Wohnungsklingel wird ohne Grund betätigt?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar wenn meine Wohnungsklingel (egal ob außen oder innen) ohne Grund betätigt werden von Nachbarn, zählt das als Belästigung (das geht schon über ein halbes Jahr)? Was soll ich machen?
3 Antworten
Ja, wenn das dauerhaft und mit Vorsatz geschieht, kann das den Straftatbestand der Belästigung erfüllen. Eine Ahndung setzt aber voraus, dass du das entsprechend beweisen kannst.
Wird deine Klingel evtl. mit dem Lichtschalter verwechselt? Das kann je nachdem passieren. Dann deine Klingel ggf. besser kennzeichnen.
Über meinem Klingelschalter steht mein Nachname lesbar, sowohl im Treppenhaus als auch außen vor der Haustür.
Baue in dioe Zuleitung zur Klingel einen Zugschalter ein. Dazu brauchst du keinen 'Genehmigung.
Egal auf welchem Funktionsprinzip die Klingel basiert >> in den meisten Fällen führen 2 Drähte in die Klingel und sind dort an 2 Kontakte geschraubt. Lösen Sie einen Draht an der Klingel und verbinden Sie ihn mit einem Kontakt des Zugschalters (im Baumarkt zu erwerben). Den anderen Kontakt der Zugschalters verbinden Sie mit dem freien Kontakt der Klingel. Mit Zug an der Strippe des Schalters wird der Stromkreis der Klingel unterbrochen und durch einen 2. Zug wiederhergestellt. Der Zugschalter muss neben der Klingel an der Wand befestigt werden.
Bin leider kein Elektriker, also weiß nicht wie das geht. Weiß auch nicht was damit gemeint ist. Könnten Sie das vielleicht näher erläutern?