15-Jährige schwanger-Aufsichtspflicht verletzt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein du kannst rechtlich dafür nicht belangt werden, immerhin war sie 15 Jahre alt und kein Kleinkind das man keine Sekunde aus den Augen lassen darf! Mit 15 Jahren kann man wenigstens davon ausgehen das man ein wenig Eigenverantwortung tragen kann. Außerdem rechnet niemand damit das sie innerhalb dieser Zeit wo sie unbeaufsichtigt mit dem Freund war auf dem Parkplatz ungeschützten Sex haben wird!

Eine 15-Jährige muss man nicht 24 Stunden am Tag beaufsichtigen. Von einer Verletzung der Aufsichtspflicht, kann also gar keine Rede sein.

Nein, kannst du nicht und das weiß deine ehemalige Chefin auch. Mach dir keine Sorgen.

Nein, du wirst nicht strafrechtlich belangt werden.

Nein Du kannst nicht schmecken, dass sie am Parkplatz in einer kurzen Zeitspanne ein Kind zeugt.