich die Polizei 'nicht kriegt',baust Du einen Unfall zahlt KEINE Versicherung, dass kann DEIN Leben ruinieren solltes Du, eventuell eine oder gar mehrere Personen so schwer verletzen das sie lebenslang Hilfe (Pflege,etc.) brauchen. DU zahlst dein Leben lang! Also schon aus diesem Grund lass es! Zudem bekommst Du eine Führerschein-Sperre! Von einer Strafe (von der Staatsanwaltschaft/Gericht) will ich erst gar nicht reden, denn die tut DIR auch sehr weh! Nun aber noch etwas zu dem Technischen. Die Bremsen aller Fahrzeuge sind exakt auf die erlaubte/eingestellte Geschwindigkeit ausgelegt. Das bedeutet, dass eine leistungssteigernde Änderung, welche nicht genehmigt ist (vom Hersteller UND entsprechender Behörde) können die bremsen nicht bewältigen. Sie fangen an wegen Überlastung zu glühen(Brandgefahr), zu versagen(keine Bremswirkung), etc. Eine extrem gefährliche Situation ergibt sich bei Mitnahme einer anderen Person, da das Fahrzeug und somit die eh schon Überlasteten Bremsen absolut gar keine Chance haben. Also Finger von den Dinger! PS: Auch der Händler darf keine Änderungen genehmigen oder vornehmen! Die geschwindigkeits-Begrenzung hat schon seinen berechtigten Grund-sie schützt DICH und andere Verkehrsteilnehmer! Nun noch eine gute Nachricht: Wenn Du schön brav bist (deine Mofa/Motorroller NICHT 'frisierst', dann darfst Du mit dem Tag(wenn kein Feiertag/Sonntag ist) an an dem Du 17 bist mit den Führerschein anfangen. Vorrausgesetzt das Du nicht (strafrechtlichen) Mist baust und deine Eltern dir dies erlauben. In Ausnahmefällen auch schon früher. So kannst Du, in Begleitung eines Erwachsenes(mit Führerschein und entsprechender Fahrzeit) schon selbst Autofahren(vorausgesetzt Du bestehst die Führerscheinprüfungen (Theorie+Praxis). Aber dafür wünsch ich dir ja VIEL Erfolg und allzeit GuteFahrt ...

...zur Antwort

Hallo Maecky, zum einem wird kein Arbeitgeber (in Deutschland)einen Arbeitsvertrag zum 01.01. ausstellen, geschweige an diesem Tag einen einstellen - es ist gesetzlicher Feiertag! Der Vertrag wäre rechtlich UNgültig! Zum 2.,wenn der Mensch von amtswegen verpflichtet ist diese Stelle (frühstens am 02.01.2010 anzunehmen/anzutreten, dann hat sie auch die pflicht ihm entsprechend einen Vorschuß auf Verpflegungsgeld zugewähren(oder "Verpflegungs"-marken; je Bundesland)! Sollte er das H4-Geld im Voraus bekommen stellt sich diese Frage nicht, allerdings kann er einen Fahrkostenbetrag beantragen (bzw. Mehraufwandsbetrag). In äussersten Notfall gibt es die Möglichkeit eines zinslosen Kleinkredites zur Überbrückung des/der ersten Monat/s. Wie immer es auch aus geht ... Ich wünsch ihm viel Glück!

