Wohnung suche?
Wo kann man noch Wohnung finden außer Zeitung und App
2 Antworten
Bei den Maklern.
Die Vermittlungsprovision muß der Vermieter alleine tragen.
Mieter können aber auch einen Makler beauftragen.
Auch dann zahlt bei einer erfolgreichen Vermittlung der Vermieter die Provision.
Ich bin Vermieter. Ich kann diese Lieder singen.
Seit die Provisionslast den Vermietern auferlegt wurde, tauchen bei Maklern Leute auf, für die Makler einst nichts anderes waren als Halsabschneider und die um Maklerbüros einen Riesenbogen gemacht haben.
Auch dann zahlt bei einer erfolgreichen Vermittlung der Vermieter die Provision.
Die Quelle dazu würde ich gern mal sehen.
Wenn eine Vermittlung erfolgreich sein soll, ist der Vermieter beim Makler zwangsläufig registriert und dadurch gleichzeitig auch Beauftragender.
Ich wüßte nicht, welche Quelle ich dafür ausfindig machen soll.
Meine Mitteilungen ergeben sich aus meinen Geschäftserfahrungen.
Möglicherweise gibt es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.
Mein Bundesland wird von den Grünen regiert.
Da hast du als Eigentümer nichts zu lachen.
Daß der Vermieter die Provision nur dann zahlen muß,
.... wenn der Vermieter den Makler beauftragt.
Gibt es dafür eine Quelle?
Dann googele mal "Bestellerprinzip". Ich bezahle doch als Vermieter keinen Makler, der vom Mieter beauftragt wurde.
Wenn in deinem Bundesland eine andere Regel gilt (was ich mir nicht vorstellen kann), lese ich gern darüber.
Das mit dem Bestellerprinzip bei Vermietungsgeschäften halte ich in der Alltagspraxis für eine Ausnahme.
Es funktioniert nur dann, wenn ein Mieter beim Makler nach Wohnraum sucht, und der Makler dann wild herumsucht, was in Frage kommen. könnte.
Könnte das der Mietsuchende nicht auch selber machen, ohne einen Makler zu beauftragen?
Ich bezahle doch als Vermieter keinen Makler, der vom Mieter beauftragt wurde.
Natürlich. Man muß keinen Makler beauftragen. Man kann frei inserieren und macht seine Auswahl selber. Die Unsitte, daß sich auf solche Inserate fast nur verkrachte Maklerexistenzen melden, gehört zur Wahrheit leider auch.
Mein Makler ist seit Jahrzehnten ein Profi. Ich hatte mit seiner Mieterauswahl nie ein einziges Problem.
"Bestellerprinzip" halte ich ein theoretisches Konstrukt. Eine typisch deutsche "Allen wohl und Niemand weh" Gesetzeshuberei. Ausschlaggebend wohl nur bei juristischen Auseinandersetzungen. Die Realität, in der ich lebe , ist das nicht.
Ich bin kein Makler.
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Du kannst es machen wie ich.
Ich bin einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft beigetreten ohne auf eine bestimmte Wohnungzu spekulieren. 50€ Aufnahmegebühr und einen Genossenschaftsanteil in der doppelten Höhe der von mir gewünschten Höchst - Kaltmiete eingezahlt. Ich war jetzt Genossenschaftler ohne in der Genossenschaft zu wohnen - aber mit dem ANRECHT eine Wohnung zu bekommen. Sobald eine Wohnung im von mir gewünschtem Preissegment und qm - Größe frei wurde wurde sie mir angeboten. Die vierte mir angebotene Wohnung gefiel mir und ich nahm sie. Meine sehr moderate Miete hat sich in den letzten 6 Jahren um genau 6,41€ erhöht, wir haben ein Möbellager guter gebrauchter Möbel da sich ein Genossenschaftler etwas aussuchen kann, es wird kostenlos geliefert und aufgebaut. Wir haben einen hervorragenden Hausmeisterservice, Vereine innerhalb der Genossenschaft, Kinderbetreuung, ein Programm für Alte und Ferienwohnungen in ganz Deutschland die man deutlich billiger anmieten kann.
Beim Einzug fällt keine Kaution an, das ist bereits der Genossenschaftsanteil.
... wenn der Vermieter den Makler beauftragt. Mieter können aber auch einen Makler beauftragen.