Zulassen trotz kurzzeitkennzeichen?

2 Antworten

Das kommt auf die Zulassungsstelle an.

Grundsätzlich gilt, dass es für ein fahrzeug keine zwei Zulassungen geben kann, darum kannst Du auch kein Kurzzeitkennzeichen fpr ein bereits oder noch zugelassenes Fahrzeug beantragen.

Als ich mein Auto verkauft habe, wollter der Kaufinteressent von zu Hause schon Kurzzeitkennzeichen mitbringen, mein Auto war aber noch zugelassen.

Wir mussten es hier abmelden und dann hat er hier ein Kurzzeitkennzeichen genommen.

Umgekehrt ist das dann logischerweise genauso, es darf kein Kurzzeitkennzeichen für ein bereits zugelassenes Auto geben.

Jetzt gibt es Zulassungsstellen, die gegen davon aus, dass Du ab Zulassung eh mit der regulären Zulassung fährst und der Kurzzeitkennzeichen innerhalb der nächsten Tagen eh ungültig wird, es gibt aber auch Zulassungsstellen, die eben den Missbrauch vermeiden wollen und auf Vorlage der noch gültigen Kurzzeitkennzeichen bestehen, um diese zu entsiegeln.

Die Sachbearbeiterin hat also alles richtig gemacht, wenn Du die Kennzeichen nicht mitbringst, ist da ja Dein Problem.

Wenn die Frist in der ZBI zum Kurzzeitkennzeichen bis heute geht, ist das ausschlaggebend. Das Kennzeichen hat vermutlich ein Schilderladen geprägt und nicht das Amt, dann wurde Fehler mit dem 04.02. dort gemacht.

ÄH wäre mir auch neu, daß man da die Kurzzeitkennzeichen mitbringen muß... aber gut, ändert sich ja täglich was...

geh in zwei Tagen nochmals hin, nimm die Kurzzeitkennzeichen mit, bevor Dir wieder einer nen Strick draus dreht und wenn Du dann gefragt wirst "wieso haben sie die Kurzzeitkennzeichen dabei? die brauchen sie nicht", dann kannst mal Deine Story von heute dem erzählen und schaust mal, was derjenige dann sagt