nachbarn klingeln jeden tag manchmal soagar mehrmals und das ohne grund?
seit nun mehreren monaten klingeln unsere 2-3 nachbarn bei und wenn wir mal etwas lauter lachen, die tür mal nicht vorsichtig zu mache in meiner wohnung, mein hund bellt weil er etwas im treppenhaus hört oder weil ich mal wütend bin und schreie (wohlgemerkt vor 22 uhr und nach 6 uhr)(mittagsruhe gibts bei und nicht). wir wurden schon mehrmals angezeigt, angeschrien und die polizei wurde auch schon 2 oder 3 mal geholt ohne grund. die gründe wenn man sie denn so nennen darf:mein sohn wird geschlagen, mein hund wird geschlagen und das alles natürlich nach 22 uhr obwohl ich meist schon um 19 uhr schlafe......komisch oder?:D gestern erst wieder: ich habe geschlafen um 18.30 aufeinmal klingeln meine dementen alk süchtigen nachbarn um 21 uhr bei mir ich solle aufhören mit dem lärm da es die ganze zeit seit ca 2 stunden wummert obwohl ich geschlafen habe und es selber gehört habe. daraufhin wurde mir gedroht die sie würden die polizei holen und das in zukunft immer direkt egal wann egal von wem egal warum: sobald lärm zuhören ist wollen die alten scheisser jetzt immer wegen mir die polizei holen..... zu meiner frage jetzt: was kann ich machen um diese alten knacker ins altersheim zu bugsieren bzw um ihn richtig eine rein zu würgen? für mich gibt es da keine grenzen ich würde alles machen solange es kein geld kostet :D ich habe mich grob informiert das ich sie anzeigen könnte wegen übler nachrede, rufmord, belästigung
2 Antworten
https://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html
Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131)
Zweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116 - 123)
Auszug :
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Passende Fallbeispiele sind im Link und einige sogar wegen zu lauten Tiergeräuschen.
Bürgerliches GesetzbuchBuch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/ruhezeiten-mietwohnung/
Zitat aus der Quelle :
1. ImmissionsschutzrechtDas Bundesimmissionsschutzgesetz enthält viele Vorschriften, die dem Lärmschutz dienen. Soweit es jedoch um sog. verhaltensbezogenen Lärm geht, wie er in der Regel von Nachbarn ausgeht, sind die Länder für die Gesetzgebung zuständig (vgl. Art. 74 Abs.1 Nr. 24 GG). Deshalb gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, durch die allgemeine Ruhezeiten für die gesamte Bundesrepublik einheitlich festgesetzt sind. Ganz überwiegend sehen die Landesimmissionsschutzgesetze jedoch als Nachtruhe die Zeitspanne von 22 Uhr bis 6 Uhr vor (vgl. z.B. § 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin).
Eine allgemeine Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geregelt. Dennoch geben Vorschriften, die spezielle Lärmquellen zum Gegenstand haben, Anhaltspunkte dafür, welche Zeiten insoweit als besonders schutzbedürftig angesehen werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) z.B. verbietet in § 7 Abs.1 Nr.2 in Wohngebieten insbesondere in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr das Betreiben bestimmter Geräte und Maschinen, deren Betrieb mit besonderem Lärm verbunden ist, wie z.B. der Laubbläser.
Auch über eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe gibt es keine gesetzliche Regelung. Auch diesbezüglich gilt jedoch, dass sich ein gesteigertes Ruhebedürfnis für diese Tage aus speziellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ableiten lässt. Die bereits zitierte 32. BImSchV bringt dies erkennbar dadurch zum Ausdruck, dass sie den Betrieb bestimmter Lärm verursachender Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig verbietet.
2. HausordnungIn der Regel genügt für den Mieter ein Blick in die Hausordnung, um zu erfahren, zu welchen Zeiten er ein gesteigertes Recht auf Ruhe hat. In der überwiegenden Zahl der Hausordnungen sind nämlich Ruhezeiten geregelt.
Bel@stigung, kannst du sie auf jeden Fall auf nehmen. Mach ein video. Stelle die Klingel aus
Das kannst du machen und ich glaube wegen ruhebelästigung genau
überlege jetzt sofort runter zu gehen und bei ihnen zu klingeln und mit ihnen darüber zu reden das ich sie anzeigen werde wenn sie nicht aufhören mich zu belästigen hahahaha das mögen die bestimmt nicht