Zusammenarbeit mit Betreuungsgericht verweigern?

4 Antworten

Wenn der Betroffene/ die Betroffene einen freien Willen bilden kann, darf kein Betreuer gegen den Willen bestellt werden.
Kann kein freier Wille bestimmt werden, kann die Betreuung auch gegen den Willen des/ der Betroffenen bestellt werden.

Für das betreuungsgerichtliche Gutachten wird auf die Unterlagen früherer Untersuchungen/ Gutachten zurückgegriffen und die persönliche Untersuchung kann auch stattfinden, wenn der/ die Gutachter(in) den Betroffenen sieht, ohne mit ihm zu sprechen.

Wenn ein persönliches Gespräch und die Zustimmung erforderlich wäre, könnten z.B. Menschen, die im Wachkoma liegen, schwer demente Menschen oder Menschen, die sich durch eine Behinderung nicht äußern können, keinen Betreuer bekommen. Genau dies ist aber nicht der Fall.

Es kommt darauf an, warum die Betreuung angesagt ist. Z. B. bei fortgeschrittener Demenz würde über den Kopf der Person hinweg entschieden und sie käme in eine Einrichtung.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man es dann eben lässt und sie verlottert halt.

Das wird dann nach Aktenlage entschieden.

Wenn man keine Betreuung will, muss man nachweisen, dass man keine braucht - wer Untersuchungen verweigert erweckt den Anschein, was zu verbergen zu haben!

Insofern dürfte man das Gegenteil erreichen, wenn man sich querstellt.

Im schlimmsten Fall wird via Papierlage entschieden.


Sabina985 
Fragesteller
 22.05.2024, 18:30

Also darf das Gericht, dann die Unterlagen vom Hausarzt einsehen?

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Realisti  22.05.2024, 18:32
@Sabina985

Wenn es ein Richter für nötig befindet: "Ja!" Muss aber gut begründet werden.

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