Zu kleiner käfig für nymphensittich?
Hallo! Ich habe einen nymphensittich, und frage mich, ob sein käfig nicht zu klein für ihn ist, weil er eben immer fliegen will (habe ich das Gefühl) ab und zu lasse ich ihn auch aus dem Käfig aber das kann ich eben auch nicht ständig machen. Der Käfig ist ungefähr 40 cm breit und 59 cm hoch.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure antworten!👍
3 Antworten
Der Käfig ist definitiv zu klein. Gerade Papageienvögel benötigen mehr breite als hohe Behausungen. Auch ist täglicher mehrstündiger Freiflug Pflicht. Mind. ein weiterer Artgenosse sollte ebenfalls geholt werden, da Nymphen Schwarmtiere und eine Einzelhaltung solcher damit alles andere als artgerecht. Der Mensch ist kein Ersatz und der Vogel immer einsam. Aufgrund dessen entwickeln sie Verhaltensstörungen und schließen sich dem Menschen an. Als Mensch kann man aber nicht rund um die Uhr für das Tier da sein. Und selbst wenn man dies könnte, so wäre man kein adäquater Ersatz für Artgenossen. Als Mensch kann man nun einmal kein arttypisches Verhalten an den Tag legen, wie z.B. mit Artgenossen um die Wette fliegen.
Bitte belies dich über die richtige Haltung dieser Vögel!
nymphensittich-wegweiser.net/
Freiflüge muß er unbedingt haben. Aber auch Gesellschaft. Bleibt er alleine erleidet er Qualen. http://www.nymphensittichseite.de/beduerfnisse/
Schau auch hier wieviel Platz sie brauchen : http://www.haustiere-wissen.de/platzbedarf-nymphensittiche.html
Der Käfig ist nicht einfach nur zu klein, der ist ganz grausam winzig.
In einem Käfig haben Sittiche nichts verloren, sie brauchen eine Voliere und zusätzlich täglich mehrstündigen Freiflug.
Was sie ebenfalls unbedingt brauchen, ist ein Artgenosse. Die Einzelhaltung von Sittichen ist in der Schweiz gesetzlich verboten da es sich dabei um Tierquälerei handelt.
Und auch nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist Einzelhaltung indirekt verboten:
Wer ein Tier hält... "muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" und "darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden"
Einzelunterbringung in einem Käfig, der kaum die Größe einer Transportbox überschreitet ist weder verhaltensgerecht noch kann der Vogel sich darin artgemäß bewegen.