...zur Antwort

Hallo quasi811, ja leider ist das so. Aber es hat auch etwas Gutes (dazu später). Allgemein kann man sagen das es an die menschlichen Urwurzeln liegt.Beispiel: Von Anfang an haben die Menschen gelernt das man einen Schritt vor dem Abgrund keine zwei Schritte vorwärts machen darf. Dies wurde ihnen bewusst durch ansehen was dann passierte oder durch Angehörige ihrer Sippe (damals waren so wenig Menschen auf dem Erdball das sie Jahrzehnte (auch noch länger) laufen mußten um einen Anderen zu treffen. Die Familie war also das Engste was man hatte, man mußte um zu überleben, auf sie hören. Mit der Zeit änderte sich die Bevölkerungsdichte(immer mehr Menschen auf immer weniger werdenen (Erd)-Platz. Folglich waren dann mehrere Menschen da die einem was "erzählten"/warnten. Der Mensch gewöhnte sich daran und es kamen immer mehr mehr Informationen von "anderen" Menschen. Da nun der Mensch an sich labil ist (man sieht es ja heut besonders daran das nur ein paar Menschen etwas Gleiches sagen müßen und schon finden sich Anhänger/Fans (A. H.,>Diktator, 2.Weltkrieg< war ein großer Könner >Rhetoriker< die Massen durch gezielte Wort+Tonfallwahl an sich zubinden/leider nicht im Gutem Sinne). Will sagen, dass es darauf ankommt wie der Mensch "es" zu den Anderen rüberbringt. Wenn jemand die Rhetorik beherrscht, dann hat er eigentlich schon gewonnen! Familienmitglieder kennt man, sie haben naturgemäss kein Interesse anderen Familiemitgliedern mit Rhetorik zu überzeugen, es fehlt ihnen da sie sich im Bereich der Familie entsprechend "sicher" fühlen den anderen einfach mal so zu überzeugen. Dies ist von der Natur durchaus so gewollt! Jetzt komm ich auf mein Versprechen aus dem ersten Satz zurück: Wenn wir alle nur auf die Familie hören würden, gäb es keine Menschen mehr, denn auch die liebsten Familienmitglieder machen ungewollt Fehler, welche mit unter sehr tragische Folgen haben können. Sprache ist Informations-übermittlung! Das bedeutet, informationen können helfen oder auch nicht, manchmal sogar tötlich (siehe A. H.) sein. Praktisch kann man A.H.(es gab und wird auch noch andere dergleichen geben, ich nehm ihn nur als Beispiel wegen Bekanntheit)als Vater des Volkes nennen, er hat für sie gesorgt(Arbeit...), hat dem Volk gut zugeredet, sie verbal eingenommem. Aber gerade dieses (das in der Familie einer alles allein entscheidet)sollte ja nicht passieren und darum "verlagerte" sich, mit der Entwicklung der Menschheit, die Entscheidungsgewalt auf "aussenstehende". Je mehr Menschen ihre Erfahrungen dazu geben, desso sicherer,einfacher wurde das Leben des Menschen. Allerdings, wir sind noch UNendliche Lichtjahre davon entfernt perfekte Menschen, geschweige eine gute Gesellschaft zu werden.
Deine Frage ist aber eine gute/intelligente Frage! Viel Spass bei der Wissensbildung weiterhin ...

...zur Antwort

Hallo Anakondaa, na da hast Du ja schon einen halben Studiengang durch deine Fammilie gemacht ;-) Also, dass mit dem offenen Mund schlafen kann mehrere Gründe haben. Zum einem kann die Nasenscheidewand in einer "Schief"lage gewachsen sein, so das durch die Nase nicht genug Atemluft kommt (im Schlaf atmet der mensch anders als wenn er wach ist), zum anderem Erkältung,Mandeln,Schwellungen im Rachenbereich, das Zäpfchen(der kleine längliche Zapfen im Rachen/wenn Du den Mund vorm Spiegel aufmachst und rein schaust,dann siehst Du ihn hinten im Rachen) kann zulang sein, etc., etc... Einige Ursachen können auch vererbt werden. Eine genauere Analyse kann man nur im Schlaflabor feststellen. Dort übernachtet man mehrere Nächte,wird verkabelt und beobachtet(zB. wieviele Umdrehungen im Schlaf,Atem,Schlafreaktionen, etc.,...). Danach kann man, wenn die Ursache bekannt ist, die Diagnose feststellen. Aber, nicht immer ist schlafen mit offnen Mund eine "krankhafte" Sache. Bei vielen Mensche ist sie ganz normal und absolut ohne Bedeutung. Schlaf also weiter mit offnen Mund und vielleiccht fliegt dir ja mal eine gebratene Gans rein - Lecker ;-) ...

