Zugbinndung?

2 Antworten

Hin- und Rückfahrt sind m.E. getrennt zu betrachten ; oder wolltest du ungewöhnlicherweise gleich nach Ankunft in B wieder zurück nach A fahren ... ?
Aber selbst dann wäre die Zugbindung bei der Rückfahrt nicht aufgehoben.

Nein die Zugbindung ist nicht aufgehoben da die Hinfahrt und die Rückfahrt getrennt betrachtet werden