Zeitschrift verweigert Widerruf?
Hallo,
In einer meiner vorherigen Fragen ging es bereits um den Widerruf eines Zeitschriftenabos.
Ich habe die Zeitschrift nicht, wie angekündigt am 12.11 bekommen, da ich nicht zu hause war. Stattdessen wurde sie offenbar bei einem der anderen Hausbewohner abgegeben, weshalb ich sie am 15.11 auf einer Fensterbank im Hausflur vorfand, als ich wieder nach Hause kam.
Den Widerruf tätigte ich am 27.11 und damit im Rahmen der Widerrufsfrist. Die PVZ verweigert mir nun allerdings den Widerruf. Was kann man da machen?
Mir wurde eine Widerrufsbelehrung postalisch zugesendet, welche den Beginn der Widerrufsfrist mit 14 Tagen navh Erhalt der Ware deklariert.
4 Antworten
Der PVZ freundlich mitteilen, dass
- Die Widerrufsfrist gem. § 356 Abs. 2, Nr. 1 Buchst a) erst mit dem Tag begann, wo du die Zeitung erhalten hast (wenn der Nachbar von dir nicht bevollmächtigt wurde zählt die Übergabe an diesen nicht).
- Sie gerne versuchen können, wenn sie anderer Rechtsauffassung sind, die Forderung einzuklagen beim Amtsgericht <dein Wohnsitz>.
Mit Anwalt und Verbraucherzentrale drohen, wenn es sein muss.
Ist denn der Widerruf auch am 27.11. eingegangen?
Bei der Ausübung des Widerrufsrecht ist NICHT entscheident wann der Widerruf dem Empfänger zugeht sondern zur Wahrung der Frist ist relevant, wann er abgesendet wird.
Es heißt "14 Tage nach der ersten Lieferung". Bin nicht sicher wie das in der Rechtssprechung ausgelegt wird. Bei der Coronaimpfung werden die 14 Tage zum vollen Impfschutz auch erst nach der zweiten Impfung gezählt ;-)
14Tage ab der Bestellung, da liegst du schon weit drüber.Erst denken, dann unterschreiben.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht mit dem vereinbarten Zeitpunkt der ersten Zustellung, sondern mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Wann war der denn? Dazu hast du leider nichts geschrieben.
Wieder was gelernt.
Jetzt ist die Frage, was als 'Erhalt des ersten Exemplars' gewertet wird? Die Zustellung, die wahrscheinlich am 12.11. erfolgte? Oder der Empfang 3 Tage später?
Stimmt nicht.
Bei Warenlieferungen beginnt das Widerrufsrecht mit Erhalt der Ware. Sonst wäre es ja komplett sinnlos überhaupt ein Widerrufsrecht zu haben.
§ 356 Abs. 2, Nr. 1 Bucht. a):
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,
a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,
Laut der mir zugesendeten Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem ich oder ein von mir benannter Dritter die Ware entgegen nimmt
Bringt garnichts, man hat 14 Tage Zeit. selbst wenn Bestellung und Lieferung am gleichen Tag erfolgt dind, was ich nicht glaube, ist er schon drüber 12+14=26 und nicht 27.