Zählt das als Zina und wird man bestraft?

6 Antworten

Esselamu alejkum

Als Zina würde es nicht zählen, denn die Zina ist, dass man selbst die Unzucht möchte. Passiert das gegen den Willen einer Person ist es keine Zina. Jedoch ist es etwas seltsam durch eine Vergewaltigung befriedigt zu werden, schließlich handelt es sich dabei um einen fremden der gegen den Willen der betroffenen Person, sie zu diesem Akt zwingt.

Mudro38 
Fragesteller
 26.06.2022, 17:41

Ok, danke für die Antwort

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Ehebrecherische Unzucht ist im Islam zwar verboten, aber zunächst wäre es hier keine ehebrecherische Unzucht, jedenfalls nicht auf Seiten der betroffenen Person

Es geht dabei nicht vornehmlich darum, wie 'gut sich der oder die Vergewaltigte dabei oder hinterher fühlt, sondern darum, dass Vergewaltigung verboten ist.

Zudem wird es dem Ehemann sicher nicht recht sein, wenn seine Frau sich nach einer Vergewaltigung durch einen Fremden befriedigt fühlt...u.u.

Bei einer Vergewaltigung fühlt sich doch niemand befriedigt! Und für eine Vergewaltigung müssen vier Zeugen angeführt werden, ansonsten kann das Opfer gegeißelt werden - und wird zum zweiten Mal Opfer!

Mudro38 
Fragesteller
 26.06.2022, 17:42

Es gibt halt wirklich leute die sich so fühlen. Ich weiß komisch aber danke für die antwort.

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Weder noch - in westlichen Ländern!

In Ländern, in denen die Gesetzgebung und Rechtsprung vom Islamismus geprägt hingegen kannst Du als Vergewaltigungsopfer bestraft werden! - Kommt immer wieder vor!

In einem Land wo die Gesetzgebung die Sharia ist gibt es folgende Vorgehensweisen:

Die Strafe für Vergewaltigung im Islam ist dieselbe wie die für Zina, nämlich Steinigung, wenn der Täter verheiratet ist und

wenn man nicht verheiratet ist, dann kriegt man hundert Peitschenhiebe und man wird für ein Jahr verbannt

Selbstjustiz ist verboten im Islam

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)

Mudro38 
Fragesteller
 26.06.2022, 17:48

Ok, danke für die Antwort

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