zeitungen austragen und das geld behaltendürfen
hallo meine frage ist folgenes
die tochter meiner bekannten ist 14 und möchte zeitungen austragen .die eltern selber beziehen vom amt geld und ihr 17 jähriger sohn erhält für eine massnahme ebenfalls geld nun meine frage darf sie das zeitungsgeld behalten oder wird das vom amt angerechnet, das geld des sohnes wird mit angerechnet danke für eure antworten gruß cinella
1 Antwort

Der ALG2- Bedarf von ihr und ihren Eltern / Geschwistern wird jeweils getrennt , pro Person , berechnet . Der Bedarf des Einzelnen setzt sich jeweils zusammen aus seinem Regelsatz und seinen anteiligen Unterkunftskosten. Tochters Einkommen (= z.B. Kindergeld, anrechenbarer Lohn..) wird nur auf ihren eigenen ALG2-Bedarf angerechnet..nicht auf den der Eltern oder Geschwister, da sie ihnen nicht unterhaltspflichtig ist.-
Sie kann monatlich 100 Euro (= Freibetrag) hinzuverdienen, ohne dass es ihr auf ihren ALG2- Bedarf angerechnet wird; über 100 € gibt es Abzüge. Nachweislich bei der ARGE gemeldet werden muss der Verdienst aber , auch wenn er nicht angerechnet wird. (§ 11 und § 30 SGB II).- Außerdem kann sie zusätzlich noch während 4 Wochen der Schulferien jährlich insgesamt 1200 Euro ohne Anrechnung hinzuverdienen, sofern sie Schülerin an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule ist und keine Ausbildungsvergütung erhält. Zur Anrechnung: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

Richtig, ist unter 15.. gut, dass du das ergänzt hast,danke :)
Kleine Ergänzung.
Da sie unter 15 ist, greifen die normalen Freibeträge nach nach 30 SGB II nicht, sondern es gilt § 1 Abs. 1 Nr. 9 ALG II-V:
bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,
Das heißt: 100 EUR werden nicht angerechnet, übersteigendes Erwerbseinkommen voll.