...zur Antwort

Hallo DME334,ich hoffe ich antworte nicht zu spät für deine Prüfung. Vorweg hab ich allerdingst eine Frage >MUM=Mensch und Umwelt,da fehlt doch noch ein Begriff für den letzten Buchstaben (M)? Nun aber zu deiner Frage: Mein Fachgebiet ist nun nicht explizit nur Kinder in dem Sinne aber, ich denke ich kann aus historischer sowie pädagogischer Sicht etwas einbringen. Also, die Meinung das Kinder im Mittelalter mehr als Erwachsene gesehen wurden teile ich nicht so. Vielmehr kommt die Einstellung, der damaligen Erwachsenen, gegenüber Kindern aus der Erkenntnis, das diese billige, wenn auch nicht immer willige, Arbeitskräfte waren, welche die Familie mit ernähren mußte. Daraus ergab sich die Notwendigkeit sie als Erwachsene anzusehn - zumindest für die Firmeninhaber. Diese hatten nur ein (Haupt)-Interesse - billige Arbeitskraft. Wogegen die Eltern es wegen der Not (sehr wenig Lohn /wenn überhaupt/extrem schlechte Arbeitsbedingungen,etc.) zulassen, sogar fordern mußten. Dies war nicht mal so im Mittelalter sondern zu Beginn der Industriealisierung (ca. Beginn des 19.Jhd.). Wogegen im Mittelalter und früher die Kinder eigentlich noch als Kinder angesehen wurden und zu der Zeit Kinderarbeit nicht so in dem Maße verbreitet war. Abgesehen von ein paar Ausnahmen. Vor der Industriealisierung war das Arbeitsleben ruhiger, aber mit den Maschinen mußten die Menschen mithalten können. Ergo,es wurden "auf Teufel komm raus" produziert. Zudem war die Lebenserwartung nicht allzu hoch (ca. 40-48J wegen fehlendem Arbeits/-Umweltschutz). Im Laufe des 19./20.und 21. Jhd wurde der technische Fortschritt so enorm (eine Erfindung jagdte die Andere), dass ein Umdenkungsprozeß zwangsläufig eintreten mußte. Folglicherweise hat sich mit der Modernisierung (technischer Fortschritt) auch die Erziehung der Kinder geändert. Man brauchte sie einfach nicht mehr (Maschinen ersetzten sie) zumindest in den Industriestaaten. Also eine Art die heutzutage Erwachsene !leider! selbst kennen (Arbeitslosigkeit wegen Roboter). Was war nun die Folge? Man hatte mehr Zeit für den Nachwuchs. Dieser war ja nun ständig zuhause - mußte entsprechend beschäftigt werden. Das heißt, die erziehung mußte umgestellt werden. Man besann sich wieder darauf das es doch Kinder waren und schrittweise entwickelte man die Erziehung immer defiziler. Die Schule trat im Vordergrund (Schulpflicht), den Leuten gings besser, also lernten sie den Kindern 'feinere' Manieren, etc. ,etc. Man kann also es mit einer Erfindung gleich setzen= diese wird auch immer mehr verfeinert/verbessert. Mit der Zeit scheint sich allerdings das Blatt zudrehen, weil immer mehr Menschen weniger(mehr Freizeit)/keine Arbeit haben bleibt fast zuviel Freizeit über. Dies zieht eine laschere Erziehung nach. Werte die es vorher gab gehen in der HiTech-Generation dahin. Es findet, nicht zuletzt wegen den all zusehr liberalen Gesetzten, eine Verrohung der Kinder/Jugendlichen statt. Nach dem Motto: Wer in der Gesellschaft versagt ist ein Nichts! Eltern die aus Angst vor Arbeitsverlust bis zum Letzten auf der Arbeit alles geben, dafür ihre Kinder vernachlässigen müßen. Kinder die schon im Kindergarten sich mit "Marken"-artikel messen müßen (geschweige in der Schule). Also alles eine zwangsläufige Opfergabe der Menschen an die Industrielisierung/HiTechnisierung. Phantom der Industriemaschinerie. Letztendlich könnte man sagen, dass die Erziehung eine technische Folge der Entwicklung der Menschen ist. Genug? Viel Erfolg ...

