15-Jährige schwanger-Aufsichtspflicht verletzt?
Hallo...
ich arbeite in der stationären Jugendhilfe und bin mit einer Gruppe Jugendlicher auf einen Ausflug gefahren. Eine Jugendliche (15-Jahre) traf dabei im Supermarkt einen mir bekannten Schulfreund (16-Jahre) und sie fragte mich, ob sie mit dem Jungen auf dem Parkplatz bleiben könnte, während der Rest der Gruppe mit mir spazieren ging. Da sie sonst auch alleine in die Stadt fahren darf, es Mittags war (viele Menschen auf dem Parkplatz) und sie 15 Jahre alt und regelmäßig von ProFamila aufgeklärt wird, erlaubte ich es ihr. Ich holte sie 2 Stunden später auf dem Parkplatz ab.
1 Monat später sagt sie, sie hatte an diesem Tag Ungeschützten Geschlechtsverkehr und ist jetzt schwanger. Meine (mittlerweile ehemalige) Chefin meint ich habe fahrlässig meine Aufsichtspflicht verletzt. Generell ist das Arbeitsverhältnis eher nicht im Guten auseinander gegangen.
Kann ich hierfür rechtlich belangt werden? Und wenn ja, was wären Konsequenzen mit denen ich rechnen muss?
Danke für eure Antworten..
8 Antworten
Nein du kannst rechtlich dafür nicht belangt werden, immerhin war sie 15 Jahre alt und kein Kleinkind das man keine Sekunde aus den Augen lassen darf! Mit 15 Jahren kann man wenigstens davon ausgehen das man ein wenig Eigenverantwortung tragen kann. Außerdem rechnet niemand damit das sie innerhalb dieser Zeit wo sie unbeaufsichtigt mit dem Freund war auf dem Parkplatz ungeschützten Sex haben wird!
Eine 15-Jährige muss man nicht 24 Stunden am Tag beaufsichtigen. Von einer Verletzung der Aufsichtspflicht, kann also gar keine Rede sein.
Nein, kannst du nicht und das weiß deine ehemalige Chefin auch. Mach dir keine Sorgen.
Nein, du wirst nicht strafrechtlich belangt werden.
Nein Du kannst nicht schmecken, dass sie am Parkplatz in einer kurzen Zeitspanne ein Kind zeugt.