Wohngebäudeversicherung?
Hallo, habe eine Frage.
Wer zahlt bei einem Eigentümerwechsel in einem Haus die Wohngebäudeversicherung?
Wir haben das Haus im April gekauft.
Die Verkäufer haben die Versicherung im Januar an die Versicherung gezahlt.
Die Verkäufer wollten jetzt von uns anteilig den Betrag haben von Mai bis Dezember.
Der Grundbucheintrag dauert noch etwas, schrieb der der Notar.
Normal hat man ab dem Grundbucheintrag vier Wochen Zeit sich eine neue Versicherung abzuschließen oder die alte zu behalten.
Unsere Versicherung meinte das die Versicherung dem Verkäufer nichts mehr abgibt, sondern das man sich meist auf halbe /halbe einigt.
Jetzt habe ich im Übergabeprotokoll gesehen, dass da steht das der Verkäufer bis 03)25 übernimmt dann der Käufer.
Aber da wussten wir mich nicht, dass es erst ab dem Grundbucheintrag gilt.
Kennst sich da jemand aus ?
Danke
4 Antworten
Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
Entfällt hier, denn der Verkäufer hat für das ganze Jahr bezahlt, und der Käufer steht noch nicht im Grundbuch.
Es gilt das, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Üblicherweise übernimmt der Käufer ab Übergang Nutzen/Lasten sämtliche Kosten, inkl. (anteilig) Gebäudeversicherung. Wenn ihr die alte Versicherung kündigt und eine neue abschließt, müsst ihr die ja auch bloß bezahlen.
Das ist so wie mit der Grundsteuer und dem Heizöl im Tank.
Ab Übergabe bezahlen die lieben Käufer die Reste und bezahlen die anteiligen Kosten und Lasten für Versicherung und Steuer.
Schließlich haben die Käufer ja auch die Versicherung "übernommen" bzw. wollen, dass etwaige Schäden bezahlt werden.
Hallo.Bei einem Hausverkauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über. So schreibt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Behalten muss der Käufer oder die Käuferin die Gebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel aber nicht.