...zur Antwort

Hallo lolchen965, ersteinmal: Es gibt kein MINDESTENS-Sclafzeit im Sinne das ein Mensch gezwungen werden kann auf Befehl zu schlafen! (Es sei dennn man betäubt diesen) Jedes Lebewesen nimmt sich den Schlaf den es braucht,es sei denn das es durch äußere Einwirkung daran gehindert. Also, lass das Kind (es ist ja schließlich schon 12), solange schlafen wie es will, an Tagen die nicht zum Frühaufstehen (Schule, etc.) nötigen. Wichtig ist eigentlich nur das Zubettgehen. Dies sollte spätestens gegen 22:00h sein um die wichtige und für den Körper nötige Tiefschlafphase (noch) zuerreichen. Diese Phase findet in mehreren Abschnitten(etwa zwischen 01:00-03:00h) statt. Also, nicht zwingen zum schlafen,sondern wenn schon, dann überreden entsprechend früher ins bett zugehen. Viel Erfolg ...

...zur Antwort

Hallo devilracer, auf Grund deiner sehr vagen und unzureichenden Angaben kann man beeim besten Willen hier keine richtige Aussage machen. Meinst Du mit dem Feiertag >Mittw. 18.11< ? Das ist der Buß+Bettag, dieser gilt nur in evangl.dominierten Bundesländer(vorwiegend nördl.Republik) als Feiertag. Dann, was heißt 138 Std. ohne Kurzarbeitsgeld? Sind diese Stunden getrennt, als regelarbeitszeit aufgeführt? Dann, sind lt.Tarifvertrag 2 Urlaubstage als zubezahlende Tage zurechnen? Allgemein ist zu sagen das es stimmt, dass bei Kurzarbeit nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat als zuvergütende Arbeitszeit in der Lohnabrechnung aufgeführt werden darf. Beste Rat ist: Gehe mit der Abrechnung zur Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) und lass sie dort prüfen. Falls Du in der Gewerkschaft organisiert bist, dann geh dort hin. Höhstwahrscheinlich handelt es sich hier um Leistungsmißbrauch durch deinen Arbeitgeber.

Solltes Du dies recht zeitnah überprüfen/melden lassen, bist Du "aus dem Schneider", ansonsten ist eine Strafverfolgung in deiner Sache möglich. Viel erfolg ...

...zur Antwort

Hallo und guten morgen MerlinHDH, vorweg muß ich dich ausdrücklich vor Internet-Bestellungen warnen! Dort werden fast immer nur Profit-Mischungen angeboten, also Präparate die mit allerlei wertlosem Zugaben gestreckt werden, nicht selten auch mit sehr giftigen,tötlichen(!) Zusatzstoffen. Zumal,um nochmehr Profit heraus zuholen, das eigentliche Präparat schon sehr minderwertig ist. Da ich nicht weiß in welchen Dosisgrößen Du diese Präparate haben möchtes gibs einmal den Weg über in DEUTSCHLAND(der Qualitätsgrad ist sehr hoch und wird amtl. kontrolliert!) ansässige Firmen(Hersteller), zum anderem bleibt dir dann, falls Du kleinere Mengen brauchst, nur der Weg zur Apotheke um ECHTES Material mit ECHTEM Wirkstoff zubekommen. Eine pure Abgabe (an "Private") von einigen der o.g. Stoffen ist in Deutschland verboten, da sie toxische (tötliche) Wirkung haben. Neuste (Langzeit-)Forschungen haben ergeben das Vitamine,Mineralien,etc. (als Nahrungsergänzungsstoffe) eher schädlich bis sehr schädlich (Nierenzerrhose/Total-Schrumpfung, bis hin zur irreparablem Totalversagen) führen können. Nachweislich sind auch Totesfälle darauf zurück zuführen. Dagegen ist ein positver (gesundheitlicher) Effekt bisher durch ernsthaft zunehmenden Studien, nicht erwiesen. Bereits kleinste Überdosierungen können auf Dauer schwere gesundheitliche Probleme hervorbringen. Ich muß diese Warnhinweise geben da ich nicht weiß wie alt Du bist und was Du an erforderlichen Kenntnissen besitzt. Bleib gesund ...

