Würdet ihr einen Bargeldfund beim Fundbüro angeben?

6 Antworten

Tatsächlich habe ich mit 16 sogar schon mal eine Geldbörse mit 5.000 Euro gefunden. Diese habe ich samt Geld ohne zu zögern bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben (würde ich jederzeit wieder so machen).

Der rechtmäßige Besitzer konnte ausfindig gemacht werden, und war mir sogar so dankbar, dass er mir 750 Euro Finderlohn gegeben hat, obwohl ich sogar auf meinen Anspruch n. § 971 Abs. 1 S. 2 BGB i.H.v. 160 Euro (5% von 500 Euro + 3% v. 4.500 Euro) Finderlohn verzichten wollte. Aber der Besitzer hat darauf bestanden, dass ich das Geld annehme.

Das Einbehalten des Geldes und der Geldbörse ist eine strafbare Fundunterschlagung n. § 246 Abs. 1 StGB (Unterschlagung).

Die Anzeigepflicht von Fundsachen ergibt sich aus § 965 BGB.

Als Zollbeamtin habe ich einen Eid geschworen, die Gesetze in Deutschland zu wahren, und ich nehme meinen Eid sehr ernst.

Ach wirklich? Aber im Gesetz steht aber auch das man nicht klauen darf?

Falls im Geldbeutel (mit Ausweis, etc) würde ich alles immer abgeben.

Falls lose Scheine würde ich alles immer behalten

silas1963  24.09.2023, 20:09

Genau, so würde ich es auch machen. 👍🏼

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Die eine Hälfte würde ich einstecken, die andere Hälfte einem Tierheim spenden.

Natürlich, diesbezüglich bin ich ein ehrlicher Mensch