ZWANGSVERSTEIGERUNG WER ZAHLT DEN AUSZUG VOM VORBESITZER??
Liebe Leute,
Ich möchte ein Haus kaufen, was in der Zwangsversteigerung steht. In dem Haus lebt der jetzige Besitzer, der ist alt krank.
Ich möchte vorab ein Gebot abgeben, meine Frage ist. Kann ich vom gläubiger verlangen das er für die Räumung zuständig ist? Also im Notarvertrag festhalten? Weil ich glaube das die Leute sich quer stellen, und alle Mittel und Wege nutzen um einen Auszug zu verzögern.
Danke für die Antworten.
4 Antworten
Bei einer Zwangsversteigerung ist das nicht vorgesehen.
Den Eigentümer kannst Du nicht so schnell rausbekommen. Durch sein Alter ist er geschützt.
Das wäre auch moralisch extrem verwerflich.
Wenn man ihn rausklagen will, machen die Richter meistens nicht mit.
So ein Haus kann man als Kapitalanlage kaufen.
Nein, Gesetze gelten für alle gleichermaßen. Und wenn ich mit ein Haus kaufe, kann ich es auch nutzen.
Da irrst Du. Wenn zum Beispiel jemand im Haus wohnt mit lebenslangem Wohnrecht, kann man ihn auch nicht rauskriegen.
Wenn Du kaufst kann man dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, aber mit Kündigungszeit. Wenn er dann trotzdem nicht auszieht, musst Du eine Räumungsklage machen. Das kann daueren.
Siehe mal im ZVG nach.
Der die Musik bestellt, zahlt sich auch. Der Gläubiger hat die Zwangsversteigerung in Gang gesetzt.
der gläubiger scheißt dir einen
der alt-eigentümer ist dein problem
bei einer zvg kannst du eh keine ansprüche stellen
Es gibt einen besonderen Altersschutz bei Zwangsversteigerung? Du ist der denn definiert?