...zur Antwort

Hallo/guten morgen ralf512bbi, GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist eine Vereinigung mit mindestens ZWEI Geselllschafter/innen. Die Auszeichnungspflicht (Erkennbarmachung)begrenzt sich auf rein geschäftlichen Bereich. Das bedeutet, dass auf dem Firmenschild,Geschäftsvisitenkarten,Geschäftsbriefköpfen, Geschäfts-Adressstempel und so weiter den Zusatz (GbR) beinhalten muß. Grob gesagt auf allem wo der firmenname angegeben ist muß rechts von diesem,im erkennbarem Zusammenhang (also nicht irgendwo weit weg vom Firmen-Namen)die Rechtsform (hier GbR) des Unternehmens gekennzeichnet sein. Sollte kein Firmenschild am Hauseingang sein muß dies im Firmenname auf dem Briefkasten/Klingelschild sein. Steuererklärungen,etc. sowieso! Übrings: Die Umsatz-Steuernummer muß seit geraumer Zeit auch auf den Geschäftspapieren (Briefe,Rechnungen,Quittungen,etc.) versehen sein. Alles klar?

...zur Antwort

Hallo Ankiii, 3Asse (Drilling) sind das höchste Drilling! Rangfolge hoch-tief: 1) Vierling 2)Drilling 3)Zwilling In diesen einzelnen Rängen ist dann die jeweilige Zusammensetzung der Kartenaugen(Zahlen-Punkte)ausschlaggebend, also zB. Zwilling=2Asse höher als 2 Buben oder 2 2er; Drilling= 3 Bauern sind höher als zB. 3 10ner, 3bauern sind aber tiefer als 3 Damen + so weiter. Ein "VollHaus"(3gleiche+2gleiche zB. 3 7ner + 2 2er) ist aber höher als zB. ein Vierling. Das höhste Blatt beim Poker ist der "ROYAL FLASH", er besteht aus zB. einer durchgehenden Reihe (2,3,4,5,6,7,8,9,10,Bube,Dame,König,Ass) und das in einer Farbe (also zB. Pick oder Karo oder Herz oder Kreuz)! Das 2.beste Blatt ist: 2,3,4,.....-,Ass in verschieden Farben. Viel Glück ... Übrings: Glückspiele (auch Wetten) in Verbindung mit Geld sind in Deutschland verboten-auch im privatem Bereich! Gewinne können nicht eingeklagt werden.

