Zimmer durchsuchen Zivilperson?

2 Antworten

Dein Zimmer in der Einrichtung fällt nicht unter den Begriff "Unverletzlichkeit der Wohnung" nach dem GG.

In solchen Häusern gibt es eine Hausordnung, und diese muss auch durchgesetzt werden.

Sonst macht sich die Leitung unglaubwürdig. Selbstverständlich muss ihre Handlung erklärt werden