Yamaha R1 RN12 TÜV?

2 Antworten

Xenon in das alte Gehäuse ist völliger Unsinn, da die Reflektoren dann nicht mehr stimmen - deshalb blendet der "Müll" dann auch wie Sa.....

Und illegal sowieso.....

Zum Thema Xenon: Wenn es sich um richtige Xenonbrenner handelt, dann wirst du den TÜV nicht bestehen, weil du in den Scheinwerfern in nicht zulässiges Leuchtmittel verbaut hast. Zudem wird bei Xenonscheinwerfern eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine autoamtische Leuchtweitenregulierung benötigt. Beides hat deine R1 nicht. Und meine persönliche Meinung zu nachgerüstetem Xenon: Ich wäre letzte Saison fast mal von der Straße abgekommen, weil mir nachts eine Kawasaki mit nachgerüstetem Xenon entgegen gekommen ist und die mich (trotz getöntem Visier) so hart geblendet hat, dass ich für mehrere Sekunden überhaupt nichts mehr sehen konnte... Es gibt genügend legale Alternativen zum Xenon (Osram Nightbreaker, Philips Blue Vision, MTEC Superwhite), von daher verstehe ich nicht warum man sich da irgendwelche Xenonbrenner einbauen muss...

Zum Thema Lenkungsdämpfer: Da muss eine ABE dabei sein, da es eine Veränderung an der Lenkung und somit relevant für die Fahrsicherheit ist. Im Zweifelsfall solltest du eine E-Mail an den Hersteller schreiben, welches Modell bei deiner verbaut wird oder du suchst das Teil ab, ob irgendeine Teilenummer draufsteht und fragst dann beim Hersteller an, welche ABE du brauchst. 

siggibayr  30.03.2016, 09:35

Das mit der Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage an Krädern (Klassifizierung nach EU: L3) ist altes Recht.

Nach der neuen ECE- R 53.01 wird eine Scheinwerferreinigungsanlage nicht mehr gefordert.

Bei Motorrädern mit einer Erstzulassung bis zum 24.10.2014 ist eine einfache manuelle Einstellmöglichkeit des Xenon- Lichtes ausreichend (z.B. Verstellschraube mittels Schraubendreher). Erst nach diesem Stichtag ist eine automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich.

Der Anbau der Beleuchtung  muß nach § 49 ff StVZO bzw. der Rili 93/92/EWG entsprechen.Nach Rili 2009/67/EG wird die ECE- R 53.01 als gleichwertig anerkannt.

Nach Umrüstung ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO erforderlich. Ein Nachweis der vorgeschriebenen Werte für die vertikalen Neigung ist zu erbringen und beim TÜV nachzuweisen.

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Sporadic 
Fragesteller
 30.03.2016, 10:47

weiß nichtmal ob es richtiges xenon ist, es sieht nur aus wie xenon, blenden tuts nicht, hab da selber schon bei nacht reingeschaut.

und der vorbesitzer hats verbaut

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