...zur Antwort

Hallo dawarnochwas, dass erklärt sich aus dem Grundgesetz. Demnach haben das ALLEINIGE Sorgerecht für die Kinder die Eltern und dieses darf nur in sehr eng begrenztem Maße, welche gut begründet sein müßen, vom Staat (Behörden) eingeschränkt oder gar ganz entzogen werden. Da lässt sich nicht mal eben ein Gesetz "machen". Wie schon von >krabbe22< erwähnt gibt es für Kleinstkinder in den ersten Jahren die U-PFLICHT-Untersuchungen, allerdingst nicht nur in manchen Bundesländern, sondern in allen. Es geschehen LEIDER auch trotz dieser noch grausame Fälle. Zudem wäre es ein enormer finanzieller Aufwand (ca. 55-60mio.€, pro Jahr) diese zusätzlichen Untersuchungen durch zuführen. Zudem: Wieviel Jahre sollte man die Eltern sie pro Kind verpflichten? Wer will das alles kontrollieren (Kosten: ca.130-150mio.€, pro Jahr)? Selbst wenn der Staat diese enorme finanzielle Last vertragen könnte, so wäre es doch keine Garantie das es keine gewaltsame Übergriffe auf Kinder geben würde. Vielmehr liegt es an dem Umfeld der Familien/Erziehungsberechtigten, also den Nachbarn, mal hin und wieder auf die Kinder beim spielen,toben,etc. zuachten ob sie auffällig sich Verhalten(Verstörtheit,zu große Ängstlichkeit,ständige Abgeschiedenheit/Abseitssein von anderen,öftere Hautverfärbungen("blaue" Flecke, Wunden, etc.), vermehrtes Schreien,Jammern, ... in der Wohnung, oder gar schlagen des Kindes in der Öffentlichkeit (ob nun mit angeblichen Grund oder ohne - egal wo, es ist verboten!). Es soll kein Denunziantentum aufgebaut werden aber, einfache Sorgsamkeit gegenüber den Kindern vom Umfeld verhindert am meisten. Zudem kostet sie (fast) Nix, ausser minimalen Zeitaufwand (praktisch im vorbeigehen). Man muß auch nicht gleich zur Polizei oder anderen Behörden rennen und Anzeige erstatten. Besser ist es, bei Ungewissheit, erstmal eine Hilfsstelle (Caritas,Kinderhilfswerk, Seelsorge, Kinderarzt/in,etc. zu kontaktieren. In diesem Sinne wünsch ich allen viel Erfolg ...

...zur Antwort

Hallo Himmelsmensch, Ich denke wenn sie von sich aus schon seit Monaten nicht mehr den Kontak mit dir gesucht hat, dann solltes Du es auch so belassen. Zum einem, weil Du sonst eventl. als Eindringling in der neuen beziehung gelten könntes und zum anderem, weil es meist besser ist wenn Schluß,dann richtig! Wahrscheinlich ist es dir auch recht, wenn alles "einschläft", zumal Du bei einer neuen Beziehung mit einer Anderen auch mögliche Probleme im Vorfeld vermeiden kannst. Viel Glück ...

...zur Antwort

Hallo liebe vikibienchen, schon 3 Wochen seit ihr zusammen...das ist ja schon fast ein Jubiläum ;-) Da muß ich doch gleich mal >Glückwunsch zu solch ewig lange Liebeszeit< sagen. Was Du nun für ihn als Geschenk übergeben könntes hängt von mehreren faktoren ab, die da wären: Bis welchem Betrag gedenkst Du für ihn auszugeben? Was hat er für Hobbys? Hat er ein Handy/Walkman, etc.? Ist er vielleicht schon glücklich wenn, Du ihm etwas selbstgemachtes schenkst? Wie Du siehst ist das für uns aussenstehenden gar nicht so leicht. Ich weiß ja nicht wie sehr ihr euch liebt und kenn deine Taschengeldlage nicht, aber ein kleines Büchlein mit Liebesversen oder lustigen Texten drin (liebevoll eingepackt), mit einer roten Rose darauf, ist doch etwas sehr schönes. Das lässt jedes verliebte,(junge) Männerherz schmelzen. Ein liebevoller Liebesbrief mit einen kleinen Blumensträußchen ebenso. Wenn Du eher "neutraleres" schenken möchtes und es geldmässig nicht zuviel ist schenk ihm eine Handy/IPhone-Aufladung (10-15€,allerdings solltes Du dir dann schon sicher sein das er es ernst/ehrlich mit dir meint,damit Du nicht zu entäuscht bist,wenn das Geld+Er weg sind).Kommt drauf an wann er genau Geburtstag hat,sonst könntes Du ein Geschenk mit solchem Wert als Doppel-Geschenk (also eine Aufladekarte für Geburtstag UND Weihnachten) schenken. Oder lad ihn doch einfach mal ins Kino/zum Essen(zB. McDonalds)/ ins Cafe ein. Aber bitte nicht mehr als maximal 15€ ausgeben! Ich möchte ja nicht das Du bös auf ihn und auch noch mich bist,wenn er dann, in näherer Zeit, doch "Schluß" macht. Also, ich selbst würde mich am meisten freuen,wenn mir eine liebe Verehrerin, etwas selbstgemachtes schenken würde - da weiß ich doch das sie sich extra für mich die Mühe gemacht hat! Wie dem auch sei, ich wünsch dir viel Glück und alles Gute ...

