Wohnungsangebot Jobcenter?

2 Antworten

Du solltest beim zuständigen Jobcenter die Erteilung einer Umzugsgehehmigung beantragen, wenn Umzugskosten und ggf. eine höhere und dennoch angemessene Miete übernommen bzw. erstattet werden sollen.

Richte Deinen Antrag an die Abteilung bzw. an den Sachbearbeiter, die/der für Geldleistungen zuständig ist.

Gleiches gilt für das Wohnungsangebot.

Du kannst den Schriftverkehr aber auch nur an das zuständige Jobcenter adressieren. Er wird dann intern weitergeleitet.

LillieLolliPop 
Fragesteller
 15.03.2022, 09:58

Also könnte ich das Angebot auch einfach so hinschicken, ohne zusätzliches Schreiben? Umzugskosten wären jetzt nicht so das Thema.

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Agamemnon712  15.03.2022, 10:06
@LillieLolliPop

Wenn die neue Miete höher ist also die jetzige, brauchst Du eine Umzugsgenehmigung.

Andernfalls, oder, wenn beiden Mieten gleich hoch sind, kannst Du ohne Erlaubnis und ohne Wohnungsangebot umziehen und mußt nach erfolgtem Umzug das Jobcenter über die neue Adresse und über die ggf. geringere Miete informieren.

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LillieLolliPop 
Fragesteller
 15.03.2022, 10:09

Vielen Dank das hilft mir sehr weiter.

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Nein du musst direkt persönlich da hin, sowas musst du am selben Tag erledigen sonst ist die Wohnung weg