Wohngebäudeversicherung?

4 Antworten

Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__95.html


schleudermaxe  27.04.2025, 14:27

Entfällt hier, denn der Verkäufer hat für das ganze Jahr bezahlt, und der Käufer steht noch nicht im Grundbuch.

Es gilt das, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Üblicherweise übernimmt der Käufer ab Übergang Nutzen/Lasten sämtliche Kosten, inkl. (anteilig) Gebäudeversicherung. Wenn ihr die alte Versicherung kündigt und eine neue abschließt, müsst ihr die ja auch bloß bezahlen.

Das ist so wie mit der Grundsteuer und dem Heizöl im Tank.

Ab Übergabe bezahlen die lieben Käufer die Reste und bezahlen die anteiligen Kosten und Lasten für Versicherung und Steuer.

Schließlich haben die Käufer ja auch die Versicherung "übernommen" bzw. wollen, dass etwaige Schäden bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo.Bei einem Hausverkauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über. So schreibt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Behalten muss der Käufer oder die Käuferin die Gebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel aber nicht.

www.allianz.de


grandy52  27.04.2025, 15:18

Das ist nicht die Frage.