...zur Antwort

Hallo Chinadress, also, erstmal weiß hier keiner dein Alter, zweitens weiß hier niemand ob Du als Schülerjob,Nebenbeijob,400€-Job ... arbeitest....und...und... Demnach kann hier niemand sich ein Urtel erlauben! Gesagt sei aber, dass auch Du nicht weißt ob diese Eltern nicht vielleicht für eine zB. bekannte/befreundete Fam. suchen. Also, erstmal abwarten-dann handeln! Im Falle einer Kleinbeschäftigung(zB. als Schülerin,...)besteht kein Kündigungsbedarf/Grund. Im Falle das DU 400 €-Job machst muß vorweg gekündigt werden. Wenn sie dich aber als Gut bewerten,dann besteht doch eh keine Sorge...

...zur Antwort

Hallo WitchLady86, WICHTIG: Sage deinem Kind NIIIEEE wieder es soll essen!!!!!!!! Damit zerstörst DU das Kind! So,nun zu meiner Warnung - die meine ich ERNST! Also, ein Kind,welches sonst ganz "normale" Reaktionen und Aktionen zeigt,welches glücklich und zufrieden mit seiner kleinen Welt ist braucht KEINE Essens-ermahnungen! (Klein-)Kinder haben eine Körpereigene Kontrollfunktion, welche sich schon zur gegebene Zeit,wenn nötig, meldet und dem Kind "mahnt" zu essen, dann ißt es auch von ganz alleine. Da es im Kindergarten "unter Kontrolle" ausreichend Essen bekommt, ist es ganz normal das es zuhaus nicht mehr so ein "großen" Hunger hat. Es bleibt lediglich "nur" der Apetit, dieser will durch Süßigkeiten, etc. gestillt werden - das ist ganz natürlich! Das dein Kind Joghurt isst, ist doch schon ein fabelhaftes Zeichen. Das sollte dich doch glücklich machen,dass Pracht-Kerlchen wird gedeihen! Lass ihn, solange er nicht extrem unter dem altersüblichem Körpergewicht und irgendwelchem auffälligen Schadensmerkmalen leidet, essen was und wann er will. Kinder haben den besten Ernährungsberater im Körper, der meldet sich absolut sicher, wenn etwas fehlt! Jeder Versuch dies mit Zwang zu unterdrücken,ihn zu etwas zwingen, straft sich später mit oft schwerwiegenden Folgen. welche aufs ganze Leben wirken können. Ernährungspsychologisch ist da kein Bedenken! Alles Gute und Liebe deinem Wonneproppen....

