Zollbrief aufgrund Verstossung gegen Markenschutzgesetz?

2 Antworten

Wenn Du nichts bestellt hast, dann musst Du widersprechen.


Taylan4416 
Beitragsersteller
 29.09.2023, 17:13

Es ist egal ob ich es bestellt habe oder nicht bro. Im Endeffekt muss er ja Beweismaterial liefern oder nicht?

Ich weiss nicht wie das in CH ist, aber in DE muss man sich vor dem Zoll entlasten. Ich denke das wird in CH ähnlich sein.

Nimm dir einen Advokaten.