Zählt man trotzdem zu kafir auch wenn man manchmal betet(NUR MUSLIME SOLLEN ANTWORTEN)?

4 Antworten

In diesem Video erklärt ein junger Islamwissenschaftler, dass der Nichtbetende dennoch ein Muslim ist, sofern er etwa aus Faulheit nicht betet. Wer jedoch nicht betet, weil er es nicht als seine Pflicht ansieht, fliegt aus dem Islam raus. Zudem möchte ich anmerken, dass es sicherlich genügend Muslime gibt, die nicht alle Gebete verrichten können wegen Arbeit, Schule... Bewusst weggelassene Gebete können nicht nachgeholt werden, wie der sunnitische Prediger Abul Baraa erklärt.

iadoooo  14.04.2023, 13:58

hier wird keiner raus geschmissen das ist auch garnicht möglich, christen wird ja auch vorgeschrieben das sie beten müssen tut es wer? nein

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Das LETZTE, was zählen sollte, ist, ob Dich irgendwas oder irgendwer als Kafir bezeichnet!

....vor allem aufgrund der Gebetshäufigkeit!

So einen Hadith gibt es nicht, der Prophet ﷺ sagte: „Wer das Gebet verlässt hat geunglaubt/Unglaube begangen“.

Damit ist aber nicht der große Unglaube(Kufr) gemeint. Du musst dennoch beten Schwester, das ist eine gewaltige Sünde und diejenigen die in Zaqar sind(ein Höllenort) werden sagen dass sie zu den Nichtbetenden gehörten.

NafriausNador  20.09.2023, 15:22

Damit ist der große Unglaube gemeint.

„Imam Ahmad war der Meinung, dass derjenige, der das Gebet aus Faulheit unterlässt, ein Ungläubiger sei, was auch die stärkere Meinung ist. Die Beweise, aus dem Buch Allahs, der Sunnah Seines Gesandten, den Aussagen der Altvorderen und der richtigen Überprüfung, sprechen dafür.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti‘ ‘ala Zad Al-Mustaqni‘“ (26/2).

Und derjenige, der über die Überlieferungstexte des Korans und der Sunnah nachdenkt, wird feststellen, dass sie beweisen, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, großen Unglauben (Kufr Akbar) begeht, der einen aus der Religion ausschließt.

„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ [At-Tauba:11]

Buraida Ibn Al-Husaib -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet; wer es unterlässt, der begeht Unglauben.“

Überliefert von Ahmad, Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasaai und Ibn Majah.

Mit dem Unglauben ist hier der große Unglaube gemeint, der einen aus der Religion ausschließt, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Gebet zu einer Trennung zwischen den Gläubigen und Ungläubigen machte. Und es ist bekannt, dass die Religion des Unglaubens nicht die Religion des Islams ist. Wer also diesem Abkommen nicht nachkommt, der gehört zu den Ungläubigen.

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Kaffeeverkauf  20.09.2023, 18:18
@NafriausNador

👍🏼
Ich folge der Meinung nicht, auch wenn Imam Ahmad (رحِمَهُ الله) starke Beweise hat. Ich respektiere euch aber.
Übersetzt aber wenigstens richtig und nicht nach Lust und Laune.

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Hallo Aleyna,

der Muslim ist beim fünfmaligen Gebet, auch dem vor Sonnenaufgang, ordentlich gekleidet, begeht ständig rituelle Waschungen, hat die ständige Aufforderung den Koran zu lesen oder jede schriftliche Erwähnung des Wortes „Prophet“ mit dem – etwas lustlosen – Kürzel „saw“ zu versehen. Diese Vorschriften sollen den Gläubigen in einem ständigen Zustand einer religiösen Selbst-Berauschung halten, die immer wieder aus eigenem Antrieb „aufgefrischt“ wird – wie eine Medikamentendosis. Hier wurde schon die Frage gestellt: „Ich habe beim Ghusl (rituelle Waschung) gefurzt, ist dass Ghusl noch gültig?“ Und es gab eine ernsthafte Antwort vom „Community-Experten“.„Gültig“: Akribische Buchführung – Allah kann eigentlich nur ein Deutscher sein. So wird der Muslim ständig auf Trab gehalten, damit er gar nicht auf dumme Gedanken kommt.