Zoll Dhl annahme verweigern ?

Post von Dhl hub Leipzig  - (DHL, Zoll)

3 Antworten

Kirschkerze hat soweit recht.

Aber frage doch mal den Verkäufer wie es dazu kommen konnte. Es ist die Pflicht des Verkäufers die Ware korrekt zu deklarieren. Deshalb kann der Zoll die un nicht bearbeiten. Das hat mit Plagiaten bis hierher erstmal nichts zu tun.

Schreib ihnen du verweigerst die Annahme, dann geht es direkt wieder zurück. Kann aber trotzdem sein dass der Zoll das Paket zwischenzeitlich geöffnet hat aufgrund Plagiatsverdachts, dann kommst du nicht mehr raus

homelandxx 
Fragesteller
 05.01.2017, 20:06

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Und was ist wenn ich nichts mache und so tue als würde es ein Versehen sein das ich nicht der besitzer des Paketes bin? Ein Irrtum des Namens zb? 

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Aber Hauptsache ich hab keinen Ärger!

Sollte man sich vorher überlegen, wenn man bewusst gefälschte Waren bei kriminellen Fakedealer ordert und dort sein Geld und seine Realdaten abliefert.

Die meisten Fakedealer machen oft falsche Angaben im Bezug auf den Wert der Sendung (Häufig als Geschenksendung deklariert) und erleichtern so unfreiwillig dem Zoll die Arbeit.

Hinterziehung von Abgaben wird in Deutschland nämlich schärfer geahndet als Verstöße gegen das Markengesetz und da wird dann sehr genau auf Wertangaben geachtet ;-)

By the Way. Ein Paar oder ein paar?

Bei mehreren Schuhen wird es nämlich interessant auch in Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen (siehe §143 Markengesetz).

Wenn Du nichts unternimmst fallen Lagerkosten (siehe §7 der Zollkostenverordnung) an

http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0075_sendung_liegt_beim_zoll.html?nn=17384

Annahme verweigern und dies dem Zollamt mitteilen. Wie @kirschkerze schon ausführte ist das dann allerdings keine Garantie, das der Zoll sich die Sendung dann nicht doch einmal näher anschaut.

Zoll und Rechteinhaber halten sich grundsätzlich immer an den Besteller gefälschter Waren. Im Zollrecht gilt übrigens die umgekehrte Beweislast. Nur als Hinweis für den Fall, wenn Du dort den Beamten ein Lügengeschichtchen auftischen willst. Du bist gegenüber dem Zoll beweispflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)