ZWANGSVERSTEIGERUNG WER ZAHLT DEN AUSZUG VOM VORBESITZER??

4 Antworten

Bei einer Zwangsversteigerung ist das nicht vorgesehen.

Den Eigentümer kannst Du nicht so schnell rausbekommen. Durch sein Alter ist er geschützt.

Das wäre auch moralisch extrem verwerflich.

Geldistdoof  18.04.2020, 19:20

dann kauft man das gar nicht

danke, nächste objekt bitte

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archibaldesel  18.04.2020, 19:40

Es gibt einen besonderen Altersschutz bei Zwangsversteigerung? Du ist der denn definiert?

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Judith171  18.04.2020, 20:00
@archibaldesel

Wenn man ihn rausklagen will, machen die Richter meistens nicht mit.

So ein Haus kann man als Kapitalanlage kaufen.

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archibaldesel  18.04.2020, 20:40
@Judith171

Nein, Gesetze gelten für alle gleichermaßen. Und wenn ich mit ein Haus kaufe, kann ich es auch nutzen.

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Judith171  18.04.2020, 20:50
@archibaldesel

Da irrst Du. Wenn zum Beispiel jemand im Haus wohnt mit lebenslangem Wohnrecht, kann man ihn auch nicht rauskriegen.

Wenn Du kaufst kann man dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, aber mit Kündigungszeit. Wenn er dann trotzdem nicht auszieht, musst Du eine Räumungsklage machen. Das kann daueren.

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Siehe mal im ZVG nach.

Der die Musik bestellt, zahlt sich auch. Der Gläubiger hat die Zwangsversteigerung in Gang gesetzt.

der gläubiger scheißt dir einen

der alt-eigentümer ist dein problem

bei einer zvg kannst du eh keine ansprüche stellen