...zur Antwort

Hallo Chrissi234, hab eben gelesen das sie 22J. ist, das erleichtert die Antwort sehr. Also, dass sie erst 25J. sein muß ist nicht ganz so richtig! Das in diesem Fall anzuwendende recht ist Länderrecht und somit unterschiedlich. Es kommt auf den Wohnsitz(Bundesland) deiner Freundin an. Im allgemeinem ist dazu zu sagen,dass auch ihr finanzielles berücksichtigt wird. Prinzipiell kann sie (in dem Alter) zum Sozialamt gehen, ist sie Hartz4-Empfängerin so kann sie zur dieser dem Fall bearbeitenden Stelle gehen (Antrag auf Wohnugsumzug wg. zerrüttetem Familienverhältnis, allerdings Offenlegung ALLER Details!) Evtl.kann sie dort auch auf Umzug wg. zu kleiner Wohnung der Elternwohnung/-haus vorstellig werden. Auch das Einkommen der Eltern wird eine Rolle spielen,dies müßen die Eltern dann freilegen, wenn das Amt diese auffordert. Alles im Allem eine von vielen Faktoren abhängige Sache! Aber wünsche ihr viel Glück...

...zur Antwort

Hallo Tautropfen89, vorweg mal: Es ist nie früh genug, den Heranwachsenden, auf spielerischer Weise bei zubringen wie sie Geld auf anständiger Weise verdienen und verwalten können! Das heißt: Ein/e 14j. kann, wenn sie/er es selbst(!) möchte/n ohne jegliches Bedenken Taschengeld dazu verdienen. Allerdings im gesetzlichen Rahmen und bitte OHNE Zwang! Umso früher Kinder lernen mit dem Geld umzugehen (das am besten mit dem Selbstverdientem!), desso einfacher haben sie es später im hartem Leben. Sie sollten allerdingst nicht für die Eltern arbeiten und das verdiente Geld selbstverwalten(solange keine ernsthaften Schäden-Suchtgefahr,etc., ... in Sicht ist). Käufe, welche für die Jugend üblich sind (Klamotten,Kosmetik,Naschzeug,Telefonkarte-Aufladungen... auch mal ein neues Handy...) sollten nicht gemaßregelt werden. Schließlich haben sie es sich erarbeitet und verdient! Auch wenn da kein Geld am Ende des Monats übrig bleibt. Dadurch lernen sie ja mit dem "Haben" umzugehen. Allerdingst sollte es nicht zur Kaufsucht ausarten,welches sich in ständigem neukauf von schon vorhandenen (neueren)Dingen zum Ausdruck bringt. Ausserdem sollte die schulisch/-ausbildungstechnische Leistung nicht darunter leiden! Dem Mädel viel Glück...

...zur Antwort

Hallo mattze87, ich fürchte jetzt mach ich mich sehr unbelieb aber, SIE kann! Falls Du/Ihr nicht vorher eine schriftliche,datumsausweisende,von beiden Seiten unterschriebene Erklärung für ein Verzicht auf Unterhalt bis zu dem Zeitpunkt der Zerwürfnis gemacht habt, kann sie absolut! Da es ja nicht voraussehbar ist, wann ein Zerwürfnis /nach einem friedlichem Abkommen/zu stande kommt, wird dieses wahrscheinlich nicht in Frage kommen. Selbst wenn diese Unwahrscheinlichkeit besteht,begründet es noch nicht immer einen Verzicht. Da hängen dann mehrere Faktoren am "Strick". Zum Beispiel ist das "friedliche (Verzichts-)Abkommen vorm Anwalt gemacht worden? Zeugen? Schriftlich? etc.,etc.,... Beste Rat (Rechtsbelehrungen darf ich hier nicht geben): Schleunigst(!) zum Anwalt (Fachanwalt!) und da um anwaltliche Hilfe ersuchen! Je eher Du hingehst, desso besser für dich, weil der Gegenanwalt dann nicht, quasi im Alleingang, die Anliegen der Gegenpartei so einfach "kristallisieren" kann. Also für klar und endgültig hinstelen kann(vor Gericht). Falls Du keine finanziellen Möglichkeiten hast für einen Anwalt(+Gerichtsverfahren), dann sofort Gerichts/-Anwaltkosten-Übernahme-Antrag bei Gericht oder einem Anwalt (dieser leitet den Antrag ans Gericht ) deiner Wahl stellen! Alles Gute...

...zur Antwort