Wo kann ich Lehrer melden?

5 Antworten

So nun mal zu diesem Neutralitätsgebot. Das gibt es so nicht. Die an Schulen geforderte „parteipolitische Neutralität“ verbietet es, in den Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche und sonstige Interessen zu betreiben. Aber selbstverständlich können sich Lehrkräfte im Unterricht kritisch mit den Positionen aller Parteien auseinanderzusetzen. Dazu gehören auch die Positionen der AfD.

Lehrer sollen sich an den Beutelsbacher Konsens halten. Das bedeutet:

1. Überwältigungsverbot

Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

Die Meinung darf die Lehrperson dennoch äußern, muss sich jedoch so Kennzeichnen und erklären, außer es ist gegen Demokratiefeinde, Extremisten oder Terroristen gereichtet.

Das Anprangern, was die AFD durch ihre Meldeportale erreichen möchte, unter dem Deckmantel der Neutralität, ist doch sehr ähnlich zu 1933 und aufgrund der sensiblen Daten auch nicht rechtskonform!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beim Schulleiter. Denk an die Konsequenzen, die dich erwarten werden

AnniM789  09.04.2024, 08:00

Vorher reflektieren, ob es Hetze oder angebrachte Auseinandersetzung mit demokratiegefährdenden Positionen der AFD war!

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Schulleiter würd ich mal sagen. oder halt beim Land direkt.

Pass auf, hinterher bekommt er eine Medaille.

Folgended solltest du zum AfD-Meldeportal wissen:

"Das sollten Sie über das AfD-Meldeportal wissen

„Informationsportal Neutrale Schulen“ – das klingt nach Aufklärung, ist aber alles andere als neutral. Über dieses Portal können Schüler und Eltern Beschwerden schicken, wenn ein Lehrer sich kritisch hinsichtlich dieser Partei äußert. Der Betrieb solcher Meldeportale in Hamburg und Baden-Württemberg hat nicht nur bei Lehrerverbänden große Empörung ausgelöst, sondern auch Besorgnis.

Natürlich haben Schüler und Eltern ein Beschwerderecht. Hierfür gibt es bereits Stellen, an die sie sich wenden können: Schulelternbeirat, Landeselternausschuss, Schulbehörde. Vorwürfe müssen zuerst geprüft werden. Ein Meldeportal einer Partei ist sicher nicht der Weg zu einer Klärung. Vielmehr schürt es eine Stimmung des Misstrauens und vergiftet den Schulfrieden."

Zum Neutralitätsgebot sei noch gesagt, dass die Meinungsfreiheit und das Recht zur freien Meinungsäußerung über diesem Gebot der Schule steht.

https://www.backwinkel.de/blog/neutralitaetsgebot-schule/#3

Viel wirst du also nicht erreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bildungswissenschaften (im verpfl. Teilstudium)

Leider präsentierst Du hier keinerlei Beispiele für diese "Hetze", so daß wir auch nicht beurteilen können, ob es sich auch wirklich um eine solche handelt...

Vergiß bitte auch nicht, daß es ein Recht auf Meinungsfreiheit gibt - und dieses Recht gilt für alle, auch für Lehrer ;)

Wenn Du aber trotzdem "petzen" willst, dann würde ich als Erstes zum Direx gehen - ob Du aber damit Erfolg haben wirst, bleibt abzuwarten...