Zeiterfassungs-Chip verloren - neu gegen Berechnung?

6 Antworten

Ja das finde ich okay. Stell Dir vor, jemand würde etwas verlieren, was Dir gehört und Du müsstest das bezahlen. Oder Du müsstest bezahlen, was Deine Kollegen verlieren. Du kannst froh sein, dass nur der Chip erstattet werden und nicht die ganze Schließanlage ersetzt werden muss.

Ja! Nur die "Erstausstattung" muss kostenlos erfolgen. Müßte eigentlich auch so in der Empfangsbestätigung für den ersten Chip stehen! "... für Verlust, etc. haftet der Mitarbeiter ...".

Rein rechtlich stünde Dir es vielleicht sogar zu, wenn der Chip nicht grob fahrlässig verloren gegangen ist. Moralisch wäre zumindest eine Kostenbeteiligung von Dir m.E. angebracht.

Ja, ist ok. In der Regel muß ja auch jeder Arbeitnehmer für die Übernahme unterzeichnen und ist zuvor über die Verantwortung und Folgen unterrichtet worden. Sei froh, dass es sich nicht um eine Schließanlage handelt, dann müßtest Du die gesamte Anlage neu finanzieren.

Die Kosten kannst Du dann ja bei Deiner Haftpflichtvers. geltend machen; natürlich mit Unterlagen über den Vorgang.

Den Verlust der anderen Schlüssel mußt Du ja auch dem Wohnungsinhaber melden; so könnte ja jeder in Euer Haus und Unsinn treiben.

... oder ... Dein Auto kann in den nächsten Tagen verschwunden sein.

Woviel in Kürze.

ja, ist es. du musst dir anvertraute dinge sorgfältig verwahren und im verlustfall kann er von dir verlangen, dass du dafür aufkommst