Wohnung nur mit Kaltmietevermieten?

1 Antwort

Deine Darstellung ist nicht nachzuvollziehen.- Deine Tochter ist also Eigentümerin des Hauses und du hast für eine 2RWohnung den Nießbrauch? Dann müsste das Haus ja in Eigentumswohnungen aufgeteilt sein und im Grundbuch der Wohnung dein Nießbrauch in der Abt. 2 stehen. Dann aber ist deine Teochte nicht Eigentümerin des Hauses.

Wenn du den Nießbrauch der Wohnung hast, bezahlst du alle Betriebskosten der Wohnung an den HV nebst Verwaltung und Rücklage zusammengefasst im Hausgeld. Warum befreist du deine Tochter von diesen Kosten?