Würdet ihr jemand der aus dem Gefängnis entlassen wurde eine zweite Chance geben?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Es kommt darauf an 50%
Ja 31%
Nein 19%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Damit Resozialisierung funktioniert muss man den Menschen auch Gesellschaftlich eine zweite Chance bieten.

Es kommt natürlich auch aufs Delikt an, prinzipiell wünsche ich mir das jeder ein neues Leben anfangen kann, wenn ich von einer Person wüsste das sie aber in der Vergangenheit nen Kind vergewaltigt hat dann ja wäre es vielleicht besser wenn die Person sich irgendwohin begibt wo man nicht davon weiß.

Es kommt darauf an

Ein Freund meines Opas hat um das Jahr 2000 aus finanziellen Gründen (Überschuldet - Gefahr der Obdachlosigkeit mit 3 Kindern) 2 Banken mit einem Luftdruckgewehr ausgeraubt, dass er so umgebaut hat, dass man es nicht erkennt, dass es nur ein Luftdruckgewehr ist.
Er wurde in der 2. Bank von einem Polizisten verhaftet, der grade im Bankbüro war.
Der Kollege wurde damals wegen schwerem Bankraub zu 6 Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde mildernd angerechnet, dass die Waffe nicht echt war und er nie jemanden physisch verletzt hat. Nach knapp 5 Jahren wurde er entlassen. Dann hat er noch 12 Jahre gearbeitet und ist seit ca. 2020 in Rente.
Ihm kann man vertrauen und er ist kein "Krimineller" im eigentlichen Sinn mehr.

Einem Kinderschänder oder Pädophilen Verbrecher würde ich nicht mehr trauen. Es kommt aber meistens auf die einzelne Situation an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Es kommt darauf an

Guten Tag!

Je nach dem, welche Strafe der Richter verhängt an und vor allem, ob zusätzlich die Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde, kann einem verurteilten Straftäter eine zweite Chance zugemutet werden.

Das Strafrecht ist grundsätzlich das letzte Mittel, auf das der Staat bei der Bestrafung zurückgreift. Abzustellen sind auf Eingriffe in Rechtsgüter, die vom Strafrecht besonders geschützt werden. Sinn und Zweck der Strafe dient einerseits dem Unrechtsausgleich, andererseits der Büße/Vergeltung gegenüber dem Täter. Er wird für seine begangene Tat vorübergehend der Gesellschaft entzogen, mit dem Ziel, sich nach Verbüßung zu rehabilitieren.

Liegt eine günstige Prognose vor, hat der Verurteilte die Möglichkeit auf eine 2. Chance. Würde man ihm das verwehren, spricht man dem Verurteilten eine Entwicklung ab. Er mag zwar das begangene Unrecht nicht rückgängig machen, jedoch kann er nach Verbüßung der Haftstrafe etwas Gutes der Gesellschaft zurückgeben. Allein die Tatsache, dass er als Verurteilter Straftäter gebrandmarkt ist, ist bereits eine Strafe fürs Leben. In solchen Fällen plädiere ich für eine 2. Chance.

Wird die Sicherungsverwahrung angeordnet, gilt der Täter als gefährlich für die Gesellschaft, etwa bei Mord mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In solchen Fällen ist eine Haftentlassung sehr gering, eine 2. Chance mithin ist eher zu versagen.

Fazit: Abhängig von der Deliktsart und der Art der Strafe ist eine 2. Chance definitiv geboten.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


LeBonyt  05.05.2024, 12:13

Jurastudium oder KI?

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Ja

Die Person hat ihre Strafe abgesessen und ist somit nach dem Gesetz rehabilitiert. Egal welche Straftat.

Nein

Nein, nur wenn er rechtsradikal ist und deshalb saß.