Zivildienst verschlafen?

2 Antworten

Wie in jedem anderen Job auch. Passiert das öfters,bon vojage.


§ 65. Ein Zivildienstleistender, der sonst eine der in den §§ 8a

Abs. 4, 22, 23 und 23c festgelegten Dienstpflichten verletzt, begeht

eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür von der

Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 360 Euro, im Falle

der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen

zu bestrafen.